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Beschreibung
Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte für den Ersatz von Sachschäden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gängiger Detaillösungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufällig. Ausgehend vom tatsächlichen Phänomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Ziel der Restitution. Demgegenüber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschädigte sein tatsächliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Maßgeblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn
249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt.
249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt.
Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte für den Ersatz von Sachschäden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gängiger Detaillösungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufällig. Ausgehend vom tatsächlichen Phänomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Ziel der Restitution. Demgegenüber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschädigte sein tatsächliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Maßgeblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn
249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt.
249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Konzepte des Schadensersatzes: Unterscheidung zwischen Naturalersatz und Geldersatz - Unterscheidung zwischen Restitution und Kompensation - Schadensersatz in Geld nach dem BGB - 2. Beschaffung einer Ersatzsache als Naturalherstellung: Definition des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Herstellungsziel - Formulierung des tatsächlichen Sollzustandes durch den Geschädigten - Vereinbarkeit der Ersatzbeschaffung mit
249 Abs. 1 BGB - Kriterien der Austauschbarkeit - Ersatzbeschaffung bei Sachzerstörungen und
249 Abs. 2 BGB - Gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Ersatzlieferung - Verhältnis zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung - Zusammenfassung - 3. Bemessung des Schadensersatzes in Geld: Bemessung des Herstellungsanspruches in Geld nach
249 Abs. 2 S. 1 BGB - Bemessung des Kompensationsanspruches nach
251 Abs. 1 BGB - 4. Dispositionsfreiheit des Geschädigten im Rahmen des
249 Abs. 2 BGB: Normzweck des
249 S. 2 BGB a. F. - Vergleich mit der Regulierung von Personenschäden - Rahmen der Dispositionsfreiheit - Abweichen des tatsächlichen Reparaturaufwandes vom prognostizierten - Zwischenergebnis - Nicht anfängliche Unmöglichkeit der Naturalherstellung - Sog. fiktive Schadensberechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis - Exkurs: Vorschüsse - 5. Basis und Ausmaß der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach
251 Abs. 2 BGB: Basis der Verhältnismäßigkeitsprüfung - Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit - Naturalherstellung durch Ersatzbeschaffung und
251 Abs. 2 BGB - Verhältnismäßigkeitsgrenze als Mindestschaden - Zusammenfassung - 6. Schadensersatz bei Berechtigung mehrerer Personen an einer Sache: Herstellung bei mehreren Berechtigten, insbesondere Eigentümer und Besitzer - Kompensation bei mehreren Berechtigten - Zusammenfassung - Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis
249 Abs. 1 BGB - Kriterien der Austauschbarkeit - Ersatzbeschaffung bei Sachzerstörungen und
249 Abs. 2 BGB - Gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Ersatzlieferung - Verhältnis zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung - Zusammenfassung - 3. Bemessung des Schadensersatzes in Geld: Bemessung des Herstellungsanspruches in Geld nach
249 Abs. 2 S. 1 BGB - Bemessung des Kompensationsanspruches nach
251 Abs. 1 BGB - 4. Dispositionsfreiheit des Geschädigten im Rahmen des
249 Abs. 2 BGB: Normzweck des
249 S. 2 BGB a. F. - Vergleich mit der Regulierung von Personenschäden - Rahmen der Dispositionsfreiheit - Abweichen des tatsächlichen Reparaturaufwandes vom prognostizierten - Zwischenergebnis - Nicht anfängliche Unmöglichkeit der Naturalherstellung - Sog. fiktive Schadensberechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis - Exkurs: Vorschüsse - 5. Basis und Ausmaß der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach
251 Abs. 2 BGB: Basis der Verhältnismäßigkeitsprüfung - Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit - Naturalherstellung durch Ersatzbeschaffung und
251 Abs. 2 BGB - Verhältnismäßigkeitsgrenze als Mindestschaden - Zusammenfassung - 6. Schadensersatz bei Berechtigung mehrerer Personen an einer Sache: Herstellung bei mehreren Berechtigten, insbesondere Eigentümer und Besitzer - Kompensation bei mehreren Berechtigten - Zusammenfassung - Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2005 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 247 S. |
