Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang.
Sprache:
Deutsch
12,90 €*
Versandkostenfrei per Post / DHL
Lieferzeit 2-4 Werktage
Kategorien:
Beschreibung
Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA)
Schwerbehinderte stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz
Versorgungsamt
Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
Schwerbehinderter
Grad der Behinderung
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Opferentschädigungsgesetz
Entschädigung
Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
Bundesversorgungsgesetz
Behinderung (Sozialrecht)
Versorgungsmedizin-Verordnung
Schwerbehindertenausweis
Bundesentschädigungsgesetz
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
Sozialgericht
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)
Rehabilitation
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden
Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Sie stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen.
Zweck des Schwerbehindertenrechts
Gefördert werden sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Des Weiteren sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Behinderten vermieden bzw. entgegengewirkt werden. Das Schwerbehindertenrecht wurde nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ¿allein zum Schutz¿ der schwerbehinderten Menschen kon
Schwerbehinderte stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz
Versorgungsamt
Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
Schwerbehinderter
Grad der Behinderung
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Opferentschädigungsgesetz
Entschädigung
Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
Bundesversorgungsgesetz
Behinderung (Sozialrecht)
Versorgungsmedizin-Verordnung
Schwerbehindertenausweis
Bundesentschädigungsgesetz
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
Sozialgericht
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)
Rehabilitation
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden
Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Sie stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen.
Zweck des Schwerbehindertenrechts
Gefördert werden sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Des Weiteren sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Behinderten vermieden bzw. entgegengewirkt werden. Das Schwerbehindertenrecht wurde nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ¿allein zum Schutz¿ der schwerbehinderten Menschen kon
Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA)
Schwerbehinderte stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz
Versorgungsamt
Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
Schwerbehinderter
Grad der Behinderung
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Opferentschädigungsgesetz
Entschädigung
Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
Bundesversorgungsgesetz
Behinderung (Sozialrecht)
Versorgungsmedizin-Verordnung
Schwerbehindertenausweis
Bundesentschädigungsgesetz
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
Sozialgericht
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)
Rehabilitation
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden
Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Sie stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen.
Zweck des Schwerbehindertenrechts
Gefördert werden sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Des Weiteren sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Behinderten vermieden bzw. entgegengewirkt werden. Das Schwerbehindertenrecht wurde nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ¿allein zum Schutz¿ der schwerbehinderten Menschen kon
Schwerbehinderte stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz
Versorgungsamt
Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
Schwerbehinderter
Grad der Behinderung
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Opferentschädigungsgesetz
Entschädigung
Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
Bundesversorgungsgesetz
Behinderung (Sozialrecht)
Versorgungsmedizin-Verordnung
Schwerbehindertenausweis
Bundesentschädigungsgesetz
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
Sozialgericht
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)
Rehabilitation
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden
Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Sie stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen.
Zweck des Schwerbehindertenrechts
Gefördert werden sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Des Weiteren sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Behinderten vermieden bzw. entgegengewirkt werden. Das Schwerbehindertenrecht wurde nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ¿allein zum Schutz¿ der schwerbehinderten Menschen kon
Über den Autor
Heinz Duthel . [...]
[...]
[...]
Details
Erscheinungsjahr: | 2016 |
---|---|
Fachbereich: | Rechtsratgeber |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 228 S. |
ISBN-13: | 9783837080742 |
ISBN-10: | 3837080749 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Duthel, Heinz |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: |
Books on Demand GmbH
BoD - Books on Demand |
Verantwortliche Person für die EU: | BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 16 mm |
Von/Mit: | Heinz Duthel |
Erscheinungsdatum: | 18.03.2016 |
Gewicht: | 0,337 kg |
Über den Autor
Heinz Duthel . [...]
[...]
[...]
Details
Erscheinungsjahr: | 2016 |
---|---|
Fachbereich: | Rechtsratgeber |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 228 S. |
ISBN-13: | 9783837080742 |
ISBN-10: | 3837080749 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Duthel, Heinz |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: |
Books on Demand GmbH
BoD - Books on Demand |
Verantwortliche Person für die EU: | BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 16 mm |
Von/Mit: | Heinz Duthel |
Erscheinungsdatum: | 18.03.2016 |
Gewicht: | 0,337 kg |
Sicherheitshinweis