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Beschreibung
Einleitung
»Tout est pardonné« - Alles ist vergeben. Mit der Titelzeile des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo könnte kaum eindrücklicher die irritierende >Natur< des Vergebungsprinzips zum Ausdruck gebracht werden. Die Parole sakraler Barmherzigkeit diente den Herausgebern der Zeitschrift als symbolische und satirisch inszenierte Antwort auf den religionsideologischen Terrorakt, der im Januar 2015 an Mitgliedern des Redaktionsteams verübt wurde. Als große Geste, gehüllt in eine Karikatur des weinenden islamischen Propheten, der auf grünem Bildhintergrund - Hoffnung vermittelnd - den Prinzipien der Vergeltung abschwört, wird die Vergebungsmetapher auf dem Titelbild zum Ausdruck der weltöffentlichen Kollektivtrauer. Auch wenn das hier betretene Feld eines grausamen Attentats das in dem vorliegenden Buch interessierende Terrain >alltäglicher< Vergebung deutlich überschreitet, dokumentiert sich in der Botschaft von Verlagsleitung, Redaktion und nicht zuletzt der Öffentlichkeit die ambivalente soziale Natur der Vergebung: In der Vergebung vereinen sich Exklusion und Inklusion, Trennung und Verbindung, Ablehnung und Anerkennung; sie repariert beschädigte soziale Beziehungen und stiftet Sozialität unter Bedingungen, die den üblichen Gesetzen sozialer Kooperation widersprechen.
Wenn Menschen körperliche oder seelische Verletzungen erleiden, macht sich in der Regel ein unmittelbarer Impuls breit, dass auf diese Weise erlittene Leid heimzahlen zu wollen. Die Rache ist als Gefühl und Handlungsmotiv ein quasi natürlicher Drang, auf die entzogene Achtung, Loyalität oder Zuneigung sozialer Anderer zu reagieren, und zeigt an, dass allgemeingültige Fairness und Gerechtigkeitsvorstellungen missachtet wurden. Heimzahlende Ausgleichshandlungen haben somit allgemein die Aufgabe, ein ins Ungleichgewicht geratenes Beziehungsgefüge zwischen KonfliktpartnerInnen wieder in eine Balance zu bringen:
»Die Symmetrie von Handlungen aber nennen wir das Prinzip der Vergeltung. Dieses liegt tief im menschlichen Empfinden - als adäquate Reaktion - und ihm kam von jeher die größte Bedeutung im sozialen Leben zu.« (Thurnwald 1921: 10)
So sorgt das Leitgesetz direkter »Negativer Reziprozität« (vgl. Sahlins 1999) dafür, dass betrogenen Liebespartnern, belogenen Freunden oder gedemütigten Arbeitskollegen die Anwendung ausgleichender Maßnahmen wie Rache, soziale Distanz oder Ausgrenzung intuitiv vernünftig erscheint (vgl. Exline u.a. 2003; Lucas u.a. 2010; Strelan u.a. 2014). Die zerstochenen Autoreifen von verlassenen Ex Partnern, die Vollbremsung auf der Autobahn als Revanche für ein Überholmanöver oder Buchtitel wie Die Rache am Chef zeigen, wie tief die alttestamentarische Racheformel von >Auge um Auge, Zahn um Zahn< in die gegenwärtige Alltagskultur reicht - der im Bereich von Verbrechen das moderne Rechtssystem einen Riegel vorschiebt.
Die Vergebung hat eine abweichende >Natur<. Anders als Rache oder Vergeltungshandlungen folgt sie nicht dem gesellschaftlichen Spiel des >tit for tat<, das als Prinzip der Gegenseitigkeit besagt, seine Mitmenschen so zu behandeln, wie man selbst behandelt wurde. Mit Vergebungsakten verzichtet man als Antwort auf moralische Verletzungen oder Verbrechen darauf, die UrheberInnen persönlich - aber nicht juristisch - zur Rechenschaft zu ziehen. Charakteristisch für die Bereitschaft, seinen Widersachern nachsichtig gegenüberzutreten, ist der Verzicht auf Wiedergutmachung. Dieser Verzicht erhebt die Vergebung zu einem »revolutionären« Akt (Derrida 2000: 10). Denn sie ermöglicht eine einseitige, von den UrheberInnen nicht einzufordernde Umkehr von Krisensituationen und erweist sich mit der unkalkulierbaren Aufhebung von erfahrenem Unrecht als radikal. Radikal eben deshalb, weil die Ordnung der sozialen Welt sich in nahezu allen Bereichen in einem Rhythmus präsentiert, der von den sozialen Gesetzen der Gegenseitigkeit bestimmt ist. Für erwiesene Gefälligkeiten zeigen wir uns dankbar; wir fühlen uns verpflichtet, Geschenke zu erwidern; und die erhaltene elterliche Fürsorge wird zu gegebener Zeit durch ähnliche Hilfe und Unterstützungsleistungen zurückgegeben. Und entlang dieser Logik hören wir auf, Mitmenschen Geburtstagskarten zu schreiben, die es uns nicht gleichtun, und tendieren dazu, auf Kränkungen und Angriffe von Freunden, Kollegen oder Partnern mit Gegenangriffen zu antworten, weil wir sie als Mangel an Fairness bewerten. Das Reziprozitätsprinzip hat sich als soziale Norm tief in das Beziehungsgewebe moderner Gegenwartsgesellschaften eingewoben (vgl. Adloff/Mau 2005; Stegbauer 2002). Es regiert als allgemeines Leitbild für soziale Kooperation den Austausch von Leistungen und Gegenleistungen zwischen Individuen und wird als notwendiger Unterbau für stabile Beziehungen begriffen. Als »fait social total« (Mauss 1990 [1968]) oder als »grundlegende anthropologische Kategorie« (Gehlen 1964 [1956]) ordnet es menschliches Zusammenleben. Sowohl das ökonomische Marktgeschehen in kapitalistischen Wirtschaftszusammenhängen, dessen Kern der vertragliche Austausch von Leistung und Gegenleistung ist, als auch die Rechtssysteme moderner Gesellschaften reklamieren einen selbstverständlich vorausgesetzten Gerechtigkeitssinn (vgl. Rawls 1975) als Antriebsformel für zwischenmenschliche Beziehungen. Genauso wie man für die Hilfe, Unterstützung und Freundlichkeit von Mitmenschen etwas zurückzugeben hat, besagt die »Norm der Reziprozität« (Gouldner 1984), dass man denjenigen, die einem etwas angetan haben, Gleiches oder Ähnliches zufügen darf oder soll. Wie kann folglich eine Handlungsweise wie die Vergebung verstanden werden, die sich aus der Zurückweisung einer solchen »Reziprozität des Verhaltens« (Gehlen 1964 [1956]: 45) herausbildet und trotzdem - beziehungsweise gerade deshalb - soziale Bande revitalisiert? Warum zeigt man sich Mitmenschen gegenüber nachsichtig, die sich ignorant, missachtend, oder regelbrechend verhalten und einem selbst Achtung, Loyalität oder Zuneigung entziehen?
