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Einkommensteuer und Einkommensteuerverwaltung in Deutschland
Ein historischer und verwaltungswissenschaftlicher Überblick
Taschenbuch von Joe Weingarten
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Das Einkommensteuergesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erhobenen Steuern sind wesentliche Stützen der öffentlichen Staatshaushalte in der Bundesrepublik Deutschland. Durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer oder durch das Lohn­ steuerabzugsverfahren unterliegen breite Bevölkerungsschichten der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Diese 'Breitenwirkung' macht die Einkommen­ 1 steuer zu einem Gegenstand von großem öffentlichen Interesse. l Auch die gegen­ wärtigen Steuerreformen (1986, 1988, 1990) setzen im wesentlichen am Einkom­ mensteuergesetz an. in Kritik, Das Einkommensteuergesetz unterliegt diesem Zusammenhang oftmaliger sowohl von politischer als auch von wissenschaftlicher Seite: Ihm wird vorge­ worfen, es sei "im Laufe der Jahre systematisch und terminologisch" immer mehr verwahrlost und müsse "fundamental reformiert werden" (Tipke 1986:150). Proble­ matisiert werden sowohl systematische und rechtspolitische Schwächen des EStG, als auch die wirtschafts- und verteilungspolitische Folgen, die diese Strukturen nach sich ziehen. Dabei werden vor allem kritisiert: - die Höhe der Steuersätze des EStG mit einem gegenwärtigen Höchstsatz von 56 % und die 'kalte Progression'; - die hohe Änderungshäufigkeit des Einkommensteuerrechts, die Normenflut im Steuerrecht im allgemeinen und die Ausdehnung des EStG durch eine wachsen­ 2 de Zahl von Paragraphen und Absätzen; l die mangelnde Transparenz für den Bürger und das Fehlen einer durchgehen­ 3 den Systematik für den Rechtsanwender; l - das Ausmaß an "außerfiskalischen Zielen" durch die Einräumung von Steuer­ vorteilen aller Art, mittels derer "so gut wie alle denkbaren Zwecke gefördert 4 werden"; l 1) Tipke (1986:161) schränkt das dahingehend ein, daß die Diskussion in derBundesrepublik bis vor
Das Einkommensteuergesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erhobenen Steuern sind wesentliche Stützen der öffentlichen Staatshaushalte in der Bundesrepublik Deutschland. Durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer oder durch das Lohn­ steuerabzugsverfahren unterliegen breite Bevölkerungsschichten der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Diese 'Breitenwirkung' macht die Einkommen­ 1 steuer zu einem Gegenstand von großem öffentlichen Interesse. l Auch die gegen­ wärtigen Steuerreformen (1986, 1988, 1990) setzen im wesentlichen am Einkom­ mensteuergesetz an. in Kritik, Das Einkommensteuergesetz unterliegt diesem Zusammenhang oftmaliger sowohl von politischer als auch von wissenschaftlicher Seite: Ihm wird vorge­ worfen, es sei "im Laufe der Jahre systematisch und terminologisch" immer mehr verwahrlost und müsse "fundamental reformiert werden" (Tipke 1986:150). Proble­ matisiert werden sowohl systematische und rechtspolitische Schwächen des EStG, als auch die wirtschafts- und verteilungspolitische Folgen, die diese Strukturen nach sich ziehen. Dabei werden vor allem kritisiert: - die Höhe der Steuersätze des EStG mit einem gegenwärtigen Höchstsatz von 56 % und die 'kalte Progression'; - die hohe Änderungshäufigkeit des Einkommensteuerrechts, die Normenflut im Steuerrecht im allgemeinen und die Ausdehnung des EStG durch eine wachsen­ 2 de Zahl von Paragraphen und Absätzen; l die mangelnde Transparenz für den Bürger und das Fehlen einer durchgehen­ 3 den Systematik für den Rechtsanwender; l - das Ausmaß an "außerfiskalischen Zielen" durch die Einräumung von Steuer­ vorteilen aller Art, mittels derer "so gut wie alle denkbaren Zwecke gefördert 4 werden"; l 1) Tipke (1986:161) schränkt das dahingehend ein, daß die Diskussion in derBundesrepublik bis vor
