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Beschreibung
1 Einführung
Einleitung - Problemaufriss und Gang der Untersuchung
2 Begriffliche Vorfragen und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands
Veranstaltung und Großveranstaltung - Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen - Begriff des privaten Veranstalters
3 Zivilrechtliche Pflichtenbegründung
Einleitung - Vertragliche Nebenpflichten und deliktsrechtliche Verkehrspflichten - Verbandsrechtliche Vorgaben am Beispiel des Deutschen Fußballbundes (DFB) - Ergebnis zu den zivilrechtlichen Pflichten
4 Gesetzesunmittelbare öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sicherheitsgewährleistung - Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht als bloße »Befugnisordnung«
Die allgemeine materielle Polizeipflicht - Versuch der Herleitung einer gesetzesunmittelbaren Polizeipflicht - Einwände gegen eine allgemeine materielle Polizeipflicht - Gesetzesunmittelbare materielle Polizeipflicht aus Verfassungsrecht? - Ergebnis
5 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Verhaltensverantwortlicher
Die von der allgemeinen polizeirechtlichen Verantwortlichkeit erfasste Konstellation - Die »klassische« Verhaltensverantwortlichkeit des Veranstalters - Der Veranstalter als verhaltensverantwortlicher Zweckveranlasser - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Ursprung, dogmatische Grundlage und grundsätzlicher Umfang - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen
6 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Zustandsverantwortlicher
Einschlägigkeit der Zustandsverantwortlichkeit bei Großveranstaltungen - Gefahrenverursachung durch die Veranstaltungsörtlichkeit - Zustandsverantwortlichkeit nach erfolgter Einwirkung - Keine Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen im Rahmen der Zustandsverantwortlichkeit - Ergebnis
7 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Nichtstörer
Gegenwärtige erhebliche Gefahr (
19 Abs. 1 Nr. 1 OBG NRW) - Maßnahmen gegen die Störer sind nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder versprechen keinen Erfolg (
19 Abs. 1 Nr. 2 OBG NRW) - Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörde oder durch Beauftragte (
19 Abs. 1 Nr. 3 OBG NRW) - Inanspruchnahme des Adressaten ist ohne erhebliche Gefahr für diesen und ohne Verletzung höherer Pflichten möglich (
19 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW) - Kein Sonderfall der großzügigeren Auslegung der Voraussetzungen des
19 Abs. 1 Nr. 1-4 OBG NRW im Veranstaltungskontext aufgrund einer besonderen staatlichen Schutzpflicht - Ergebnis
8 Pflichtenbegründender Sonderfall im besonderen Gefahrenabwehrrecht? -
38 Abs. 1 und 5 SBauVO NRW
Einleitung - Persönlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Sachlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Örtlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Funktion von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Übertragung der Pflichten auf den Veranstalter,
38 Abs. 5 SBauVO NRW - Anwendung auf die veranstaltungsspezifischen Gefahrenkonstellationen
9 Zusammenfassung
Addendum
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Einleitung - Problemaufriss und Gang der Untersuchung
2 Begriffliche Vorfragen und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands
Veranstaltung und Großveranstaltung - Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen - Begriff des privaten Veranstalters
3 Zivilrechtliche Pflichtenbegründung
Einleitung - Vertragliche Nebenpflichten und deliktsrechtliche Verkehrspflichten - Verbandsrechtliche Vorgaben am Beispiel des Deutschen Fußballbundes (DFB) - Ergebnis zu den zivilrechtlichen Pflichten
4 Gesetzesunmittelbare öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sicherheitsgewährleistung - Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht als bloße »Befugnisordnung«
Die allgemeine materielle Polizeipflicht - Versuch der Herleitung einer gesetzesunmittelbaren Polizeipflicht - Einwände gegen eine allgemeine materielle Polizeipflicht - Gesetzesunmittelbare materielle Polizeipflicht aus Verfassungsrecht? - Ergebnis
5 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Verhaltensverantwortlicher
Die von der allgemeinen polizeirechtlichen Verantwortlichkeit erfasste Konstellation - Die »klassische« Verhaltensverantwortlichkeit des Veranstalters - Der Veranstalter als verhaltensverantwortlicher Zweckveranlasser - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Ursprung, dogmatische Grundlage und grundsätzlicher Umfang - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen
