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Beschreibung
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll.
Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen.
Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen - Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen.
Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen - Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll.
Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen.
Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen - Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen.
Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen - Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Einführung
Problemstellung Aufbau der Arbeit - Begriffsbestimmungen - Beispielsfälle
Zweiter Teil: Die bisherigen Lösungsansätze
Der Grundsatz der Nichtanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts - Die materiellrechtlichen Ansätze - Die kollisionsrechtlichen Ansätze
Dritter Teil: Der eigene Lösungsvorschlag
Die Grundlagen für die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts: Rückführung auf die allgemeinen Prinzipien des Kollisionsrechts - Die Grundlage einer allseitigen »besonderen Anknüpfung« im Eingriffsrecht - Die »Technik« des allseitigen Ausbaus - Die Einwände gegen eine allseitige »besondere Anknüpfung« im Eingriffsrecht - Exemplifikation des allseitigen Ansatzes
Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Problemstellung Aufbau der Arbeit - Begriffsbestimmungen - Beispielsfälle
Zweiter Teil: Die bisherigen Lösungsansätze
Der Grundsatz der Nichtanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts - Die materiellrechtlichen Ansätze - Die kollisionsrechtlichen Ansätze
Dritter Teil: Der eigene Lösungsvorschlag
Die Grundlagen für die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts: Rückführung auf die allgemeinen Prinzipien des Kollisionsrechts - Die Grundlage einer allseitigen »besonderen Anknüpfung« im Eingriffsrecht - Die »Technik« des allseitigen Ausbaus - Die Einwände gegen eine allseitige »besondere Anknüpfung« im Eingriffsrecht - Exemplifikation des allseitigen Ansatzes
Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2001 |
---|---|
Fachbereich: | Internationales & ausländ. Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 186 S. |
ISBN-13: | 9783428104079 |
ISBN-10: | 3428104072 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 10407 |
Autor: | Zeppenfeld, Meiko |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Abbildungen: | 186 S. |
Maße: | 235 x 156 x 6 mm |
Von/Mit: | Meiko Zeppenfeld |
Erscheinungsdatum: | 26.06.2001 |
Gewicht: | 0,259 kg |
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Einführung
Problemstellung Aufbau der Arbeit - Begriffsbestimmungen - Beispielsfälle
Zweiter Teil: Die bisherigen Lösungsansätze
Der Grundsatz der Nichtanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts - Die materiellrechtlichen Ansätze - Die kollisionsrechtlichen Ansätze
Dritter Teil: Der eigene Lösungsvorschlag
Die Grundlagen für die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts: Rückführung auf die allgemeinen Prinzipien des Kollisionsrechts - Die Grundlage einer allseitigen »besonderen Anknüpfung« im Eingriffsrecht - Die »Technik« des allseitigen Ausbaus - Die Einwände gegen eine allseitige »besondere Anknüpfung« im Eingriffsrecht - Exemplifikation des allseitigen Ansatzes
Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Problemstellung Aufbau der Arbeit - Begriffsbestimmungen - Beispielsfälle
Zweiter Teil: Die bisherigen Lösungsansätze
Der Grundsatz der Nichtanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts - Die materiellrechtlichen Ansätze - Die kollisionsrechtlichen Ansätze
Dritter Teil: Der eigene Lösungsvorschlag
Die Grundlagen für die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts: Rückführung auf die allgemeinen Prinzipien des Kollisionsrechts - Die Grundlage einer allseitigen »besonderen Anknüpfung« im Eingriffsrecht - Die »Technik« des allseitigen Ausbaus - Die Einwände gegen eine allseitige »besondere Anknüpfung« im Eingriffsrecht - Exemplifikation des allseitigen Ansatzes
Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2001 |
---|---|
Fachbereich: | Internationales & ausländ. Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 186 S. |
ISBN-13: | 9783428104079 |
ISBN-10: | 3428104072 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 10407 |
Autor: | Zeppenfeld, Meiko |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Abbildungen: | 186 S. |
Maße: | 235 x 156 x 6 mm |
Von/Mit: | Meiko Zeppenfeld |
Erscheinungsdatum: | 26.06.2001 |
Gewicht: | 0,259 kg |
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