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Deutsch
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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Anhalt - Standort Dessau (Fachbereich Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit war es, die Besonderheiten und Feinheiten herauszuarbeiten, die bei der
Bewertung von Wege- und Leitungsrechten und Grundstücken, die mit derartigen Rechten
begünstigt oder belastet sind, zu beachten sind. Dabei wurde verdeutlicht, dass es sich bei Wege- und Leitungsrechten um vielseitige und variable Rechte handelt, deren Bewertung immer an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss. So können die Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen derart vielfältig sein, dass keine standardisierte pauschale Vorgehensweise vorgeschlagen werden kann. Zudem sind alle relevanten Unterlagen, wie das Grundbuch, die Bewilligungsurkunde und die Grundakte einzusehen, um eine entsprechende, auf den Einzelfall zugeschnittne Bewertung, vornehmen zu können.
Für die Bewertung kann einheitlich nach den in dieser Arbeit detailliert beschriebenen
unterschiedlichen Wertermittlungsansätzen davon ausgegangen werden, dass die Nachteile,
die sich aufgrund der Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen durch ein Wege- oder Leitungsrecht ergeben, in einem prozentualen Abschlag vom Bodenwert berücksichtigt werden können. Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, dass durch die
Wertermittlungsansätze vorgeschlagen wird, den Abschlag einerseits vom Bodenwert der
durch das Recht belasteten Fläche und anderseits vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorzunehmen. Für ein Sachverständigengutachten sollte immer die plausiblere und besser begründbare Variante gewählt werden. Meines Erachtens sollte daher ein Wege- oder
Leitungsrecht durch einen prozentualen Abschlag vom Bodenwert der durch das Recht belasteten Fläche berücksichtigt werden. Sind die Nachteile aber derart gravierend und somit nicht mehr vertretbar, so sollte der prozentuale Abschlag vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorgenommen werden.
Abschließend sei noch einmal gesagt, dass stets zu bedenken ist, dass jeder Bewertungsfall
anders ist, und deshalb in jedem Fall eine individuelle spezielle Lösung gefunden werden
muss. Diese Arbeit soll eine weitere Anregung zur Lösungsfindung im speziellen Bewertungsfall sein.
Bewertung von Wege- und Leitungsrechten und Grundstücken, die mit derartigen Rechten
begünstigt oder belastet sind, zu beachten sind. Dabei wurde verdeutlicht, dass es sich bei Wege- und Leitungsrechten um vielseitige und variable Rechte handelt, deren Bewertung immer an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss. So können die Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen derart vielfältig sein, dass keine standardisierte pauschale Vorgehensweise vorgeschlagen werden kann. Zudem sind alle relevanten Unterlagen, wie das Grundbuch, die Bewilligungsurkunde und die Grundakte einzusehen, um eine entsprechende, auf den Einzelfall zugeschnittne Bewertung, vornehmen zu können.
Für die Bewertung kann einheitlich nach den in dieser Arbeit detailliert beschriebenen
unterschiedlichen Wertermittlungsansätzen davon ausgegangen werden, dass die Nachteile,
die sich aufgrund der Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen durch ein Wege- oder Leitungsrecht ergeben, in einem prozentualen Abschlag vom Bodenwert berücksichtigt werden können. Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, dass durch die
Wertermittlungsansätze vorgeschlagen wird, den Abschlag einerseits vom Bodenwert der
durch das Recht belasteten Fläche und anderseits vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorzunehmen. Für ein Sachverständigengutachten sollte immer die plausiblere und besser begründbare Variante gewählt werden. Meines Erachtens sollte daher ein Wege- oder
Leitungsrecht durch einen prozentualen Abschlag vom Bodenwert der durch das Recht belasteten Fläche berücksichtigt werden. Sind die Nachteile aber derart gravierend und somit nicht mehr vertretbar, so sollte der prozentuale Abschlag vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorgenommen werden.
Abschließend sei noch einmal gesagt, dass stets zu bedenken ist, dass jeder Bewertungsfall
anders ist, und deshalb in jedem Fall eine individuelle spezielle Lösung gefunden werden
muss. Diese Arbeit soll eine weitere Anregung zur Lösungsfindung im speziellen Bewertungsfall sein.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Anhalt - Standort Dessau (Fachbereich Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit war es, die Besonderheiten und Feinheiten herauszuarbeiten, die bei der
Bewertung von Wege- und Leitungsrechten und Grundstücken, die mit derartigen Rechten
begünstigt oder belastet sind, zu beachten sind. Dabei wurde verdeutlicht, dass es sich bei Wege- und Leitungsrechten um vielseitige und variable Rechte handelt, deren Bewertung immer an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss. So können die Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen derart vielfältig sein, dass keine standardisierte pauschale Vorgehensweise vorgeschlagen werden kann. Zudem sind alle relevanten Unterlagen, wie das Grundbuch, die Bewilligungsurkunde und die Grundakte einzusehen, um eine entsprechende, auf den Einzelfall zugeschnittne Bewertung, vornehmen zu können.
