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Kultur als Menschenrecht?
Ambivalenzen kollektiver Rechtsforderungen, Campus Forschung 970
Taschenbuch von Janne Mende
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Einleitung

"Menschen haben ein Recht
auf Kultur - nicht nur irgendeine Kultur,
sondern ihre eigene."
(Margalit/Halbertal 1994: 491)

Das Anliegen, Kultur und Identität als kollektives Menschenrecht zu kodifizieren, gewinnt im 21. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung. Prägnant manifestiert es sich in der Entwicklung indigener Rechte und in deren vorläufigem Höhepunkt, der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP). Umstritten bleibt jedoch die Frage, ob es ein kollektives Menschenrecht auf Kultur und Identität geben kann und wenn ja, in welcher Form und mit welchen Effekten.
Die Begriffe Kultur, Identität und kulturelle Identität fungieren zu-nächst als Platzhalter, die höchst unterschiedlich bestimmt werden kön-nen. In Forderungen nach kollektiven Menschenrechten überkreuzen und vervielfältigen sich deren Bedeutungen. Dieses komplex strukturierte Feld, das Widersprüchlichkeiten, Gegensätze und austauschbare Begrifflichkeiten für und gegen gleichlautende Forderungen aufweisen kann, bildet den Anlass, in diesem Buch die Argumentationsmuster kollektiver Menschenrechtsforderungen zu analysieren. Das Feld wird von der begrifflichen Abstraktion bis zur detaillierten Einzelproblematik daraufhin untersucht, welche Aspekte von Kultur und Identität in kollektiven Menschenrechtsforderungen mit welchen Begründungen und Funktionen verbunden werden. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob und inwiefern kollektive Menschenrechte eine sinnvolle Erweiterung individueller Menschenrechte darstellen können.
Vor der näheren Skizzierung des Aufbaus und Argumentationsganges der Untersuchung wird ein Überblick über die Entwicklung internationaler Menschenrechte, über Gruppenrechtskonzeptionen und über Minderhei-tenrechte einen ersten Zugang zum Themenfeld verschaffen.

Ideengeschichtlich werden Menschenrechte in einer "Standarderzählung der Menschenrechtsgeschichte" (Menke/Pollmann 2007: 12) mit drei Entwicklungsphasen assoziiert: Eine erste Phase bildet das Naturrecht des 17. und 18. Jahrhunderts. Hier wurde philosophisch begründet, wenn auch nicht politisch durchgesetzt, dass jedem Menschen von Natur aus bestimmte Rechte zustehen. Als zweite Entwicklungsphase gelten die bürgerlichen Revolutionen ab der Mitte des 18. Jahrhunderts, in denen Bürgerrechte juristisch verankert wurden, allerdings ihren für alle Menschen gleichermaßen geltenden, das ist universellen Charakter verloren. Die UN-Menschenrechte stellen die dritte Phase dar, in der die Verrechtlichung der zweiten Phase einerseits und der Universalismus der ersten Phase andererseits endlich vereint wurden. Diese Erzählung einer Abfolge beruht mit Menke und Pollmann auf verkürzten Begrifflichkeiten (ebd.: 12ff.). Vor allem verkenne sie den entscheidenden Bruch, der der Entstehung der heutigen Menschenrechte vorausging.
"Eine zentrale Voraussetzung der gegenwärtigen Menschenrechtspolitik ist [...] die Erfahrung einer politisch-moralischen Katastrophe, die so fundamental ist, dass sie auch noch die Menschenrechtsgeschichte als solche bis in ihre Grundfesten erschüttert. Diese Katastrophe ist der politische Totalitarismus" (ebd.: 16).
Noch deutlicher wird die Zäsur als "Zivilisationsbruch" bezeichnet, der sich in der Shoah manifestierte (Diner/Benhabib 1988).
Die Anerkennung dieses Bruchs ist mit dem Modell unterschiedlicher Phasen von Menschenrechten allerdings dann kompatibel, wenn keine harmonische, lineare Abfolge, sondern die eminenten Unterschiede zwi-schen den drei Menschenrechtsphasen in den Mittelpunkt gerückt werden, die eine Gleichsetzung von Menschenrechtserklärungen aus den unterschiedlichen Phasen disqualifizieren. Im Folgenden ist mit dem Begriff Menschenrecht ausschließlich das moderne Menschenrechtssystem gemeint, das sich nach der Zäsur seit 1945 entwickelt hat.
Die Gründung der Vereinten Nationen (UN) 1945 und die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AE
Einleitung

"Menschen haben ein Recht
auf Kultur - nicht nur irgendeine Kultur,
sondern ihre eigene."
(Margalit/Halbertal 1994: 491)

