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Zweitens involvieren moralische Rechte besonders starke moralische Ansprüche. Denn Rechte implizieren Pflichten auf anderer Seite, sich in bestimmter Weise zu verhalten. Haben Menschen also ein Recht auf Inklusion, bestehen Pflichten auf Seiten anderer Menschen oder Institutionen. Damit sind die Pflichten, welche durch die Rechte ausgelöst werden, von besonderem Interesse. Kann nämlich ein moralisches Recht auf Inklusion aufgezeigt und mit Gründen unterlegt werden, haben die betreffenden Disziplinen und Praxen in ihrem anwaltschaftlichen Auftrag besondere Trümpfe in der Hand. Dasselbe gilt für die Betroffenen selbst. Inklusion ist so betrachtet nämlich keine Sache von Freiwilligkeit oder Wohltätigkeit mehr.
Die Frage nach einem Recht auf Inklusion mag einige Leserinnen und Leser, beispielsweise in der Sonderpädagogik, auf den ersten Blick verwirren, denn ihre positive Beantwortung wird in dieser und anderen Disziplinen gemeinhin vorausgesetzt. Die Frage, könnte man demnach schließen, ist eine rhetorische und zudem eine gefährliche, da sie das Recht auf Inklusion vorgängig in Frage stellt.
Ich möchte im Folgenden allerdings zeigen, dass diese Einschätzung vorschnell wäre. Denn im Zentrum meines Interesses steht nicht nur die generelle Frage nach einem Recht auf Inklusion, sondern auch die folgenden Anschlussfragen: Wenn ja, worauf genau? Wie sieht ein solches Recht aus? Ist ein Recht auf Inklusion ein spezielles Recht, das nur bestimmten Menschen zukommt, nämlich solchen, von denen man sagt, sie hätten eine Behinderung? Kommt ihnen dies gegebenenfalls als Gruppe zu? Oder ist es ein allgemeines Recht, das allen Menschen zukommt? Hat ein Recht auf Inklusion, wenn es das denn gibt, Grenzen, und falls ja, wie lassen sich diese begründen? Was bedeuten die Pflichten, die mit Rechten korrespondieren? Wer muss diese Pflichten tragen, einzelne Individuen oder Gruppen? Was ist der genaue Inhalt dieser Pflichten? Kann darüber hinaus etwas über Forderungen nach Inklusion aus ethisch-normativer Sicht gesagt werden? Und schließlich: Gibt es neben einem Recht auf Inklusion auch andere moralische Kategorien, mit denen Forderungen untermauert werden könnten, beispielsweise Tugenden der Inklusion?
Zwei offene Fragen: Die Konzepte Behinderung und Inklusion
Einige der oben genannten Anschlussfragen verweisen auf die Konzepte von Behinderung und Inklusion, die es zu klären gilt. Die Frage nach einem Recht behinderter Menschen auf Inklusion weist somit jenseits der Klärung der Struktur, der Funktion und der Inhalte moralischer Rechte auf zwei weitere offene Fragen hin: Erstens, was versteht man im vorliegenden Zusammenhang unter einer Behinderung? Zweitens, was bedeutet Inklusion respektive wie sind die Struktur und die normative Relevanz von Inklusion zu sehen? Was, mit anderen Worten, bedeutet es, inkludiert zu sein und warum ist dies wichtig für das Leben von Menschen?
Stellt man die Frage nach einem Recht behinderter Menschen auf Inklusion, weist dies erstens darauf hin, dass in der Behinderung offensichtlich mangelnde oder gescheiterte Inklusion verborgen liegt. Behinderung
Zweitens involvieren moralische Rechte besonders starke moralische Ansprüche. Denn Rechte implizieren Pflichten auf anderer Seite, sich in bestimmter Weise zu verhalten. Haben Menschen also ein Recht auf Inklusion, bestehen Pflichten auf Seiten anderer Menschen oder Institutionen. Damit sind die Pflichten, welche durch die Rechte ausgelöst werden, von besonderem Interesse. Kann nämlich ein moralisches Recht auf Inklusion aufgezeigt und mit Gründen unterlegt werden, haben die betreffenden Disziplinen und Praxen in ihrem anwaltschaftlichen Auftrag besondere Trümpfe in der Hand. Dasselbe gilt für die Betroffenen selbst. Inklusion ist so betrachtet nämlich keine Sache von Freiwilligkeit oder Wohltätigkeit mehr.
