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Pflicht zur Sicherheit.
Öffentlich-rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen., Das...
Buch von Daniel Weidemann
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
1 Einführung

Einleitung - Problemaufriss und Gang der Untersuchung

2 Begriffliche Vorfragen und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands

Veranstaltung und Großveranstaltung - Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen - Begriff des privaten Veranstalters

3 Zivilrechtliche Pflichtenbegründung

Einleitung - Vertragliche Nebenpflichten und deliktsrechtliche Verkehrspflichten - Verbandsrechtliche Vorgaben am Beispiel des Deutschen Fußballbundes (DFB) - Ergebnis zu den zivilrechtlichen Pflichten

4 Gesetzesunmittelbare öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sicherheitsgewährleistung - Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht als bloße »Befugnisordnung«

Die allgemeine materielle Polizeipflicht - Versuch der Herleitung einer gesetzesunmittelbaren Polizeipflicht - Einwände gegen eine allgemeine materielle Polizeipflicht - Gesetzesunmittelbare materielle Polizeipflicht aus Verfassungsrecht? - Ergebnis

5 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Verhaltensverantwortlicher

Die von der allgemeinen polizeirechtlichen Verantwortlichkeit erfasste Konstellation - Die »klassische« Verhaltensverantwortlichkeit des Veranstalters - Der Veranstalter als verhaltensverantwortlicher Zweckveranlasser - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Ursprung, dogmatische Grundlage und grundsätzlicher Umfang - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen

6 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Zustandsverantwortlicher

Einschlägigkeit der Zustandsverantwortlichkeit bei Großveranstaltungen - Gefahrenverursachung durch die Veranstaltungsörtlichkeit - Zustandsverantwortlichkeit nach erfolgter Einwirkung - Keine Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen im Rahmen der Zustandsverantwortlichkeit - Ergebnis

7 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Nichtstörer

Gegenwärtige erhebliche Gefahr (
19 Abs. 1 Nr. 1 OBG NRW) - Maßnahmen gegen die Störer sind nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder versprechen keinen Erfolg (
19 Abs. 1 Nr. 2 OBG NRW) - Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörde oder durch Beauftragte (
19 Abs. 1 Nr. 3 OBG NRW) - Inanspruchnahme des Adressaten ist ohne erhebliche Gefahr für diesen und ohne Verletzung höherer Pflichten möglich (
19 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW) - Kein Sonderfall der großzügigeren Auslegung der Voraussetzungen des
19 Abs. 1 Nr. 1-4 OBG NRW im Veranstaltungskontext aufgrund einer besonderen staatlichen Schutzpflicht - Ergebnis

8 Pflichtenbegründender Sonderfall im besonderen Gefahrenabwehrrecht? -
38 Abs. 1 und 5 SBauVO NRW

Einleitung - Persönlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Sachlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Örtlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Funktion von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Übertragung der Pflichten auf den Veranstalter,
38 Abs. 5 SBauVO NRW - Anwendung auf die veranstaltungsspezifischen Gefahrenkonstellationen

9 Zusammenfassung

Addendum

Literatur- und Sachwortverzeichnis
1 Einführung

Einleitung - Problemaufriss und Gang der Untersuchung

2 Begriffliche Vorfragen und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands

Veranstaltung und Großveranstaltung - Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen - Begriff des privaten Veranstalters

3 Zivilrechtliche Pflichtenbegründung

Einleitung - Vertragliche Nebenpflichten und deliktsrechtliche Verkehrspflichten - Verbandsrechtliche Vorgaben am Beispiel des Deutschen Fußballbundes (DFB) - Ergebnis zu den zivilrechtlichen Pflichten

4 Gesetzesunmittelbare öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sicherheitsgewährleistung - Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht als bloße »Befugnisordnung«

Die allgemeine materielle Polizeipflicht - Versuch der Herleitung einer gesetzesunmittelbaren Polizeipflicht - Einwände gegen eine allgemeine materielle Polizeipflicht - Gesetzesunmittelbare materielle Polizeipflicht aus Verfassungsrecht? - Ergebnis

5 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Verhaltensverantwortlicher

Die von der allgemeinen polizeirechtlichen Verantwortlichkeit erfasste Konstellation - Die »klassische« Verhaltensverantwortlichkeit des Veranstalters - Der Veranstalter als verhaltensverantwortlicher Zweckveranlasser - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Ursprung, dogmatische Grundlage und grundsätzlicher Umfang - Insbesondere: Die Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen

6 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Zustandsverantwortlicher

Einschlägigkeit der Zustandsverantwortlichkeit bei Großveranstaltungen - Gefahrenverursachung durch die Veranstaltungsörtlichkeit - Zustandsverantwortlichkeit nach erfolgter Einwirkung - Keine Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen im Rahmen der Zustandsverantwortlichkeit - Ergebnis

7 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme - Der Veranstalter als Nichtstörer

Gegenwärtige erhebliche Gefahr (
19 Abs. 1 Nr. 1 OBG NRW) - Maßnahmen gegen die Störer sind nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder versprechen keinen Erfolg (
19 Abs. 1 Nr. 2 OBG NRW) - Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörde oder durch Beauftragte (
19 Abs. 1 Nr. 3 OBG NRW) - Inanspruchnahme des Adressaten ist ohne erhebliche Gefahr für diesen und ohne Verletzung höherer Pflichten möglich (
19 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW) - Kein Sonderfall der großzügigeren Auslegung der Voraussetzungen des
19 Abs. 1 Nr. 1-4 OBG NRW im Veranstaltungskontext aufgrund einer besonderen staatlichen Schutzpflicht - Ergebnis

8 Pflichtenbegründender Sonderfall im besonderen Gefahrenabwehrrecht? -
38 Abs. 1 und 5 SBauVO NRW

Einleitung - Persönlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Sachlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Örtlicher Anwendungsbereich von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Funktion von
38 Abs. 1 SBauVO NRW - Übertragung der Pflichten auf den Veranstalter,
38 Abs. 5 SBauVO NRW - Anwendung auf die veranstaltungsspezifischen Gefahrenkonstellationen

9 Zusammenfassung

Addendum

Literatur- und Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: 2019
Fachbereich: Öffentliches Recht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Buch
Seiten: 678
Titelzusatz: Öffentlich-rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen., Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit 10
Inhalt: 678 S.
ISBN-13: 9783428156771
ISBN-10: 3428156773
Sprache: Deutsch
Einband: Gebunden
Autor: Weidemann, Daniel
Auflage: 1/2019
duncker und humblot gmbh: Duncker und Humblot GmbH
Maße: 238 x 162 x 42 mm
Von/Mit: Daniel Weidemann
Erscheinungsdatum: 08.05.2019
Gewicht: 1,12 kg
preigu-id: 128414300
Details
Erscheinungsjahr: 2019
Fachbereich: Öffentliches Recht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Buch
Seiten: 678
Titelzusatz: Öffentlich-rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen., Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit 10
Inhalt: 678 S.
ISBN-13: 9783428156771
ISBN-10: 3428156773
Sprache: Deutsch
Einband: Gebunden
Autor: Weidemann, Daniel
Auflage: 1/2019
duncker und humblot gmbh: Duncker und Humblot GmbH
Maße: 238 x 162 x 42 mm
Von/Mit: Daniel Weidemann
Erscheinungsdatum: 08.05.2019
Gewicht: 1,12 kg
preigu-id: 128414300
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