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Beschreibung
Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte für den Ersatz von Sachschäden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gängiger Detaillösungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufällig. Ausgehend vom tatsächlichen Phänomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Ziel der Restitution. Demgegenüber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschädigte sein tatsächliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Maßgeblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn
249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt.
Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte für den Ersatz von Sachschäden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gängiger Detaillösungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufällig. Ausgehend vom tatsächlichen Phänomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Ziel der Restitution. Demgegenüber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschädigte sein tatsächliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Maßgeblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn
249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt.
Inhaltsverzeichnis
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Details
Erscheinungsjahr: 2005
Fachbereich: BGB
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 247 S.
ISBN-13: 9783428116652
ISBN-10: 3428116658
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 11665
Autor: Kolbinger, Martin U.
Hersteller: Duncker & Humblot
Verantwortliche Person für die EU: Duncker & Humblot GmbH, Anne Fiedler, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de
Abbildungen: 247 S.
Maße: 224 x 148 x 12 mm
Von/Mit: Martin U. Kolbinger
Erscheinungsdatum: 07.06.2005
Gewicht: 0,3 kg
Artikel-ID: 102353454

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