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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (Fachbereich SOZIALWESEN), Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit soll es in der Bundesrepublik rund sechshundert Sekten, sektiererische Gruppen und Glaubensgemeinschaften geben, sogar ¿vereinnahmende Gruppen¿ , die ¿Gehirnwäsche¿ betreiben. Die Zahl der Anhänger beläuft sich nach Schätzungen auf ca. zwei Millionen, von denen nach Angaben des Kinderschutzbundes rund zweihunderttausend Minderjährige sind- alleine achtzigtausend sind davon den Zeugen Jehovas angehörig. So vielfältig die Begriffswahl im Volksmund, auf Seiten von Kirchenbeauftragten, Sektenkritikern, Politikern oder der allgemeinen Bevölkerung ist, so vielfältig ist also auch das Angebot dieser Gruppierungen auf dem ¿Psychomarkt¿ selbst. Die Auseinandersetzung mit dem Thema über auftretende Probleme und Konflikte von Anhängern und Aussteigern beschäftigt seit je her die Öffentlichkeit. In den letzten Jahren ist diese Problematik in den Medien verstärkt aufgegriffen worden. Sondermagazine und Reportagen im Fernsehen sowie alltägliche Talkshows befassen sich mit der ¿multireligiösen¿ Interessenvielfalt der Menschen. Und immer wieder kommt es zu Skandalmeldungen in der Presse.
Spätestens anhand solcher Meldungen erhitzen und scheiden sich die Gemüter in der öffentlichen Diskussion um die religiöse Toleranz bzw. Intoleranz unserer Gesellschaft. Meiner Meinung nach kein leichtes Unterfangen, dreht es sich doch bei dieser Auseinandersetzung über die Akzeptanz und den Umgang mit diesen Gruppen und ihren Mitgliedern häufig um den im deutschen Grundgesetz (GG) verankerten Artikel 4 der ¿Glaubens- und Gewissensfreiheit¿. Nach dieser verbindlichen Norm wird jedem Menschen das Recht zugesichert, seine religiöse Gesinnung frei artikulieren zu dürfen- und demnach ebenfalls seinen Glauben und die damit zusammenhängenden Traditionen, Regeln und Riten zu praktizieren. Doch wo liegen die Grenzen die Grenzen dieser unantastbaren Religionsfreiheit? Kann sich zum Beispiel eine Sekte in diesem gesetzesverankerten Schutz wiegen, wenn sie eine bestimmte religiöse Erziehungspraxis an ihren minderjährigen Anhängern ausübt? Immerhin räumt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) nach § 1 jedem jungen Menschen das Recht ein, in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, gefördert zu werden.
Spätestens anhand solcher Meldungen erhitzen und scheiden sich die Gemüter in der öffentlichen Diskussion um die religiöse Toleranz bzw. Intoleranz unserer Gesellschaft. Meiner Meinung nach kein leichtes Unterfangen, dreht es sich doch bei dieser Auseinandersetzung über die Akzeptanz und den Umgang mit diesen Gruppen und ihren Mitgliedern häufig um den im deutschen Grundgesetz (GG) verankerten Artikel 4 der ¿Glaubens- und Gewissensfreiheit¿. Nach dieser verbindlichen Norm wird jedem Menschen das Recht zugesichert, seine religiöse Gesinnung frei artikulieren zu dürfen- und demnach ebenfalls seinen Glauben und die damit zusammenhängenden Traditionen, Regeln und Riten zu praktizieren. Doch wo liegen die Grenzen die Grenzen dieser unantastbaren Religionsfreiheit? Kann sich zum Beispiel eine Sekte in diesem gesetzesverankerten Schutz wiegen, wenn sie eine bestimmte religiöse Erziehungspraxis an ihren minderjährigen Anhängern ausübt? Immerhin räumt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) nach § 1 jedem jungen Menschen das Recht ein, in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, gefördert zu werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (Fachbereich SOZIALWESEN), Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit soll es in der Bundesrepublik rund sechshundert Sekten, sektiererische Gruppen und Glaubensgemeinschaften geben, sogar ¿vereinnahmende Gruppen¿ , die ¿Gehirnwäsche¿ betreiben. Die Zahl der Anhänger beläuft sich nach Schätzungen auf ca. zwei Millionen, von denen nach Angaben des Kinderschutzbundes rund zweihunderttausend Minderjährige sind- alleine achtzigtausend sind davon den Zeugen Jehovas angehörig. So vielfältig die Begriffswahl im Volksmund, auf Seiten von Kirchenbeauftragten, Sektenkritikern, Politikern oder der allgemeinen Bevölkerung ist, so vielfältig ist also auch das Angebot dieser Gruppierungen auf dem ¿Psychomarkt¿ selbst. Die Auseinandersetzung mit dem Thema über auftretende Probleme und Konflikte von Anhängern und Aussteigern beschäftigt seit je her die Öffentlichkeit. In den letzten Jahren ist diese Problematik in den Medien verstärkt aufgegriffen worden. Sondermagazine und Reportagen im Fernsehen sowie alltägliche Talkshows befassen sich mit der ¿multireligiösen¿ Interessenvielfalt der Menschen. Und immer wieder kommt es zu Skandalmeldungen in der Presse.