ISBN-13: | 9783428116652 |
ISBN-10: | 3428116658 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 11665 |
Autor: | Kolbinger, Martin U. |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Verantwortliche Person für die EU: | Duncker & Humblot GmbH, Anne Fiedler, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de |
Abbildungen: | 247 S. |
Maße: | 224 x 148 x 12 mm |
Von/Mit: | Martin U. Kolbinger |
Erscheinungsdatum: | 07.06.2005 |
Gewicht: | 0,3 kg |
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Konzepte des Schadensersatzes: Unterscheidung zwischen Naturalersatz und Geldersatz - Unterscheidung zwischen Restitution und Kompensation - Schadensersatz in Geld nach dem BGB - 2. Beschaffung einer Ersatzsache als Naturalherstellung: Definition des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Herstellungsziel - Formulierung des tatsächlichen Sollzustandes durch den Geschädigten - Vereinbarkeit der Ersatzbeschaffung mit
249 Abs. 1 BGB - Kriterien der Austauschbarkeit - Ersatzbeschaffung bei Sachzerstörungen und
249 Abs. 2 BGB - Gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Ersatzlieferung - Verhältnis zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung - Zusammenfassung - 3. Bemessung des Schadensersatzes in Geld: Bemessung des Herstellungsanspruches in Geld nach
249 Abs. 2 S. 1 BGB - Bemessung des Kompensationsanspruches nach
251 Abs. 1 BGB - 4. Dispositionsfreiheit des Geschädigten im Rahmen des
249 Abs. 2 BGB: Normzweck des
249 S. 2 BGB a. F. - Vergleich mit der Regulierung von Personenschäden - Rahmen der Dispositionsfreiheit - Abweichen des tatsächlichen Reparaturaufwandes vom prognostizierten - Zwischenergebnis - Nicht anfängliche Unmöglichkeit der Naturalherstellung - Sog. fiktive Schadensberechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis - Exkurs: Vorschüsse - 5. Basis und Ausmaß der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach
251 Abs. 2 BGB: Basis der Verhältnismäßigkeitsprüfung - Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit - Naturalherstellung durch Ersatzbeschaffung und
251 Abs. 2 BGB - Verhältnismäßigkeitsgrenze als Mindestschaden - Zusammenfassung - 6. Schadensersatz bei Berechtigung mehrerer Personen an einer Sache: Herstellung bei mehreren Berechtigten, insbesondere Eigentümer und Besitzer - Kompensation bei mehreren Berechtigten - Zusammenfassung - Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis
249 Abs. 1 BGB - Kriterien der Austauschbarkeit - Ersatzbeschaffung bei Sachzerstörungen und
249 Abs. 2 BGB - Gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Ersatzlieferung - Verhältnis zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung - Zusammenfassung - 3. Bemessung des Schadensersatzes in Geld: Bemessung des Herstellungsanspruches in Geld nach
249 Abs. 2 S. 1 BGB - Bemessung des Kompensationsanspruches nach
251 Abs. 1 BGB - 4. Dispositionsfreiheit des Geschädigten im Rahmen des
249 Abs. 2 BGB: Normzweck des
249 S. 2 BGB a. F. - Vergleich mit der Regulierung von Personenschäden - Rahmen der Dispositionsfreiheit - Abweichen des tatsächlichen Reparaturaufwandes vom prognostizierten - Zwischenergebnis - Nicht anfängliche Unmöglichkeit der Naturalherstellung - Sog. fiktive Schadensberechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis - Exkurs: Vorschüsse - 5. Basis und Ausmaß der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach
251 Abs. 2 BGB: Basis der Verhältnismäßigkeitsprüfung - Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit - Naturalherstellung durch Ersatzbeschaffung und
251 Abs. 2 BGB - Verhältnismäßigkeitsgrenze als Mindestschaden - Zusammenfassung - 6. Schadensersatz bei Berechtigung mehrerer Personen an einer Sache: Herstellung bei mehreren Berechtigten, insbesondere Eigentümer und Besitzer - Kompensation bei mehreren Berechtigten - Zusammenfassung - Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2005 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 247 S. |
ISBN-13: | 9783428116652 |
ISBN-10: | 3428116658 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 11665 |
Autor: | Kolbinger, Martin U. |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Verantwortliche Person für die EU: | Duncker & Humblot GmbH, Anne Fiedler, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de |
Abbildungen: | 247 S. |
Maße: | 224 x 148 x 12 mm |
Von/Mit: | Martin U. Kolbinger |
Erscheinungsdatum: | 07.06.2005 |
Gewicht: | 0,3 kg |
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