Mit Blick auf diese Fragen lautet die These wie folgt: Die Vergebung legt als kooperative Antwort auf erfahrenes Unrecht ein Fundament für einen Neuanfang und macht genau dadurch auf eine Handlungslogik aufmerksam, die den Gesetzen des Sozialen zuwiderläuft. Auch wenn sie als einseitiges Kooperationsangebot zum einen zwar den Umgang mit zwischenmenschlichen Zerwürfnissen und Antagonismen ermöglicht und damit eine gemeinhin vergemeinschaftende Wirkung hat, zeigt sich in der Vergebung zum anderen ein Wirklichkeitshorizont, der eben diese soziale Funktion in Frage stellt - und aus soziologischer Sicht erklärungsbedürftig ist. Der Verzicht auf Gegenseitigkeit macht die Vergebung zu einem Akt, der die sozialen Gesetze des Zusammenlebens einerseits durchbricht, und andererseits durch das nicht erwartbare und nicht einforderbare Angebot zur kooperativen Nachsicht überschreitet. Die Vergebung bildet auf diese Weise eine Brücke zwischen einseitig erzeugten Konflikten und dem ebenso einseitigen Angebot zur Kooperation, aus deren nicht reziproker Handlungsstruktur trotzdem - beziehungsweise gerade deshalb - neue soziale Bande entstehen.
Der Blick auf diese zwei Seiten der Medaille macht das Vergebungsphänomen zu einem widersprüchlichen Geschehen, das in der vorliegenden Arbeit mithilfe einer qualitativen Fallstudie in seinen gegenwartsbezogenen Alltagslogiken untersucht werden soll. Denn auch wenn schon Simmel in den beiden vergebungstypischen Anziehungskräften allgemein ein gemeinschaftskonstituierendes Potential erkannt hat, insofern sich »in dem Miteinander der Menschen [...] untrennbar das Füreinander mit dem Gegeneinander [verschlingt]« (Simmel 1995 [1905]: 333), gilt es zu klären, wie sich das integrative Potential der Vergebung aus der Alltagwirklichkeit von Handelnden verstehen lässt. Dazu gilt es, den Erfahrungen derjenigen auf die Spur zu kommen, die im alltäglichen Miteinander Leid, Verletzungen und Verbrechen ausgesetzt sind. Im Zentrum des Buchs steht somit die Beantwortung der Frage, wie eine Kooperationsleistung wie die Vergebung zu verstehen ist, mit der auf wiedergutmachende Ausgleichshandlungen verzichtet wird - und zwar vor dem Hintergrund einer Gesellschaftsordnung, in der Gegenseitigkeitsbeziehungen auf gänzlich allen Ebenen strukturbildend sind. Wie gehen Menschen mit Ausgrenzungserfahrungen von Mitmenschen um? Wie werden von VergeberInnen neue, veränderte Erfahrungsräume geschaffen, die das Vergeben ermöglichen und zur Bewältigung erlittener Krisenerfahrungen beitragen? Wie lassen sich durch Vergebungsakte beschädigte Beziehungen wiederherstellen oder erneuern? Wie stabil oder fragil sind diese neu aufgestellten oder wiederhergestellten Beziehungsgefüge? Und was für Alternativen zur Vergebung stehen Betroffenen zur Verfügung? In welchem Verhältnis steht das Vergeben zu Toleranz, Rache und Strafe? Und letztlich: Wie verträgt sich die Vergebung mit den sozialen Gesetzmäßigkeiten von Leistung und Gegenleistung?
Unter Anwendung von Methoden der interpretativ rekonstruktiven Sozialforschung wird zu untersuchen sein, wie Handelnde Vergebung erfahren, das heißt, wie sie insgesamt deuten, wahrnehmen, empfinden und handeln. Auf diese Weise gilt es, die bislang dominierende Vergebungsforschung um eine soziologische Perspektive zu ergänzen.
In der einschlägigen Forschungsliteratur wird Vergebung im Sinne einer »psychotherapeutische[n] Ökonomie« (Derrida 2000: 16) einerseits als Entscheidungsprozess verstanden, durch den das subjektive Wohlbefinden wiedererlangt wird. In der psychologischen Vergebungsforschung werden mit Blick auf diese Perspektive insbesondere Entscheidungsdimensionen und dispositionelle, also persönlichkeitsbasierte Aspekte von Vergebung in den Fokus gesetzt, die Handelnde in Vergebungsprozessen anwenden und durchlaufen (vgl. Berry u.a. 2001; Bono u.a. 2007; Exline u.a. 2000; McCullough/Hoyt 2002). Zahlreiche Studien betonen neben einem signifikanten Effekt von...
