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Beschreibung
Regelmäßig werden Forderungen nach Entlastung der Justiz laut. Einen wesentlichen Schritt in diese Richtung versuchte der Gesetzgeber 1994 mit der Neustrukturierung des beschleunigten Verfahrens. Lassen sich die
417 - 420 StPO als Erfolgsmodell bezeichnen? Verwirklicht sich die Hoffnung des Gesetzgebers auf Mehranwendung? Oder bestätigt sich die teils vehemente Kritik des Schrifttums, welche im beschleunigten Verfahren Gefahren für Wahrheitsfindung und rechtsstaatliche Schutzprinzipien sieht? Diese Fragen untersucht Tobias Lubitz, indem er die gesetzliche Regelung erörtert und die vielfältigen Ziele, Einzelprobleme und Kritikpunkte mittels einer empirischen Forschung (Aktenanalyse) überprüft. Die Auswertung zeigt, dass die Hoffnungen des Gesetzgebers auf Mehranwendung und Entlastung unerfüllt bleiben. Sichtbar wird aber, dass sich mittels der
417 - 420 StPO Strafverfahren schneller abschließen lassen. Allerdings werden die Voraussetzungen der Verfahrensart von der Praxis nicht ausreichend beachtet. Mitunter liegen eineinhalb Jahre zwischen Tatbegehung und "beschleunigtem" Verfahren. Die entscheidende Neuerung zur Verkürzung der Hauptverhandlung (
420 StPO) ist laut Lubitz abzuschaffen. Sie beinhalte erhebliche Gefahren, werde selten angewandt und erscheine wenig effektiv.
Von den Befunden ausgehend kann der Autor eine rechtspolitische Empfehlung geben, welche die Beschleunigungsmöglichkeiten kaum beeinträchtigt, zugleich aber die Beschuldigtenrechte besser schützt. Zu bedenken bleibt laut Lubitz aber insgesamt, ob der gesetzgeberisch gewählte Weg, Effizienzsteigerung über Abbau von Individualrechten zu erreichen, der richtige ist.
417 - 420 StPO als Erfolgsmodell bezeichnen? Verwirklicht sich die Hoffnung des Gesetzgebers auf Mehranwendung? Oder bestätigt sich die teils vehemente Kritik des Schrifttums, welche im beschleunigten Verfahren Gefahren für Wahrheitsfindung und rechtsstaatliche Schutzprinzipien sieht? Diese Fragen untersucht Tobias Lubitz, indem er die gesetzliche Regelung erörtert und die vielfältigen Ziele, Einzelprobleme und Kritikpunkte mittels einer empirischen Forschung (Aktenanalyse) überprüft. Die Auswertung zeigt, dass die Hoffnungen des Gesetzgebers auf Mehranwendung und Entlastung unerfüllt bleiben. Sichtbar wird aber, dass sich mittels der
417 - 420 StPO Strafverfahren schneller abschließen lassen. Allerdings werden die Voraussetzungen der Verfahrensart von der Praxis nicht ausreichend beachtet. Mitunter liegen eineinhalb Jahre zwischen Tatbegehung und "beschleunigtem" Verfahren. Die entscheidende Neuerung zur Verkürzung der Hauptverhandlung (
420 StPO) ist laut Lubitz abzuschaffen. Sie beinhalte erhebliche Gefahren, werde selten angewandt und erscheine wenig effektiv.
Von den Befunden ausgehend kann der Autor eine rechtspolitische Empfehlung geben, welche die Beschleunigungsmöglichkeiten kaum beeinträchtigt, zugleich aber die Beschuldigtenrechte besser schützt. Zu bedenken bleibt laut Lubitz aber insgesamt, ob der gesetzgeberisch gewählte Weg, Effizienzsteigerung über Abbau von Individualrechten zu erreichen, der richtige ist.