Für die Bewertung kann einheitlich nach den in dieser Arbeit detailliert beschriebenen
unterschiedlichen Wertermittlungsansätzen davon ausgegangen werden, dass die Nachteile,
die sich aufgrund der Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen durch ein Wege- oder Leitungsrecht ergeben, in einem prozentualen Abschlag vom Bodenwert berücksichtigt werden können. Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, dass durch die
Wertermittlungsansätze vorgeschlagen wird, den Abschlag einerseits vom Bodenwert der
durch das Recht belasteten Fläche und anderseits vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorzunehmen. Für ein Sachverständigengutachten sollte immer die plausiblere und besser begründbare Variante gewählt werden. Meines Erachtens sollte daher ein Wege- oder
Leitungsrecht durch einen prozentualen Abschlag vom Bodenwert der durch das Recht belasteten Fläche berücksichtigt werden. Sind die Nachteile aber derart gravierend und somit nicht mehr vertretbar, so sollte der prozentuale Abschlag vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorgenommen werden.
Abschließend sei noch einmal gesagt, dass stets zu bedenken ist, dass jeder Bewertungsfall
anders ist, und deshalb in jedem Fall eine individuelle spezielle Lösung gefunden werden
muss. Diese Arbeit soll eine weitere Anregung zur Lösungsfindung im speziellen Bewertungsfall sein.
Bewertung von Wege- und Leitungsrechten und Grundstücken, die mit derartigen Rechten
begünstigt oder belastet sind, zu beachten sind. Dabei wurde verdeutlicht, dass es sich bei Wege- und Leitungsrechten um vielseitige und variable Rechte handelt, deren Bewertung immer an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss. So können die Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen derart vielfältig sein, dass keine standardisierte pauschale Vorgehensweise vorgeschlagen werden kann. Zudem sind alle relevanten Unterlagen, wie das Grundbuch, die Bewilligungsurkunde und die Grundakte einzusehen, um eine entsprechende, auf den Einzelfall zugeschnittne Bewertung, vornehmen zu können.
Für die Bewertung kann einheitlich nach den in dieser Arbeit detailliert beschriebenen
unterschiedlichen Wertermittlungsansätzen davon ausgegangen werden, dass die Nachteile,
die sich aufgrund der Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen durch ein Wege- oder Leitungsrecht ergeben, in einem prozentualen Abschlag vom Bodenwert berücksichtigt werden können. Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, dass durch die
Wertermittlungsansätze vorgeschlagen wird, den Abschlag einerseits vom Bodenwert der
durch das Recht belasteten Fläche und anderseits vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorzunehmen. Für ein Sachverständigengutachten sollte immer die plausiblere und besser begründbare Variante gewählt werden. Meines Erachtens sollte daher ein Wege- oder
Leitungsrecht durch einen prozentualen Abschlag vom Bodenwert der durch das Recht belasteten Fläche berücksichtigt werden. Sind die Nachteile aber derart gravierend und somit nicht mehr vertretbar, so sollte der prozentuale Abschlag vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorgenommen werden.
Abschließend sei noch einmal gesagt, dass stets zu bedenken ist, dass jeder Bewertungsfall
anders ist, und deshalb in jedem Fall eine individuelle spezielle Lösung gefunden werden
muss. Diese Arbeit soll eine weitere Anregung zur Lösungsfindung im speziellen Bewertungsfall sein.
Details
Erscheinungsjahr: | 2009 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Wirtschaft |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 40 S. |
ISBN-13: | 9783640259830 |
ISBN-10: | 3640259831 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Aumiller, Christian |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 4 mm |
Von/Mit: | Christian Aumiller |
Erscheinungsdatum: | 05.02.2009 |
Gewicht: | 0,073 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2009 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Wirtschaft |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 40 S. |
ISBN-13: | 9783640259830 |
ISBN-10: | 3640259831 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Aumiller, Christian |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 4 mm |
Von/Mit: | Christian Aumiller |
Erscheinungsdatum: | 05.02.2009 |
Gewicht: | 0,073 kg |
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