Das Anliegen, Kultur und Identität als kollektives Menschenrecht zu kodifizieren, gewinnt im 21. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung. Prägnant manifestiert es sich in der Entwicklung indigener Rechte und in deren vorläufigem Höhepunkt, der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP). Umstritten bleibt jedoch die Frage, ob es ein kollektives Menschenrecht auf Kultur und Identität geben kann und wenn ja, in welcher Form und mit welchen Effekten.
Die Begriffe Kultur, Identität und kulturelle Identität fungieren zu-nächst als Platzhalter, die höchst unterschiedlich bestimmt werden kön-nen. In Forderungen nach kollektiven Menschenrechten überkreuzen und vervielfältigen sich deren Bedeutungen. Dieses komplex strukturierte Feld, das Widersprüchlichkeiten, Gegensätze und austauschbare Begrifflichkeiten für und gegen gleichlautende Forderungen aufweisen kann, bildet den Anlass, in diesem Buch die Argumentationsmuster kollektiver Menschenrechtsforderungen zu analysieren. Das Feld wird von der begrifflichen Abstraktion bis zur detaillierten Einzelproblematik daraufhin untersucht, welche Aspekte von Kultur und Identität in kollektiven Menschenrechtsforderungen mit welchen Begründungen und Funktionen verbunden werden. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob und inwiefern kollektive Menschenrechte eine sinnvolle Erweiterung individueller Menschenrechte darstellen können.
Vor der näheren Skizzierung des Aufbaus und Argumentationsganges der Untersuchung wird ein Überblick über die Entwicklung internationaler Menschenrechte, über Gruppenrechtskonzeptionen und über Minderhei-tenrechte einen ersten Zugang zum Themenfeld verschaffen.

Ideengeschichtlich werden Menschenrechte in einer "Standarderzählung der Menschenrechtsgeschichte" (Menke/Pollmann 2007: 12) mit drei Entwicklungsphasen assoziiert: Eine erste Phase bildet das Naturrecht des 17. und 18. Jahrhunderts. Hier wurde philosophisch begründet, wenn auch nicht politisch durchgesetzt, dass jedem Menschen von Natur aus bestimmte Rechte zustehen. Als zweite Entwicklungsphase gelten die bürgerlichen Revolutionen ab der Mitte des 18. Jahrhunderts, in denen Bürgerrechte juristisch verankert wurden, allerdings ihren für alle Menschen gleichermaßen geltenden, das ist universellen Charakter verloren. Die UN-Menschenrechte stellen die dritte Phase dar, in der die Verrechtlichung der zweiten Phase einerseits und der Universalismus der ersten Phase andererseits endlich vereint wurden. Diese Erzählung einer Abfolge beruht mit Menke und Pollmann auf verkürzten Begrifflichkeiten (ebd.: 12ff.). Vor allem verkenne sie den entscheidenden Bruch, der der Entstehung der heutigen Menschenrechte vorausging.
"Eine zentrale Voraussetzung der gegenwärtigen Menschenrechtspolitik ist [...] die Erfahrung einer politisch-moralischen Katastrophe, die so fundamental ist, dass sie auch noch die Menschenrechtsgeschichte als solche bis in ihre Grundfesten erschüttert. Diese Katastrophe ist der politische Totalitarismus" (ebd.: 16).
Noch deutlicher wird die Zäsur als "Zivilisationsbruch" bezeichnet, der sich in der Shoah manifestierte (Diner/Benhabib 1988).
Die Anerkennung dieses Bruchs ist mit dem Modell unterschiedlicher Phasen von Menschenrechten allerdings dann kompatibel, wenn keine harmonische, lineare Abfolge, sondern die eminenten Unterschiede zwi-schen den drei Menschenrechtsphasen in den Mittelpunkt gerückt werden, die eine Gleichsetzung von Menschenrechtserklärungen aus den unterschiedlichen Phasen disqualifizieren. Im Folgenden ist mit dem Begriff Menschenrecht ausschließlich das moderne Menschenrechtssystem gemeint, das sich nach der Zäsur seit 1945 entwickelt hat.
Die Gründung der Vereinten Nationen (UN) 1945 und die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AE
Details
Erscheinungsjahr: 2015
Medium: Taschenbuch
Seiten: 262
Inhalt: 262 S.
ca. 3 Tabellen in s/w
ISBN-13: 9783593503158
ISBN-10: 3593503158
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Autor: Mende, Janne
Auflage: 1/2015
Besonderheit: Unsere Aufsteiger
campus verlag: Campus Verlag
Maße: 213 x 142 x 17 mm
Von/Mit: Janne Mende
Erscheinungsdatum: 08.01.2015
Gewicht: 0,338 kg
preigu-id: 105018418
Details
Erscheinungsjahr: 2015
Medium: Taschenbuch
Seiten: 262
Inhalt: 262 S.
ca. 3 Tabellen in s/w
ISBN-13: 9783593503158
ISBN-10: 3593503158
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Autor: Mende, Janne
Auflage: 1/2015
Besonderheit: Unsere Aufsteiger
campus verlag: Campus Verlag
Maße: 213 x 142 x 17 mm
Von/Mit: Janne Mende
Erscheinungsdatum: 08.01.2015
Gewicht: 0,338 kg
preigu-id: 105018418
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