»Tout est pardonné« - Alles ist vergeben. Mit der Titelzeile des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo könnte kaum eindrücklicher die irritierende >Natur< des Vergebungsprinzips zum Ausdruck gebracht werden. Die Parole sakraler Barmherzigkeit diente den Herausgebern der Zeitschrift als symbolische und satirisch inszenierte Antwort auf den religionsideologischen Terrorakt, der im Januar 2015 an Mitgliedern des Redaktionsteams verübt wurde. Als große Geste, gehüllt in eine Karikatur des weinenden islamischen Propheten, der auf grünem Bildhintergrund - Hoffnung vermittelnd - den Prinzipien der Vergeltung abschwört, wird die Vergebungsmetapher auf dem Titelbild zum Ausdruck der weltöffentlichen Kollektivtrauer. Auch wenn das hier betretene Feld eines grausamen Attentats das in dem vorliegenden Buch interessierende Terrain >alltäglicher< Vergebung deutlich überschreitet, dokumentiert sich in der Botschaft von Verlagsleitung, Redaktion und nicht zuletzt der Öffentlichkeit die ambivalente soziale Natur der Vergebung: In der Vergebung vereinen sich Exklusion und Inklusion, Trennung und Verbindung, Ablehnung und Anerkennung; sie repariert beschädigte soziale Beziehungen und stiftet Sozialität unter Bedingungen, die den üblichen Gesetzen sozialer Kooperation widersprechen.
Wenn Menschen körperliche oder seelische Verletzungen erleiden, macht sich in der Regel ein unmittelbarer Impuls breit, dass auf diese Weise erlittene Leid heimzahlen zu wollen. Die Rache ist als Gefühl und Handlungsmotiv ein quasi natürlicher Drang, auf die entzogene Achtung, Loyalität oder Zuneigung sozialer Anderer zu reagieren, und zeigt an, dass allgemeingültige Fairness und Gerechtigkeitsvorstellungen missachtet wurden. Heimzahlende Ausgleichshandlungen haben somit allgemein die Aufgabe, ein ins Ungleichgewicht geratenes Beziehungsgefüge zwischen KonfliktpartnerInnen wieder in eine Balance zu bringen:
»Die Symmetrie von Handlungen aber nennen wir das Prinzip der Vergeltung. Dieses liegt tief im menschlichen Empfinden - als adäquate Reaktion - und ihm kam von jeher die größte Bedeutung im sozialen Leben zu.« (Thurnwald 1921: 10)
So sorgt das Leitgesetz direkter »Negativer Reziprozität« (vgl. Sahlins 1999) dafür, dass betrogenen Liebespartnern, belogenen Freunden oder gedemütigten Arbeitskollegen die Anwendung ausgleichender Maßnahmen wie Rache, soziale Distanz oder Ausgrenzung intuitiv vernünftig erscheint (vgl. Exline u.a. 2003; Lucas u.a. 2010; Strelan u.a. 2014). Die zerstochenen Autoreifen von verlassenen Ex Partnern, die Vollbremsung auf der Autobahn als Revanche für ein Überholmanöver oder Buchtitel wie Die Rache am Chef zeigen, wie tief die alttestamentarische Racheformel von >Auge um Auge, Zahn um Zahn< in die gegenwärtige Alltagskultur reicht - der im Bereich von Verbrechen das moderne Rechtssystem einen Riegel vorschiebt.
Die Vergebung hat eine abweichende >Natur<. Anders als Rache oder Vergeltungshandlungen folgt sie nicht dem gesellschaftlichen Spiel des >tit for tat<, das als Prinzip der Gegenseitigkeit besagt, seine Mitmenschen so zu behandeln, wie man selbst behandelt wurde. Mit Vergebungsakten verzichtet man als Antwort auf moralische Verletzungen oder Verbrechen darauf, die UrheberInnen persönlich - aber nicht juristisch - zur Rechenschaft zu ziehen. Charakteristisch für die Bereitschaft, seinen Widersachern nachsichtig gegenüberzutreten, ist der Verzicht auf Wiedergutmachung. Dieser Verzicht erhebt die Vergebung zu einem »revolutionären« Akt (Derrida 2000: 10). Denn sie ermöglicht eine einseitige, von den UrheberInnen nicht einzufordernde Umkehr von Krisensituationen und erweist sich mit der unkalkulierbaren Aufhebung von erfahrenem Unrecht als radikal. Radikal eben deshalb, weil die Ordnung der sozialen Welt sich in nahezu allen Bereichen in einem Rhythmus präsentiert, der von den sozialen Gesetzen der Gegenseitigkeit bestimmt ist. Für erwiesene Gefälligkeiten zeigen wir uns dankbar; wir fühlen uns verpflichtet, Geschenke zu erwidern; und die erhaltene elterliche Fürsorge wird zu gegebener Zeit durch ähnliche Hilfe und Unterstützungsleistungen zurückgegeben. Und entlang dieser Logik hören wir auf, Mitmenschen Geburtstagskarten zu schreiben, die es uns nicht gleichtun, und tendieren dazu, auf Kränkungen und Angriffe von Freunden, Kollegen oder Partnern mit Gegenangriffen zu antworten, weil wir sie als Mangel an Fairness bewerten. Das Reziprozitätsprinzip hat sich als soziale Norm tief in das Beziehungsgewebe moderner Gegenwartsgesellschaften eingewoben (vgl. Adloff/Mau 2005; Stegbauer 2002). Es regiert als allgemeines Leitbild für soziale Kooperation den Austausch von Leistungen und Gegenleistungen zwischen Individuen und wird als notwendiger Unterbau für stabile Beziehungen begriffen. Als »fait social total« (Mauss 1990 [1968]) oder als »grundlegende anthropologische Kategorie« (Gehlen 1964 [1956]) ordnet es menschliches Zusammenleben. Sowohl das ökonomische Marktgeschehen in kapitalistischen Wirtschaftszusammenhängen, dessen Kern der vertragliche Austausch von Leistung und Gegenleistung ist, als auch die Rechtssysteme moderner Gesellschaften reklamieren einen selbstverständlich vorausgesetzten Gerechtigkeitssinn (vgl. Rawls 1975) als Antriebsformel für zwischenmenschliche Beziehungen. Genauso wie man für die Hilfe, Unterstützung und Freundlichkeit von Mitmenschen etwas zurückzugeben hat, besagt die »Norm der Reziprozität« (Gouldner 1984), dass man denjenigen, die einem etwas angetan haben, Gleiches oder Ähnliches zufügen darf oder soll. Wie kann folglich eine Handlungsweise wie die Vergebung verstanden werden, die sich aus der Zurückweisung einer solchen »Reziprozität des Verhaltens« (Gehlen 1964 [1956]: 45) herausbildet und trotzdem - beziehungsweise gerade deshalb - soziale Bande revitalisiert? Warum zeigt man sich Mitmenschen gegenüber nachsichtig, die sich ignorant, missachtend, oder regelbrechend verhalten und einem selbst Achtung, Loyalität oder Zuneigung entziehen?