Regelmäßig werden Forderungen nach Entlastung der Justiz laut. Einen wesentlichen Schritt in diese Richtung versuchte der Gesetzgeber 1994 mit der Neustrukturierung des beschleunigten Verfahrens. Lassen sich die
417 - 420 StPO als Erfolgsmodell bezeichnen? Verwirklicht sich die Hoffnung des Gesetzgebers auf Mehranwendung? Oder bestätigt sich die teils vehemente Kritik des Schrifttums, welche im beschleunigten Verfahren Gefahren für Wahrheitsfindung und rechtsstaatliche Schutzprinzipien sieht? Diese Fragen untersucht Tobias Lubitz, indem er die gesetzliche Regelung erörtert und die vielfältigen Ziele, Einzelprobleme und Kritikpunkte mittels einer empirischen Forschung (Aktenanalyse) überprüft. Die Auswertung zeigt, dass die Hoffnungen des Gesetzgebers auf Mehranwendung und Entlastung unerfüllt bleiben. Sichtbar wird aber, dass sich mittels der
417 - 420 StPO Strafverfahren schneller abschließen lassen. Allerdings werden die Voraussetzungen der Verfahrensart von der Praxis nicht ausreichend beachtet. Mitunter liegen eineinhalb Jahre zwischen Tatbegehung und "beschleunigtem" Verfahren. Die entscheidende Neuerung zur Verkürzung der Hauptverhandlung (
420 StPO) ist laut Lubitz abzuschaffen. Sie beinhalte erhebliche Gefahren, werde selten angewandt und erscheine wenig effektiv.
Von den Befunden ausgehend kann der Autor eine rechtspolitische Empfehlung geben, welche die Beschleunigungsmöglichkeiten kaum beeinträchtigt, zugleich aber die Beschuldigtenrechte besser schützt. Zu bedenken bleibt laut Lubitz aber insgesamt, ob der gesetzgeberisch gewählte Weg, Effizienzsteigerung über Abbau von Individualrechten zu erreichen, der richtige ist.
417 - 420 StPO als Erfolgsmodell bezeichnen? Verwirklicht sich die Hoffnung des Gesetzgebers auf Mehranwendung? Oder bestätigt sich die teils vehemente Kritik des Schrifttums, welche im beschleunigten Verfahren Gefahren für Wahrheitsfindung und rechtsstaatliche Schutzprinzipien sieht? Diese Fragen untersucht Tobias Lubitz, indem er die gesetzliche Regelung erörtert und die vielfältigen Ziele, Einzelprobleme und Kritikpunkte mittels einer empirischen Forschung (Aktenanalyse) überprüft. Die Auswertung zeigt, dass die Hoffnungen des Gesetzgebers auf Mehranwendung und Entlastung unerfüllt bleiben. Sichtbar wird aber, dass sich mittels der
417 - 420 StPO Strafverfahren schneller abschließen lassen. Allerdings werden die Voraussetzungen der Verfahrensart von der Praxis nicht ausreichend beachtet. Mitunter liegen eineinhalb Jahre zwischen Tatbegehung und "beschleunigtem" Verfahren. Die entscheidende Neuerung zur Verkürzung der Hauptverhandlung (
420 StPO) ist laut Lubitz abzuschaffen. Sie beinhalte erhebliche Gefahren, werde selten angewandt und erscheine wenig effektiv.