Inhaltsverzeichnis
I: Einkommensteuerrecht und einzelstaatliche Finanzverwaltung in Deutschland vor 1918/19.- II: Die Reform des Steuerrechts und die Schaffung einer einheitlichen Reichsfinanzverwaltung nach 1919.- III: Einkommensteuergesetz und Steuerverwaltung in der Bundesrepublik.- IV: Ergebnisse.- Anlagen.- Anlage 1: Preußen: Die Zuschläge der Gemeinden zur preußischen Einkommen,- Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer 1894/95 und 1895/96.- Anlage 2: Preußen: Steuertarif des preußischen Einkommensteuergesetzes von 1891.- Anlage 3: Preußen: Reklamationen und Einsprüche gegen die Veranlagung zur Einkommensteuer 1875-1912.- Anlage 4: Preußen: Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht gegen die Berufungen.- Anlage 5: Preußen: Zuschläge zur Einkommensteuer seit 1909.- Anlage 6: Preußen: Das Aufkommen aus den direkten und indirekten Steuern nach dem Anschlag im Staatshaushaltsetat 1850 bis 1894/95.- Anlage 7: Preußen: Das Aufkommen aus den direkten und indirekten Steuern 1896/97 bis 1916.- Anlage 8: Preußen: Einkommensteuerpflichtige und veranlagte Steuern nach Einkommensgruppen 1892 bis 1917.- Anlage 9: Preußen: Ertrag der direkten Steuern nach dem Voranschlag 1850-1890.- Anlage 10: Preußen: Sollbeträge der direkten und indirekten Steuern im Rechnungsjahr 1913.- Anlage 11: Sachsen: Die Entwicklung der Staatsbesteuerung 1844-1874.- Anlage 12: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1878.- Anlage 13: Sachsen: Zahl der in den unteren beiden Einkommensteuerklassen eingeschätzten Personen und deren Steueraufkommen.- Anlage 14: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1894.- Anlage 15: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1902.- Anlage 16: Sachsen: Das Aufkommen der direkten und indirekten Steuern nach dem Staatshaushaltsetat 1876/77bis 1916/17.- Anlage 17: Sachsen: Ist-Erträge der direkten und indirekten Staatssteuern für die Jahre 1882 bis 1905.- Anlage 18: Sachsen: Ist-Erträge der direkten und indirekten Staatssteuern für die Jahre 1905 bis 1918.- Anlage 19: Sachsen: Erträge der Einkommensteuer 1879 bis 1901.- Anlage 20: Sachsen: Von der Einkommensteuer erfaßte Personen.- Anlage 21: Sachsen: Eingeschätzte physische Personen nach den Steuerklassen seit 1892.- Anlage 22: Sachsen: Eingeschätzte physische Personen überhaupt (1878-1908).- Anlage 23: Württemberg: Aufkommen der direkten und indirekten Steuern nach dem Voranschlag im Finanzetat 1889/90 bis 1918.- Anlage 24: Württemberg: Von der Einkommensteuer erfaßte Personen und das Ist-Aufkommen derselben.- Anlage 25: Württemberg: Die besteuerten physischen Personen nach Gruppen der Einkommensteuerstufen 1905 bis 1912.- Anlage 26: Preußen: Die Organisation der Finanzverwaltung im 19. Jahrhundert.- Anlage 27: Preußen: Besetzung des Finanzministeriums nach dem Staatshaushaltsetat.- Anlage 28: Preußisches Finanzministerium: Besetzung der Abteilung für die Verwaltung der direkten Steuern.- Anlage 29: Preußen: Vom Finanzministerium besoldete, für die direkte Steuerverwaltung tätige Beamte in den Oberpräsidien und Regierungen.- Anlage 30: Preußen: Besetzung der Abteilung für die direkten Steuern in der Regierung von Danzig, 1845 bis 1905.- Anlage 31: Sachsen: Die Organisation der direkten und indirekten Steuerverwaltung 1905.- Anlage 32: Sachsen: Die Besetzung des Finanzministeriums nach den Staatshaushaltsetats 1870/71 bis 1914/15.- Anlage 33: Sachsen: Die Besetzung der Kreissteuerverwaltungen nach den Besoldungen des Finanzministeriums 1870 bis 1914/15.- Anlage 34: Sachsen: Die Besetzung der Bezirkssteuerverwaltungen nach denBesoldungen des Finanzministeriums 1870 bis 1914/15.