6 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Zustandsverantwortlicher
Einschlägigkeit der Zustandsverantwortlichkeit bei Großveranstaltungen - Gefahrenverursachung durch die Veranstaltungsörtlichkeit - Zustandsverantwortlichkeit nach erfolgter Einwirkung - Keine Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen im Rahmen der Zustandsverantwortlichkeit - Ergebnis
7 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Nichtstörer
Gegenwärtige erhebliche Gefahr (
19 Abs. 1 Nr. 1 OBG NRW) - Maßnahmen gegen die Störer sind nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder versprechen keinen Erfolg (
19 Abs. 1 Nr. 2 OBG NRW) - Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörde oder durch Beauftragte (
19 Abs. 1 Nr. 3 OBG NRW) - Inanspruchnahme des Adressaten ist ohne erhebliche Gefahr für diesen und ohne Verletzung höherer Pflichten möglich (
19 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW) - Kein Sonderfall der großzügigeren Auslegung der Voraussetzungen des
19 Abs. 1 Nr. 1-4 OBG NRW im Veranstaltungskontext aufgrund einer besonderen staatlichen Schutzpflicht - Ergebnis
8 Pflichtenbegründender Sonderfall im besonderen Gefahrenabwehrrecht? -
38 Abs. 1 und 5 SBauVO NRW
Einleitung - Persönlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Sachlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Örtlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Funktion von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Übertragung der Pflichten auf den Veranstalter,
38 Abs. 5 SBauVO NRW - Anwendung auf die veranstaltungsspezifischen Gefahrenkonstellationen
9 Zusammenfassung
Addendum
Literatur- und Sachwortverzeichnis
1 Einführung
Einleitung - Problemaufriss und Gang der Untersuchung
2 Begriffliche Vorfragen und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands
Veranstaltung und Großveranstaltung - Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen - Begriff des privaten Veranstalters
3 Zivilrechtliche Pflichtenbegründung
Einleitung - Vertragliche Nebenpflichten und deliktsrechtliche Verkehrspflichten - Verbandsrechtliche Vorgaben am Beispiel des Deutschen Fußballbundes (DFB) - Ergebnis zu den zivilrechtlichen Pflichten
4 Gesetzesunmittelbare öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sicherheitsgewährleistung - Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht als bloße »Befugnisordnung«
Die allgemeine materielle Polizeipflicht - Versuch der Herleitung einer gesetzesunmittelbaren Polizeipflicht - Einwände gegen eine allgemeine materielle Polizeipflicht - Gesetzesunmittelbare materielle Polizeipflicht aus Verfassungsrecht? - Ergebnis
5 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Verhaltensverantwortlicher
Die von der allgemeinen polizeirechtlichen Verantwortlichkeit erfasste Konstellation - Die »klassische« Verhaltensverantwortlichkeit des Veranstalters - Der Veranstalter als verhaltensverantwortlicher Zweckveranlasser - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Ursprung, dogmatische Grundlage und grundsätzlicher Umfang - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen
6 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Zustandsverantwortlicher
Einschlägigkeit der Zustandsverantwortlichkeit bei Großveranstaltungen - Gefahrenverursachung durch die Veranstaltungsörtlichkeit - Zustandsverantwortlichkeit nach erfolgter Einwirkung - Keine Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen im Rahmen der Zustandsverantwortlichkeit - Ergebnis
7 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Nichtstörer
Gegenwärtige erhebliche Gefahr (
19 Abs. 1 Nr. 1 OBG NRW) - Maßnahmen gegen die Störer sind nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder versprechen keinen Erfolg (
19 Abs. 1 Nr. 2 OBG NRW) - Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörde oder durch Beauftragte (
19 Abs. 1 Nr. 3 OBG NRW) - Inanspruchnahme des Adressaten ist ohne erhebliche Gefahr für diesen und ohne Verletzung höherer Pflichten möglich (
19 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW) - Kein Sonderfall der großzügigeren Auslegung der Voraussetzungen des
19 Abs. 1 Nr. 1-4 OBG NRW im Veranstaltungskontext aufgrund einer besonderen staatlichen Schutzpflicht - Ergebnis
8 Pflichtenbegründender Sonderfall im besonderen Gefahrenabwehrrecht? -
38 Abs. 1 und 5 SBauVO NRW
Einleitung - Persönlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Sachlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Örtlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Funktion von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Übertragung der Pflichten auf den Veranstalter,