Von den Befunden ausgehend kann der Autor eine rechtspolitische Empfehlung geben, welche die Beschleunigungsmöglichkeiten kaum beeinträchtigt, zugleich aber die Beschuldigtenrechte besser schützt. Zu bedenken bleibt laut Lubitz aber insgesamt, ob der gesetzgeberisch gewählte Weg, Effizienzsteigerung über Abbau von Individualrechten zu erreichen, der richtige ist.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt:
A. Einleitung und Fragestellung - B. Zielsetzung, Grenzen und Ablauf der empirischen Untersuchung: Methodisches Vorgehen und Problematik - Aktenziehung und Auswertung - C. Das beschleunigte Verfahren gemäß den Par. 417 - 420 StPO: Geltende Rechtslage und Anwendung in Berlin und Brandenburg: Die Voraussetzungen der Verfahrensart gem. Par. 417 StPO: Zulässigkeitsrahmen und Beantragung des beschleunigten Verfahrens - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 417 StPO - Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung, Par. 418 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 418 StPO - Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, Par. 419 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 419 StPO - Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens, Par. 420 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit Par. 420 StPO - D. Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse - Abschließende Betrachtung mit rechtspolitischer Empfehlung - Literatur- und Sachverzeichnis
A. Einleitung und Fragestellung - B. Zielsetzung, Grenzen und Ablauf der empirischen Untersuchung: Methodisches Vorgehen und Problematik - Aktenziehung und Auswertung - C. Das beschleunigte Verfahren gemäß den Par. 417 - 420 StPO: Geltende Rechtslage und Anwendung in Berlin und Brandenburg: Die Voraussetzungen der Verfahrensart gem. Par. 417 StPO: Zulässigkeitsrahmen und Beantragung des beschleunigten Verfahrens - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 417 StPO - Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung, Par. 418 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 418 StPO - Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, Par. 419 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 419 StPO - Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens, Par. 420 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit Par. 420 StPO - D. Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse - Abschließende Betrachtung mit rechtspolitischer Empfehlung - Literatur- und Sachverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2010 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: |
241 S.
Abb. |
ISBN-13: | 9783428132089 |
ISBN-10: | 3428132084 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 13208 |
Autor: | Lubitz, Tobias |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Maße: | 232 x 168 x 10 mm |
Von/Mit: | Tobias Lubitz |
Erscheinungsdatum: | 06.03.2010 |
Gewicht: | 0,326 kg |
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt:
A. Einleitung und Fragestellung - B. Zielsetzung, Grenzen und Ablauf der empirischen Untersuchung: Methodisches Vorgehen und Problematik - Aktenziehung und Auswertung - C. Das beschleunigte Verfahren gemäß den Par. 417 - 420 StPO: Geltende Rechtslage und Anwendung in Berlin und Brandenburg: Die Voraussetzungen der Verfahrensart gem. Par. 417 StPO: Zulässigkeitsrahmen und Beantragung des beschleunigten Verfahrens - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 417 StPO - Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung, Par. 418 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 418 StPO - Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, Par. 419 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 419 StPO - Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens, Par. 420 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit Par. 420 StPO - D. Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse - Abschließende Betrachtung mit rechtspolitischer Empfehlung - Literatur- und Sachverzeichnis
A. Einleitung und Fragestellung - B. Zielsetzung, Grenzen und Ablauf der empirischen Untersuchung: Methodisches Vorgehen und Problematik - Aktenziehung und Auswertung - C. Das beschleunigte Verfahren gemäß den Par. 417 - 420 StPO: Geltende Rechtslage und Anwendung in Berlin und Brandenburg: Die Voraussetzungen der Verfahrensart gem. Par. 417 StPO: Zulässigkeitsrahmen und Beantragung des beschleunigten Verfahrens - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 417 StPO - Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung, Par. 418 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 418 StPO - Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, Par. 419 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des Par. 419 StPO - Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens, Par. 420 StPO - Rechtstatsächlicher Umgang mit Par. 420 StPO - D. Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse - Abschließende Betrachtung mit rechtspolitischer Empfehlung - Literatur- und Sachverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2010 |
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Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: |
241 S.
Abb. |
ISBN-13: | 9783428132089 |
ISBN-10: | 3428132084 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 13208 |
Autor: | Lubitz, Tobias |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Maße: | 232 x 168 x 10 mm |
Von/Mit: | Tobias Lubitz |
Erscheinungsdatum: | 06.03.2010 |
Gewicht: | 0,326 kg |
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