- Anlage 35: Württemberg: Die Organisation der direkten und indirekten Steuerverwaltung 1905.- Anlage 36: Württemberg: Nach dem Finanzetat besoldetes Personal im Finanzministerium und in den Kollegien 1890 bis 1914.- Anlage 37: Württemberg: Die Besetzung des Steuerkollegiums 1895 bis 1914.- Anlage 38: Württemberg: Das nach den Finanzetats besoldete Personal in den Kameralämtern und dem Bezirkssteueramt Stuttgart.- Anlage 39: Deutsches Reich: Steuertarif nach dem Einkommensteuergesetz von 1920.- Anlage 40: Tarif des Einkommensteuergesetzes nach der Gesetzesänderung vom Dezember 1922.- Anlage 41: Über den Lebenserhaltungsindex umgerechnete Steuereinnahmen in Deutschland 1920-1923 (in Milliarden Goldmark).- Anlage 42: Vergleich der äußeren Gliederung der Einkommensteuergesetze von 1920 und 1925.- Anlage 43: Die Einkommensteuer der natürlichen Personen im Deutschen Reich für 1926.- Anlage 44: Die Entwicklung der Einkommensarten in der Folge des preußischen EStG von 1891.- Anlage 45: Verzeichnis der obersten Steuerbehörden im Deutschen Reich am 30. September 1919.- Anlage 46: Verzeichnis der unteren Verwaltungsbehörden für die Einkommen- und Vermögensteuer im Deutschen Reich 1919.- Anlage 47: Verzeichnis der Landesfinanzämter im Deutschen Reich 1920.- Anlage 48: Die Landesfinanzämter und Finanzämter in ihrer Verteilung auf die deutschen Länder 1926.- Anlage 49: Die Bezirke der Oberfinanzpräsidien im Deutschen Reich (1944).- Anlage 50: Die Abteilungen des Reichsfinanzministeriums 1919 bis 1944.- Anlage 51: Aufbau und Instanzenzug bei den Steuerbehörden und -gerichten im Deutschen Reich.- Anlage 52: Die Referate der Oberfinanzpräsidien (1944).- Anlage 53: Finanzämter der verschiedenen Kategorien inden einzelnen Oberfinanzpräsidien (1944).- Anlage 54: Geschäftsverteilungsplan eines Normalfinanzamtes im Jahre 1944.- Anlage 55: Laufbahngliederung im Steuerzug der Reichsfinanzverwaltung.- Anlage 56: Änderungen des EStG, Anzahl der Paragraphen und Zeilenumfang 1946-1987.- Anlage 57: Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1983.- Anlage 58: Die Grenzbelastung des Einkommens durch das EStG 1950-1990.- Anlage 59: Art. 108 Grundgesetz (Finanzverwaltung) in der vom Parlamentarischen Rat 1949 beschlossenen Fassung.- Anlage 60: Art. 108 Grundgesetz (Finanzverwaltung) in der nach 1969 gültigen Fassung.- Anlage 61: Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit im deutschen Steuerwesen.- Anlage 62: Verwaltungszuständigkeiten bei den einzelnen Steuern in der Bundesrepublik 1982.- Anlage 63: Gesamtgliederung der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik.- Anlage 64: Gliederung des Bundesministeriums der Finanzen bei seiner Aufstellung 1949.- Anlage 65: Gliederung des Bundesministeriums der Finanzen nach 1969.- Anlage 66: Gliederung der Abteilung IV des Bundesfinanzministeriums 1970 und 1987.- Anlage 67: Die Oberfinanzdirektionen in der Bundesrepublik 1985.- Anlage 68: Geschäftsverteilungsschema eines mittleren Finanzamtes im Jahre 1959.- Anlage 69: Aufbau eines Finanzamtes 1987 (Muster).- Anlage 70: Personalzahlen und Personalstruktur der deutschen Finanzverwaltung 1965.- Anlage 71: Die Personalentwicklung in den Steuerverwaltungen der Länder (1963 bis 1975).- Anlage 72: Die Entwicklung der Beamtenzahlen in der Berliner Steuerverwaltung nach Laufbahngruppen (1969 bis 1978).- Anlage 73: Die Zahl der Steuerverwaltungsakte 1950-1971.- Anlage 74: Die Zahl der Einkommensteuerveranlagungsfälle 1963-1984.- Anlage 75: Die Organisation des Steuerfestsetzungsbereiches derFinanzämter nach den GNOFÄ.- Anlage 76: Die Änderungen des EStG seit 1920.- Anlage 77: Die Änderungen der einzelnen Paragraphen des EStG seit 1949.- a) Monographien und Aufsätze.- b) Zeitungen und Zeitschriften.- c) Staatshandbücher und Statistische Jahrbücher.- d) Gesetzes- und Verordnungssammlungen.