Mit Blick auf diese Fragen lautet die These wie folgt: Die Vergebung legt als kooperative Antwort auf erfahrenes Unrecht ein Fundament für einen Neuanfang und macht genau dadurch auf eine Handlungslogik aufmerksam, die den Gesetzen des Sozialen zuwiderläuft. Auch wenn sie als einseitiges Kooperationsangebot zum einen zwar den Umgang mit zwischenmenschlichen Zerwürfnissen und Antagonismen ermöglicht und damit eine gemeinhin vergemeinschaftende Wirkung hat, zeigt sich in der Vergebung zum anderen ein Wirklichkeitshorizont, der eben diese soziale Funktion in Frage stellt - und aus soziologischer Sicht erklärungsbedürftig ist. Der Verzicht auf Gegenseitigkeit macht die Vergebung zu einem Akt, der die sozialen Gesetze des Zusammenlebens einerseits durchbricht, und andererseits durch das nicht erwartbare und nicht einforderbare Angebot zur kooperativen Nachsicht überschreitet. Die Vergebung bildet auf diese Weise eine Brücke zwischen einseitig erzeugten Konflikten und dem ebenso einseitigen Angebot zur Kooperation, aus deren nicht reziproker Handlungsstruktur trotzdem - beziehungsweise gerade deshalb - neue soziale Bande entstehen.
Der Blick auf diese zwei Seiten der Medaille macht das Vergebungsphänomen zu einem widersprüchlichen Geschehen, das in der vorliegenden Arbeit mithilfe einer qualitativen Fallstudie in seinen gegenwartsbezogenen Alltagslogiken untersucht werden soll. Denn auch wenn schon Simmel in den beiden vergebungstypischen Anziehungskräften allgemein ein gemeinschaftskonstituierendes Potential erkannt hat, insofern sich »in dem Miteinander der Menschen [...] untrennbar das Füreinander mit dem Gegeneinander [verschlingt]« (Simmel 1995 [1905]: 333), gilt es zu klären, wie sich das integrative Potential der Vergebung aus der Alltagwirklichkeit von Handelnden verstehen lässt. Dazu gilt es, den Erfahrungen derjenigen auf die Spur zu kommen, die im alltäglichen Miteinander Leid, Verletzungen und Verbrechen ausgesetzt sind. Im Zentrum des Buchs steht somit die Beantwortung der Frage, wie eine Kooperationsleistung wie die Vergebung zu verstehen ist, mit der auf wiedergutmachende Ausgleichshandlungen verzichtet wird - und zwar vor dem Hintergrund einer Gesellschaftsordnung, in der Gegenseitigkeitsbeziehungen auf gänzlich allen Ebenen strukturbildend sind. Wie gehen Menschen mit Ausgrenzungserfahrungen von Mitmenschen um? Wie werden von VergeberInnen neue, veränderte Erfahrungsräume geschaffen, die das Vergeben ermöglichen und zur Bewältigung erlittener Krisenerfahrungen beitragen? Wie lassen sich durch Vergebungsakte beschädigte Beziehungen wiederherstellen oder erneuern? Wie stabil oder fragil sind diese neu aufgestellten oder wiederhergestellten Beziehungsgefüge? Und was für Alternativen zur Vergebung stehen Betroffenen zur Verfügung? In welchem Verhältnis steht das Vergeben zu Toleranz, Rache und Strafe? Und letztlich: Wie verträgt sich die Vergebung mit den sozialen Gesetzmäßigkeiten von Leistung und Gegenleistung?
Unter Anwendung von Methoden der interpretativ rekonstruktiven Sozialforschung wird zu untersuchen sein, wie Handelnde Vergebung erfahren, das heißt, wie sie insgesamt deuten, wahrnehmen, empfinden und handeln. Auf diese Weise gilt es, die bislang dominierende Vergebungsforschung um eine soziologische Perspektive zu ergänzen.
In der einschlägigen Forschungsliteratur wird Vergebung im Sinne einer »psychotherapeutische[n] Ökonomie« (Derrida 2000: 16) einerseits als Entscheidungsprozess verstanden, durch den das subjektive Wohlbefinden wiedererlangt wird. In der psychologischen Vergebungsforschung werden mit Blick auf diese Perspektive insbesondere Entscheidungsdimensionen und dispositionelle, also persönlichkeitsbasierte Aspekte von Vergebung in den Fokus gesetzt, die Handelnde in Vergebungsprozessen anwenden und durchlaufen (vgl. Berry u.a. 2001; Bono u.a. 2007; Exline u.a. 2000; McCullough/Hoyt 2002). Zahlreiche Studien betonen neben einem signifikanten Effekt von...