Die Frage nach einem Recht auf Inklusion mag einige Leserinnen und Leser, beispielsweise in der Sonderpädagogik, auf den ersten Blick verwirren, denn ihre positive Beantwortung wird in dieser und anderen Disziplinen gemeinhin vorausgesetzt. Die Frage, könnte man demnach schließen, ist eine rhetorische und zudem eine gefährliche, da sie das Recht auf Inklusion vorgängig in Frage stellt.
Ich möchte im Folgenden allerdings zeigen, dass diese Einschätzung vorschnell wäre. Denn im Zentrum meines Interesses steht nicht nur die generelle Frage nach einem Recht auf Inklusion, sondern auch die folgenden Anschlussfragen: Wenn ja, worauf genau? Wie sieht ein solches Recht aus? Ist ein Recht auf Inklusion ein spezielles Recht, das nur bestimmten Menschen zukommt, nämlich solchen, von denen man sagt, sie hätten eine Behinderung? Kommt ihnen dies gegebenenfalls als Gruppe zu? Oder ist es ein allgemeines Recht, das allen Menschen zukommt? Hat ein Recht auf Inklusion, wenn es das denn gibt, Grenzen, und falls ja, wie lassen sich diese begründen? Was bedeuten die Pflichten, die mit Rechten korrespondieren? Wer muss diese Pflichten tragen, einzelne Individuen oder Gruppen? Was ist der genaue Inhalt dieser Pflichten? Kann darüber hinaus etwas über Forderungen nach Inklusion aus ethisch-normativer Sicht gesagt werden? Und schließlich: Gibt es neben einem Recht auf Inklusion auch andere moralische Kategorien, mit denen Forderungen untermauert werden könnten, beispielsweise Tugenden der Inklusion?
Zwei offene Fragen: Die Konzepte Behinderung und Inklusion
Einige der oben genannten Anschlussfragen verweisen auf die Konzepte von Behinderung und Inklusion, die es zu klären gilt. Die Frage nach einem Recht behinderter Menschen auf Inklusion weist somit jenseits der Klärung der Struktur, der Funktion und der Inhalte moralischer Rechte auf zwei weitere offene Fragen hin: Erstens, was versteht man im vorliegenden Zusammenhang unter einer Behinderung? Zweitens, was bedeutet Inklusion respektive wie sind die Struktur und die normative Relevanz von Inklusion zu sehen? Was, mit anderen Worten, bedeutet es, inkludiert zu sein und warum ist dies wichtig für das Leben von Menschen?
Stellt man die Frage nach einem Recht behinderter Menschen auf Inklusion, weist dies erstens darauf hin, dass in der Behinderung offensichtlich mangelnde oder gescheiterte Inklusion verborgen liegt. Behinderung
Erscheinungsjahr: | 2012 |
---|---|
Fachbereich: | Sonderpädagogik & Behindertenpädagogik |
Genre: | Erziehung & Bildung, Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Rubrik: | Sozialwissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 319 S. |
ISBN-13: | 9783593395913 |
ISBN-10: | 3593395916 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Paperback |
Autor: | Felder, Franziska |
Auflage: | 1/2012 |
campus verlag: | Campus Verlag |
Maße: | 211 x 139 x 20 mm |
Von/Mit: | Franziska Felder |
Erscheinungsdatum: | 16.08.2012 |
Gewicht: | 0,403 kg |
Erscheinungsjahr: | 2012 |
---|---|
Fachbereich: | Sonderpädagogik & Behindertenpädagogik |
Genre: | Erziehung & Bildung, Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Rubrik: | Sozialwissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 319 S. |
ISBN-13: | 9783593395913 |
ISBN-10: | 3593395916 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Paperback |
Autor: | Felder, Franziska |
Auflage: | 1/2012 |
campus verlag: | Campus Verlag |
Maße: | 211 x 139 x 20 mm |
Von/Mit: | Franziska Felder |
Erscheinungsdatum: | 16.08.2012 |
Gewicht: | 0,403 kg |