Details
Erscheinungsjahr: 1989
Fachbereich: Allgemeines
Rubrik: Sozialwissenschaften
Medium: Taschenbuch
Seiten: 488
Reihe: XVerwaltung in Deutschland. Historische und sozialwissenschaftliche Untersuchungen
Inhalt: xvii
468 S.
2 s/w Illustr.
468 S. 2 Abb.
ISBN-13: 9783531121284
ISBN-10: 3531121286
Sprache: Deutsch
Ausstattung / Beilage: Paperback
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Weingarten, Joe
Auflage: 1989
Hersteller: VS Verlag für Sozialwissenschaften
XVerwaltung in Deutschland. Historische und sozialwissenschaftliche Untersuchungen
Maße: 210 x 148 x 27 mm
Von/Mit: Joe Weingarten
Erscheinungsdatum: 01.07.1989
Gewicht: 0,625 kg
preigu-id: 102771290
Inhaltsverzeichnis
I: Einkommensteuerrecht und einzelstaatliche Finanzverwaltung in Deutschland vor 1918/19.- II: Die Reform des Steuerrechts und die Schaffung einer einheitlichen Reichsfinanzverwaltung nach 1919.- III: Einkommensteuergesetz und Steuerverwaltung in der Bundesrepublik.- IV: Ergebnisse.- Anlagen.- Anlage 1: Preußen: Die Zuschläge der Gemeinden zur preußischen Einkommen,- Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer 1894/95 und 1895/96.- Anlage 2: Preußen: Steuertarif des preußischen Einkommensteuergesetzes von 1891.- Anlage 3: Preußen: Reklamationen und Einsprüche gegen die Veranlagung zur Einkommensteuer 1875-1912.- Anlage 4: Preußen: Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht gegen die Berufungen.- Anlage 5: Preußen: Zuschläge zur Einkommensteuer seit 1909.- Anlage 6: Preußen: Das Aufkommen aus den direkten und indirekten Steuern nach dem Anschlag im Staatshaushaltsetat 1850 bis 1894/95.- Anlage 7: Preußen: Das Aufkommen aus den direkten und indirekten Steuern 1896/97 bis 1916.- Anlage 8: Preußen: Einkommensteuerpflichtige und veranlagte Steuern nach Einkommensgruppen 1892 bis 1917.- Anlage 9: Preußen: Ertrag der direkten Steuern nach dem Voranschlag 1850-1890.- Anlage 10: Preußen: Sollbeträge der direkten und indirekten Steuern im Rechnungsjahr 1913.- Anlage 11: Sachsen: Die Entwicklung der Staatsbesteuerung 1844-1874.- Anlage 12: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1878.- Anlage 13: Sachsen: Zahl der in den unteren beiden Einkommensteuerklassen eingeschätzten Personen und deren Steueraufkommen.- Anlage 14: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1894.- Anlage 15: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1902.- Anlage 16: Sachsen: Das Aufkommen der direkten und indirekten Steuern nach dem Staatshaushaltsetat 1876/77bis 1916/17.- Anlage 17: Sachsen: Ist-Erträge der direkten und indirekten Staatssteuern für die Jahre 1882 bis 1905.- Anlage 18: Sachsen: Ist-Erträge der direkten und indirekten Staatssteuern für die Jahre 1905 bis 1918.- Anlage 19: Sachsen: Erträge der Einkommensteuer 1879 bis 1901.- Anlage 20: Sachsen: Von der Einkommensteuer erfaßte Personen.- Anlage 21: Sachsen: Eingeschätzte physische Personen nach den Steuerklassen seit 1892.