Einleitung
»Tout est pardonné« - Alles ist vergeben. Mit der Titelzeile des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo könnte kaum eindrücklicher die irritierende >Natur< des Vergebungsprinzips zum Ausdruck gebracht werden. Die Parole sakraler Barmherzigkeit diente den Herausgebern der Zeitschrift als symbolische und satirisch inszenierte Antwort auf den religionsideologischen Terrorakt, der im Januar 2015 an Mitgliedern des Redaktionsteams verübt wurde. Als große Geste, gehüllt in eine Karikatur des weinenden islamischen Propheten, der auf grünem Bildhintergrund - Hoffnung vermittelnd - den Prinzipien der Vergeltung abschwört, wird die Vergebungsmetapher auf dem Titelbild zum Ausdruck der weltöffentlichen Kollektivtrauer. Auch wenn das hier betretene Feld eines grausamen Attentats das in dem vorliegenden Buch interessierende Terrain >alltäglicher< Vergebung deutlich überschreitet, dokumentiert sich in der Botschaft von Verlagsleitung, Redaktion und nicht zuletzt der Öffentlichkeit die ambivalente soziale Natur der Vergebung: In der Vergebung vereinen sich Exklusion und Inklusion, Trennung und Verbindung, Ablehnung und Anerkennung; sie repariert beschädigte soziale Beziehungen und stiftet Sozialität unter Bedingungen, die den üblichen Gesetzen sozialer Kooperation widersprechen.
Wenn Menschen körperliche oder seelische Verletzungen erleiden, macht sich in der Regel ein unmittelbarer Impuls breit, dass auf diese Weise erlittene Leid heimzahlen zu wollen. Die Rache ist als Gefühl und Handlungsmotiv ein quasi natürlicher Drang, auf die entzogene Achtung, Loyalität oder Zuneigung sozialer Anderer zu reagieren, und zeigt an, dass allgemeingültige Fairness und Gerechtigkeitsvorstellungen missachtet wurden. Heimzahlende Ausgleichshandlungen haben somit allgemein die Aufgabe, ein ins Ungleichgewicht geratenes Beziehungsgefüge zwischen KonfliktpartnerInnen wieder in eine Balance zu bringen:
»Die Symmetrie von Handlungen aber nennen wir das Prinzip der Vergeltung. Dieses liegt tief im menschlichen Empfinden - als adäquate Reaktion - und ihm kam von jeher die größte Bedeutung im sozialen Leben zu.« (Thurnwald 1921: 10)
So sorgt das Leitgesetz direkter »Negativer Reziprozität« (vgl. Sahlins 1999) dafür, dass betrogenen Liebespartnern, belogenen Freunden oder gedemütigten Arbeitskollegen die Anwendung ausgleichender Maßnahmen wie Rache, soziale Distanz oder Ausgrenzung intuitiv vernünftig erscheint (vgl. Exline u.a. 2003; Lucas u.a. 2010; Strelan u.a. 2014). Die zerstochenen Autoreifen von verlassenen Ex Partnern, die Vollbremsung auf der Autobahn als Revanche für ein Überholmanöver oder Buchtitel wie Die Rache am Chef zeigen, wie tief die alttestamentarische Racheformel von >Auge um Auge, Zahn um Zahn< in die gegenwärtige Alltagskultur reicht - der im Bereich von Verbrechen das moderne Rechtssystem einen Riegel vorschiebt.
Die Vergebung hat eine abweichende >Natur<. Anders als Rache oder Vergeltungshandlungen folgt sie nicht dem gesellschaftlichen Spiel des >tit for tat<, das als Prinzip der Gegenseitigkeit besagt, seine Mitmenschen so zu behandeln, wie man selbst behandelt wurde. Mit Vergebungsakten verzichtet man als Antwort auf moralische Verletzungen oder Verbrechen darauf, die UrheberInnen persönlich - aber nicht juristisch - zur Rechenschaft zu ziehen. Charakteristisch für die Bereitschaft, seinen Widersachern nachsichtig gegenüberzutreten, ist der Verzicht auf Wiedergutmachung. Dieser Verzicht erhebt die Vergebung zu einem »revolutionären« Akt (Derrida 2000: 10). Denn sie ermöglicht eine einseitige, von den UrheberInnen nicht einzufordernde Umkehr von Krisensituationen und erweist sich mit der unkalkulierbaren Aufhebung von erfahrenem Unrecht als radikal. Radikal eben deshalb, weil die Ordnung der sozialen Welt sich in nahezu allen Bereichen in einem Rhythmus präsentiert, der von den sozialen Gesetzen der Gegenseitigkeit bestimmt ist. Für erwiesene Gefälligkeiten zeigen wir uns dankbar; wir fühlen uns verpflichtet, Geschenke zu erwidern; und die erhaltene elterliche Fürsorge wird zu gegebener Zeit durch ähnliche Hilfe und Unterstützungsleistungen zurückgegeben. Und entlang dieser Logik hören wir auf, Mitmenschen Geburtstagskarten zu schreiben, die es uns nicht gleichtun, und tendieren dazu, auf Kränkungen und Angriffe von Freunden, Kollegen oder Partnern mit Gegenangriffen zu antworten, weil wir sie als Mangel an Fairness bewerten. Das Reziprozitätsprinzip hat sich als soziale Norm tief in das Beziehungsgewebe moderner Gegenwartsgesellschaften eingewoben (vgl. Adloff/Mau 2005; Stegbauer 2002). Es regiert als allgemeines Leitbild für soziale Kooperation den Austausch von Leistungen und Gegenleistungen zwischen Individuen und wird als notwendiger Unterbau für stabile Beziehungen begriffen. Als »fait social total« (Mauss 1990 [1968]) oder als »grundlegende anthropologische Kategorie« (Gehlen 1964 [1956]) ordnet es menschliches Zusammenleben. Sowohl das ökonomische Marktgeschehen in kapitalistischen Wirtschaftszusammenhängen, dessen Kern der vertragliche Austausch von Leistung und Gegenleistung ist, als auch die Rechtssysteme moderner Gesellschaften reklamieren einen selbstverständlich vorausgesetzten Gerechtigkeitssinn (vgl. Rawls 1975) als Antriebsformel für zwischenmenschliche Beziehungen. Genauso wie man für die Hilfe, Unterstützung und Freundlichkeit von Mitmenschen etwas zurückzugeben hat, besagt die »Norm der Reziprozität« (Gouldner 1984), dass man denjenigen, die einem etwas angetan haben, Gleiches oder Ähnliches zufügen darf oder soll. Wie kann folglich eine Handlungsweise wie die Vergebung verstanden werden, die sich aus der Zurückweisung einer solchen »Reziprozität des Verhaltens« (Gehlen 1964 [1956]: 45) herausbildet und trotzdem - beziehungsweise gerade deshalb - soziale Bande revitalisiert? Warum zeigt man sich Mitmenschen gegenüber nachsichtig, die sich ignorant, missachtend, oder regelbrechend verhalten und einem selbst Achtung, Loyalität oder Zuneigung entziehen?