Spätestens anhand solcher Meldungen erhitzen und scheiden sich die Gemüter in der öffentlichen Diskussion um die religiöse Toleranz bzw. Intoleranz unserer Gesellschaft. Meiner Meinung nach kein leichtes Unterfangen, dreht es sich doch bei dieser Auseinandersetzung über die Akzeptanz und den Umgang mit diesen Gruppen und ihren Mitgliedern häufig um den im deutschen Grundgesetz (GG) verankerten Artikel 4 der ¿Glaubens- und Gewissensfreiheit¿. Nach dieser verbindlichen Norm wird jedem Menschen das Recht zugesichert, seine religiöse Gesinnung frei artikulieren zu dürfen- und demnach ebenfalls seinen Glauben und die damit zusammenhängenden Traditionen, Regeln und Riten zu praktizieren. Doch wo liegen die Grenzen die Grenzen dieser unantastbaren Religionsfreiheit? Kann sich zum Beispiel eine Sekte in diesem gesetzesverankerten Schutz wiegen, wenn sie eine bestimmte religiöse Erziehungspraxis an ihren minderjährigen Anhängern ausübt? Immerhin räumt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) nach § 1 jedem jungen Menschen das Recht ein, in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, gefördert zu werden.
Spätestens anhand solcher Meldungen erhitzen und scheiden sich die Gemüter in der öffentlichen Diskussion um die religiöse Toleranz bzw. Intoleranz unserer Gesellschaft. Meiner Meinung nach kein leichtes Unterfangen, dreht es sich doch bei dieser Auseinandersetzung über die Akzeptanz und den Umgang mit diesen Gruppen und ihren Mitgliedern häufig um den im deutschen Grundgesetz (GG) verankerten Artikel 4 der ¿Glaubens- und Gewissensfreiheit¿. Nach dieser verbindlichen Norm wird jedem Menschen das Recht zugesichert, seine religiöse Gesinnung frei artikulieren zu dürfen- und demnach ebenfalls seinen Glauben und die damit zusammenhängenden Traditionen, Regeln und Riten zu praktizieren. Doch wo liegen die Grenzen die Grenzen dieser unantastbaren Religionsfreiheit? Kann sich zum Beispiel eine Sekte in diesem gesetzesverankerten Schutz wiegen, wenn sie eine bestimmte religiöse Erziehungspraxis an ihren minderjährigen Anhängern ausübt? Immerhin räumt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) nach § 1 jedem jungen Menschen das Recht ein, in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, gefördert zu werden.
Details
Erscheinungsjahr: | 2007 |
---|---|
Genre: | Soziologie |
Rubrik: | Wissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 28 S. |
ISBN-13: | 9783638697477 |
ISBN-10: | 3638697479 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Pohnke, Benedikt |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Benedikt Pohnke |
Erscheinungsdatum: | 23.07.2007 |
Gewicht: | 0,056 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2007 |
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Genre: | Soziologie |
Rubrik: | Wissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 28 S. |
ISBN-13: | 9783638697477 |
ISBN-10: | 3638697479 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Pohnke, Benedikt |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Benedikt Pohnke |
Erscheinungsdatum: | 23.07.2007 |
Gewicht: | 0,056 kg |
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