- Anlage 22: Sachsen: Eingeschätzte physische Personen überhaupt (1878-1908).- Anlage 23: Württemberg: Aufkommen der direkten und indirekten Steuern nach dem Voranschlag im Finanzetat 1889/90 bis 1918.- Anlage 24: Württemberg: Von der Einkommensteuer erfaßte Personen und das Ist-Aufkommen derselben.- Anlage 25: Württemberg: Die besteuerten physischen Personen nach Gruppen der Einkommensteuerstufen 1905 bis 1912.- Anlage 26: Preußen: Die Organisation der Finanzverwaltung im 19. Jahrhundert.- Anlage 27: Preußen: Besetzung des Finanzministeriums nach dem Staatshaushaltsetat.- Anlage 28: Preußisches Finanzministerium: Besetzung der Abteilung für die Verwaltung der direkten Steuern.- Anlage 29: Preußen: Vom Finanzministerium besoldete, für die direkte Steuerverwaltung tätige Beamte in den Oberpräsidien und Regierungen.- Anlage 30: Preußen: Besetzung der Abteilung für die direkten Steuern in der Regierung von Danzig, 1845 bis 1905.- Anlage 31: Sachsen: Die Organisation der direkten und indirekten Steuerverwaltung 1905.- Anlage 32: Sachsen: Die Besetzung des Finanzministeriums nach den Staatshaushaltsetats 1870/71 bis 1914/15.- Anlage 33: Sachsen: Die Besetzung der Kreissteuerverwaltungen nach den Besoldungen des Finanzministeriums 1870 bis 1914/15.- Anlage 34: Sachsen: Die Besetzung der Bezirkssteuerverwaltungen nach denBesoldungen des Finanzministeriums 1870 bis 1914/15.- Anlage 35: Württemberg: Die Organisation der direkten und indirekten Steuerverwaltung 1905.- Anlage 36: Württemberg: Nach dem Finanzetat besoldetes Personal im Finanzministerium und in den Kollegien 1890 bis 1914.- Anlage 37: Württemberg: Die Besetzung des Steuerkollegiums 1895 bis 1914.- Anlage 38: Württemberg: Das nach den Finanzetats besoldete Personal in den Kameralämtern und dem Bezirkssteueramt Stuttgart.- Anlage 39: Deutsches Reich: Steuertarif nach dem Einkommensteuergesetz von 1920.- Anlage 40: Tarif des Einkommensteuergesetzes nach der Gesetzesänderung vom Dezember 1922.- Anlage 41: Über den Lebenserhaltungsindex umgerechnete Steuereinnahmen in Deutschland 1920-1923 (in Milliarden Goldmark).- Anlage 42: Vergleich der äußeren Gliederung der Einkommensteuergesetze von 1920 und 1925.- Anlage 43: Die Einkommensteuer der natürlichen Personen im Deutschen Reich für 1926.- Anlage 44: Die Entwicklung der Einkommensarten in der Folge des preußischen EStG von 1891.- Anlage 45: Verzeichnis der obersten Steuerbehörden im Deutschen Reich am 30. September 1919.- Anlage 46: Verzeichnis der unteren Verwaltungsbehörden für die Einkommen- und Vermögensteuer im Deutschen Reich 1919.- Anlage 47: Verzeichnis der Landesfinanzämter im Deutschen Reich 1920.- Anlage 48: Die Landesfinanzämter und Finanzämter in ihrer Verteilung auf die deutschen Länder 1926.- Anlage 49: Die Bezirke der Oberfinanzpräsidien im Deutschen Reich (1944).- Anlage 50: Die Abteilungen des Reichsfinanzministeriums 1919 bis 1944.- Anlage 51: Aufbau und Instanzenzug bei den Steuerbehörden und -gerichten im Deutschen Reich.