Mit Blick auf diese Fragen lautet die These wie folgt: Die Vergebung legt als kooperative Antwort auf erfahrenes Unrecht ein Fundament für einen Neuanfang und macht genau dadurch auf eine Handlungslogik aufmerksam, die den Gesetzen des Sozialen zuwiderläuft. Auch wenn sie als einseitiges Kooperationsangebot zum einen zwar den Umgang mit zwischenmenschlichen Zerwürfnissen und Antagonismen ermöglicht und damit eine gemeinhin vergemeinschaftende Wirkung hat, zeigt sich in der Vergebung zum anderen ein Wirklichkeitshorizont, der eben diese soziale Funktion in Frage stellt - und aus soziologischer Sicht erklärungsbedürftig ist. Der Verzicht auf Gegenseitigkeit macht die Vergebung zu einem Akt, der die sozialen Gesetze des Zusammenlebens einerseits durchbricht, und andererseits durch das nicht erwartbare und nicht einforderbare Angebot zur kooperativen Nachsicht überschreitet. Die Vergebung bildet auf diese Weise eine Brücke zwischen einseitig erzeugten Konflikten und dem ebenso einseitigen Angebot zur Kooperation, aus deren nicht reziproker Handlungsstruktur trotzdem - beziehungsweise gerade deshalb - neue soziale Bande entstehen.
Der Blick auf diese zwei Seiten der Medaille macht das Vergebungsphänomen zu einem widersprüchlichen Geschehen, das in der vorliegenden Arbeit mithilfe einer qualitativen Fallstudie in seinen gegenwartsbezogenen Alltagslogiken untersucht werden soll. Denn auch wenn schon Simmel in den beiden vergebungstypischen Anziehungskräften allgemein ein gemeinschaftskonstituierendes Potential erkannt hat, insofern sich »in dem Miteinander der Menschen [...] untrennbar das Füreinander mit dem Gegeneinander [verschlingt]« (Simmel 1995 [1905]: 333), gilt es zu klären, wie sich das integrative Potential der Vergebung aus der Alltagwirklichkeit von Handelnden verstehen lässt. Dazu gilt es, den Erfahrungen derjenigen auf die Spur zu kommen, die im alltäglichen Miteinander Leid, Verletzungen und Verbrechen ausgesetzt sind. Im Zentrum des Buchs steht somit die Beantwortung der Frage, wie eine Kooperationsleistung wie die Vergebung zu verstehen ist, mit der auf wiedergutmachende Ausgleichshandlungen verzichtet wird - und zwar vor dem Hintergrund einer Gesellschaftsordnung, in der Gegenseitigkeitsbeziehungen auf gänzlich allen Ebenen strukturbildend sind. Wie gehen Menschen mit Ausgrenzungserfahrungen von Mitmenschen um? Wie werden von VergeberInnen neue, veränderte Erfahrungsräume geschaffen, die das Vergeben ermöglichen und zur Bewältigung erlittener Krisenerfahrungen beitragen? Wie lassen sich durch Vergebungsakte beschädigte Beziehungen wiederherstellen oder erneuern? Wie stabil oder fragil sind diese neu aufgestellten oder wiederhergestellten Beziehungsgefüge? Und was für Alternativen zur Vergebung stehen Betroffenen zur Verfügung? In welchem Verhältnis steht das Vergeben zu Toleranz, Rache und Strafe? Und letztlich: Wie verträgt sich die Vergebung mit den sozialen Gesetzmäßigkeiten von Leistung und Gegenleistung?
Unter Anwendung von Methoden der interpretativ rekonstruktiven Sozialforschung wird zu untersuchen sein, wie Handelnde Vergebung erfahren, das heißt, wie sie insgesamt deuten, wahrnehmen, empfinden und handeln. Auf diese Weise gilt es, die bislang dominierende Vergebungsforschung um eine soziologische Perspektive zu ergänzen.
In der einschlägigen Forschungsliteratur wird Vergebung im Sinne einer »psychotherapeutische[n] Ökonomie« (Derrida 2000: 16) einerseits als Entscheidungsprozess verstanden, durch den das subjektive Wohlbefinden wiedererlangt wird. In der psychologischen Vergebungsforschung werden mit Blick auf diese Perspektive insbesondere Entscheidungsdimensionen und dispositionelle, also persönlichkeitsbasierte Aspekte von Vergebung in den Fokus gesetzt, die Handelnde in Vergebungsprozessen anwenden und durchlaufen (vgl. Berry u.a. 2001; Bono u.a. 2007; Exline u.a. 2000; McCullough/Hoyt 2002). Zahlreiche Studien betonen neben einem signifikanten Effekt von...
»Tout est pardonné« - Alles ist vergeben. Mit der Titelzeile des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo könnte kaum eindrücklicher die irritierende >Natur< des Vergebungsprinzips zum Ausdruck gebracht werden. Die Parole sakraler Barmherzigkeit diente den Herausgebern der Zeitschrift als symbolische und satirisch inszenierte Antwort auf den religionsideologischen Terrorakt, der im Januar 2015 an Mitgliedern des Redaktionsteams verübt wurde. Als große Geste, gehüllt in eine Karikatur des weinenden islamischen Propheten, der auf grünem Bildhintergrund - Hoffnung vermittelnd - den Prinzipien der Vergeltung abschwört, wird die Vergebungsmetapher auf dem Titelbild zum Ausdruck der weltöffentlichen Kollektivtrauer. Auch wenn das hier betretene Feld eines grausamen Attentats das in dem vorliegenden Buch interessierende Terrain >alltäglicher< Vergebung deutlich überschreitet, dokumentiert sich in der Botschaft von Verlagsleitung, Redaktion und nicht zuletzt der Öffentlichkeit die ambivalente soziale Natur der Vergebung: In der Vergebung vereinen sich Exklusion und Inklusion, Trennung und Verbindung, Ablehnung und Anerkennung; sie repariert beschädigte soziale Beziehungen und stiftet Sozialität unter Bedingungen, die den üblichen Gesetzen sozialer Kooperation widersprechen.