38 Abs. 5 SBauVO NRW - Anwendung auf die veranstaltungsspezifischen Gefahrenkonstellationen
9 Zusammenfassung
Addendum
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Einleitung - Problemaufriss und Gang der Untersuchung
2 Begriffliche Vorfragen und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands
Veranstaltung und Großveranstaltung - Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen - Begriff des privaten Veranstalters
3 Zivilrechtliche Pflichtenbegründung
Einleitung - Vertragliche Nebenpflichten und deliktsrechtliche Verkehrspflichten - Verbandsrechtliche Vorgaben am Beispiel des Deutschen Fußballbundes (DFB) - Ergebnis zu den zivilrechtlichen Pflichten
4 Gesetzesunmittelbare öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sicherheitsgewährleistung - Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht als bloße »Befugnisordnung«
Die allgemeine materielle Polizeipflicht - Versuch der Herleitung einer gesetzesunmittelbaren Polizeipflicht - Einwände gegen eine allgemeine materielle Polizeipflicht - Gesetzesunmittelbare materielle Polizeipflicht aus Verfassungsrecht? - Ergebnis
5 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Verhaltensverantwortlicher
Die von der allgemeinen polizeirechtlichen Verantwortlichkeit erfasste Konstellation - Die »klassische« Verhaltensverantwortlichkeit des Veranstalters - Der Veranstalter als verhaltensverantwortlicher Zweckveranlasser - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Ursprung, dogmatische Grundlage und grundsätzlicher Umfang - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen
6 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Zustandsverantwortlicher
Einschlägigkeit der Zustandsverantwortlichkeit bei Großveranstaltungen - Gefahrenverursachung durch die Veranstaltungsörtlichkeit - Zustandsverantwortlichkeit nach erfolgter Einwirkung - Keine Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen im Rahmen der Zustandsverantwortlichkeit - Ergebnis
7 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Nichtstörer
Gegenwärtige erhebliche Gefahr (
19 Abs. 1 Nr. 1 OBG NRW) - Maßnahmen gegen die Störer sind nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder versprechen keinen Erfolg (
19 Abs. 1 Nr. 2 OBG NRW) - Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörde oder durch Beauftragte (
19 Abs. 1 Nr. 3 OBG NRW) - Inanspruchnahme des Adressaten ist ohne erhebliche Gefahr für diesen und ohne Verletzung höherer Pflichten möglich (
19 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW) - Kein Sonderfall der großzügigeren Auslegung der Voraussetzungen des
19 Abs. 1 Nr. 1-4 OBG NRW im Veranstaltungskontext aufgrund einer besonderen staatlichen Schutzpflicht - Ergebnis
8 Pflichtenbegründender Sonderfall im besonderen Gefahrenabwehrrecht? -
38 Abs. 1 und 5 SBauVO NRW
Einleitung - Persönlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Sachlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Örtlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Funktion von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Übertragung der Pflichten auf den Veranstalter,
38 Abs. 5 SBauVO NRW - Anwendung auf die veranstaltungsspezifischen Gefahrenkonstellationen
9 Zusammenfassung
Addendum
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2019 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Seiten: | 678 |
Titelzusatz: | Öffentlich-rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen., Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit 10 |
Inhalt: | 678 S. |
ISBN-13: | 9783428156771 |
ISBN-10: | 3428156773 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Gebunden |
Autor: | Weidemann, Daniel |
Auflage: | 1/2019 |
duncker und humblot gmbh: | Duncker und Humblot GmbH |
Maße: | 238 x 162 x 42 mm |
Von/Mit: | Daniel Weidemann |
Erscheinungsdatum: | 08.05.2019 |
Gewicht: | 1,12 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2019 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Seiten: | 678 |
Titelzusatz: | Öffentlich-rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen., Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit 10 |
Inhalt: | 678 S. |
ISBN-13: | 9783428156771 |
ISBN-10: | 3428156773 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Gebunden |
Autor: | Weidemann, Daniel |
Auflage: | 1/2019 |
duncker und humblot gmbh: | Duncker und Humblot GmbH |
Maße: | 238 x 162 x 42 mm |
Von/Mit: | Daniel Weidemann |
Erscheinungsdatum: | 08.05.2019 |
Gewicht: | 1,12 kg |
Warnhinweis