- Anlage 52: Die Referate der Oberfinanzpräsidien (1944).- Anlage 53: Finanzämter der verschiedenen Kategorien inden einzelnen Oberfinanzpräsidien (1944).- Anlage 54: Geschäftsverteilungsplan eines Normalfinanzamtes im Jahre 1944.- Anlage 55: Laufbahngliederung im Steuerzug der Reichsfinanzverwaltung.- Anlage 56: Änderungen des EStG, Anzahl der Paragraphen und Zeilenumfang 1946-1987.- Anlage 57: Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1983.- Anlage 58: Die Grenzbelastung des Einkommens durch das EStG 1950-1990.- Anlage 59: Art. 108 Grundgesetz (Finanzverwaltung) in der vom Parlamentarischen Rat 1949 beschlossenen Fassung.- Anlage 60: Art. 108 Grundgesetz (Finanzverwaltung) in der nach 1969 gültigen Fassung.- Anlage 61: Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit im deutschen Steuerwesen.- Anlage 62: Verwaltungszuständigkeiten bei den einzelnen Steuern in der Bundesrepublik 1982.- Anlage 63: Gesamtgliederung der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik.- Anlage 64: Gliederung des Bundesministeriums der Finanzen bei seiner Aufstellung 1949.- Anlage 65: Gliederung des Bundesministeriums der Finanzen nach 1969.- Anlage 66: Gliederung der Abteilung IV des Bundesfinanzministeriums 1970 und 1987.- Anlage 67: Die Oberfinanzdirektionen in der Bundesrepublik 1985.- Anlage 68: Geschäftsverteilungsschema eines mittleren Finanzamtes im Jahre 1959.- Anlage 69: Aufbau eines Finanzamtes 1987 (Muster).- Anlage 70: Personalzahlen und Personalstruktur der deutschen Finanzverwaltung 1965.- Anlage 71: Die Personalentwicklung in den Steuerverwaltungen der Länder (1963 bis 1975).- Anlage 72: Die Entwicklung der Beamtenzahlen in der Berliner Steuerverwaltung nach Laufbahngruppen (1969 bis 1978).- Anlage 73: Die Zahl der Steuerverwaltungsakte 1950-1971.- Anlage 74: Die Zahl der Einkommensteuerveranlagungsfälle 1963-1984.- Anlage 75: Die Organisation des Steuerfestsetzungsbereiches derFinanzämter nach den GNOFÄ.- Anlage 76: Die Änderungen des EStG seit 1920.- Anlage 77: Die Änderungen der einzelnen Paragraphen des EStG seit 1949.- a) Monographien und Aufsätze.- b) Zeitungen und Zeitschriften.- c) Staatshandbücher und Statistische Jahrbücher.- d) Gesetzes- und Verordnungssammlungen.
Details
Erscheinungsjahr: 1989
Fachbereich: Allgemeines
Rubrik: Sozialwissenschaften
Medium: Taschenbuch
Seiten: 488
Reihe: XVerwaltung in Deutschland. Historische und sozialwissenschaftliche Untersuchungen
Inhalt: xvii
468 S.
2 s/w Illustr.
468 S. 2 Abb.
ISBN-13: 9783531121284
ISBN-10: 3531121286
Sprache: Deutsch
Ausstattung / Beilage: Paperback
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Weingarten, Joe
Auflage: 1989
Hersteller: VS Verlag für Sozialwissenschaften
XVerwaltung in Deutschland. Historische und sozialwissenschaftliche Untersuchungen
Maße: 210 x 148 x 27 mm
Von/Mit: Joe Weingarten
Erscheinungsdatum: 01.07.1989
Gewicht: 0,625 kg
preigu-id: 102771290
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