Wenn Menschen körperliche oder seelische Verletzungen erleiden, macht sich in der Regel ein unmittelbarer Impuls breit, dass auf diese Weise erlittene Leid heimzahlen zu wollen. Die Rache ist als Gefühl und Handlungsmotiv ein quasi natürlicher Drang, auf die entzogene Achtung, Loyalität oder Zuneigung sozialer Anderer zu reagieren, und zeigt an, dass allgemeingültige Fairness und Gerechtigkeitsvorstellungen missachtet wurden. Heimzahlende Ausgleichshandlungen haben somit allgemein die Aufgabe, ein ins Ungleichgewicht geratenes Beziehungsgefüge zwischen KonfliktpartnerInnen wieder in eine Balance zu bringen:
»Die Symmetrie von Handlungen aber nennen wir das Prinzip der Vergeltung. Dieses liegt tief im menschlichen Empfinden - als adäquate Reaktion - und ihm kam von jeher die größte Bedeutung im sozialen Leben zu.« (Thurnwald 1921: 10)
So sorgt das Leitgesetz direkter »Negativer Reziprozität« (vgl. Sahlins 1999) dafür, dass betrogenen Liebespartnern, belogenen Freunden oder gedemütigten Arbeitskollegen die Anwendung ausgleichender Maßnahmen wie Rache, soziale Distanz oder Ausgrenzung intuitiv vernünftig erscheint (vgl. Exline u.a. 2003; Lucas u.a. 2010; Strelan u.a. 2014). Die zerstochenen Autoreifen von verlassenen Ex Partnern, die Vollbremsung auf der Autobahn als Revanche für ein Überholmanöver oder Buchtitel wie Die Rache am Chef zeigen, wie tief die alttestamentarische Racheformel von >Auge um Auge, Zahn um Zahn< in die gegenwärtige Alltagskultur reicht - der im Bereich von Verbrechen das moderne Rechtssystem einen Riegel vorschiebt.
Die Vergebung hat eine abweichende >Natur<. Anders als Rache oder Vergeltungshandlungen folgt sie nicht dem gesellschaftlichen Spiel des >tit for tat<, das als Prinzip der Gegenseitigkeit besagt, seine Mitmenschen so zu behandeln, wie man selbst behandelt wurde. Mit Vergebungsakten verzichtet man als Antwort auf moralische Verletzungen oder Verbrechen darauf, die UrheberInnen persönlich - aber nicht juristisch - zur Rechenschaft zu ziehen. Charakteristisch für die Bereitschaft, seinen Widersachern nachsichtig gegenüberzutreten, ist der Verzicht auf Wiedergutmachung. Dieser Verzicht erhebt die Vergebung zu einem »revolutionären« Akt (Derrida 2000: 10). Denn sie ermöglicht eine einseitige, von den UrheberInnen nicht einzufordernde Umkehr von Krisensituationen und erweist sich mit der unkalkulierbaren Aufhebung von erfahrenem Unrecht als radikal. Radikal eben deshalb, weil die Ordnung der sozialen Welt sich in nahezu allen Bereichen in einem Rhythmus präsentiert, der von den sozialen Gesetzen der Gegenseitigkeit bestimmt ist. Für erwiesene Gefälligkeiten zeigen wir uns dankbar; wir fühlen uns verpflichtet, Geschenke zu erwidern; und die erhaltene elterliche Fürsorge wird zu gegebener Zeit durch ähnliche Hilfe und Unterstützungsleistungen zurückgegeben. Und entlang dieser Logik hören wir auf, Mitmenschen Geburtstagskarten zu schreiben, die es uns nicht gleichtun, und tendieren dazu, auf Kränkungen und Angriffe von Freunden, Kollegen oder Partnern mit Gegenangriffen zu antworten, weil wir sie als Mangel an Fairness bewerten. Das Reziprozitätsprinzip hat sich als soziale Norm tief in das Beziehungsgewebe moderner Gegenwartsgesellschaften eingewoben (vgl. Adloff/Mau 2005; Stegbauer 2002). Es regiert als allgemeines Leitbild für soziale Kooperation den Austausch von Leistungen und Gegenleistungen zwischen Individuen und wird als notwendiger Unterbau für stabile Beziehungen begriffen. Als »fait social total« (Mauss 1990 [1968]) oder als »grundlegende anthropologische Kategorie« (Gehlen 1964 [1956]) ordnet es menschliches Zusammenleben. Sowohl das ökonomische Marktgeschehen in kapitalistischen Wirtschaftszusammenhängen, dessen Kern der vertragliche Austausch von Leistung und Gegenleistung ist, als auch die Rechtssysteme moderner Gesellschaften reklamieren einen selbstverständlich vorausgesetzten Gerechtigkeitssinn (vgl. Rawls 1975) als Antriebsformel für zwischenmenschliche Beziehungen. Genauso wie man für die Hilfe, Unterstützung und Freundlichkeit von Mitmenschen etwas zurückzugeben hat, besagt die »Norm der Reziprozität« (Gouldner 1984), dass man denjenigen, die einem etwas angetan haben, Gleiches oder Ähnliches zufügen darf oder soll. Wie kann folglich eine Handlungsweise wie die Vergebung verstanden werden, die sich aus der Zurückweisung einer solchen »Reziprozität des Verhaltens« (Gehlen 1964 [1956]: 45) herausbildet und trotzdem - beziehungsweise gerade deshalb - soziale Bande revitalisiert? Warum zeigt man sich Mitmenschen gegenüber nachsichtig, die sich ignorant, missachtend, oder regelbrechend verhalten und einem selbst Achtung, Loyalität oder Zuneigung entziehen?
Mit Blick auf diese Fragen lautet die These wie folgt: Die Vergebung legt als kooperative Antwort auf erfahrenes Unrecht ein Fundament für einen Neuanfang und macht genau dadurch auf eine Handlungslogik aufmerksam, die den Gesetzen des Sozialen zuwiderläuft. Auch wenn sie als einseitiges Kooperationsangebot zum einen zwar den Umgang mit zwischenmenschlichen Zerwürfnissen und Antagonismen ermöglicht und damit eine gemeinhin vergemeinschaftende Wirkung hat, zeigt sich in der Vergebung zum anderen ein Wirklichkeitshorizont, der eben diese soziale Funktion in Frage stellt - und aus soziologischer Sicht erklärungsbedürftig ist. Der Verzicht auf Gegenseitigkeit macht die Vergebung zu einem Akt, der die sozialen Gesetze des Zusammenlebens einerseits durchbricht, und andererseits durch das nicht erwartbare und nicht einforderbare Angebot zur kooperativen Nachsicht überschreitet. Die Vergebung bildet auf diese Weise eine Brücke zwischen einseitig erzeugten Konflikten und dem ebenso einseitigen Angebot zur Kooperation, aus deren nicht reziproker Handlungsstruktur trotzdem - beziehungsweise gerade deshalb - neue soziale Bande entstehen.
Der Blick auf diese zwei Seiten der Medaille macht das Vergebungsphänomen zu einem widersprüchlichen Geschehen, das in der vorliegenden Arbeit mithilfe einer qualitativen Fallstudie in seinen gegenwartsbezogenen Alltagslogiken untersucht werden soll. Denn auch wenn schon Simmel in den beiden vergebungstypischen Anziehungskräften allgemein ein gemeinschaftskonstituierendes Potential erkannt hat, insofern sich »in dem Miteinander der Menschen [...] untrennbar das Füreinander mit dem Gegeneinander [verschlingt]« (Simmel 1995 [1905]: 333), gilt es zu klären, wie sich das integrative Potential der Vergebung aus der Alltagwirklichkeit von Handelnden verstehen lässt. Dazu gilt es, den Erfahrungen derjenigen auf die Spur zu kommen, die im alltäglichen Miteinander Leid, Verletzungen und Verbrechen ausgesetzt sind. Im Zentrum des Buchs steht somit die Beantwortung der Frage, wie eine Kooperationsleistung wie die Vergebung zu verstehen ist, mit der auf wiedergutmachende Ausgleichshandlungen verzichtet wird - und zwar vor dem Hintergrund einer Gesellschaftsordnung, in der Gegenseitigkeitsbeziehungen auf gänzlich allen Ebenen strukturbildend sind. Wie gehen Menschen mit Ausgrenzungserfahrungen von Mitmenschen um? Wie werden von VergeberInnen neue, veränderte Erfahrungsräume geschaffen, die das Vergeben ermöglichen und zur Bewältigung erlittener Krisenerfahrungen beitragen? Wie lassen sich durch Vergebungsakte beschädigte Beziehungen wiederherstellen oder erneuern? Wie stabil oder fragil sind diese neu aufgestellten oder wiederhergestellten Beziehungsgefüge? Und was für Alternativen zur Vergebung stehen Betroffenen zur Verfügung? In welchem Verhältnis steht das Vergeben zu Toleranz, Rache und Strafe? Und letztlich: Wie verträgt sich die Vergebung mit den sozialen Gesetzmäßigkeiten von Leistung und Gegenleistung?
Unter Anwendung von Methoden der interpretativ rekonstruktiven Sozialforschung wird zu untersuchen sein, wie Handelnde Vergebung erfahren, das heißt, wie sie insgesamt deuten, wahrnehmen, empfinden und handeln. Auf diese Weise gilt es, die bislang dominierende Vergebungsforschung um eine soziologische Perspektive zu ergänzen.
In der einschlägigen Forschungsliteratur wird Vergebung im Sinne einer »psychotherapeutische[n] Ökonomie« (Derrida 2000: 16) einerseits als Entscheidungsprozess verstanden, durch den das subjektive Wohlbefinden wiedererlangt wird. In der psychologischen Vergebungsforschung werden mit Blick auf diese Perspektive insbesondere Entscheidungsdimensionen und dispositionelle, also persönlichkeitsbasierte Aspekte von Vergebung in den Fokus gesetzt, die Handelnde in Vergebungsprozessen anwenden und durchlaufen (vgl. Berry u.a. 2001; Bono u.a. 2007; Exline u.a. 2000; McCullough/Hoyt 2002). Zahlreiche Studien betonen neben einem signifikanten Effekt von...
Details
| Erscheinungsjahr: | 2020 |
|---|---|
| Genre: | Politikwissenschaft & Soziologie, Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
| Rubrik: | Wissenschaften |
| Medium: | Taschenbuch |
| Inhalt: | 380 S. |
| ISBN-13: | 9783593511825 |
| ISBN-10: | 3593511827 |
| Sprache: | Deutsch |
| Einband: | Kartoniert / Broschiert |
| Autor: | Fücker, Sonja |
| Auflage: | 1/2020 |
| Hersteller: |
Campus Verlag in der Beltz Verlagsgruppe
GmbH & Co. KG |
| Verantwortliche Person für die EU: | Beltz Verlagsgruppe GmbH & Co. KG, Werderstr. 10, D-69469 Weinheim, info@campus.de |
| Maße: | 213 x 140 x 25 mm |
| Von/Mit: | Sonja Fücker |
| Erscheinungsdatum: | 17.01.2020 |
| Gewicht: | 0,483 kg |