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Die Zulässigkeit des Einsatzes von Brechmitteln zwecks Beweisgewinnung im Strafverfahren
Taschenbuch von Sabrina Birkner
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11,00, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Strafprozessrecht / Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit soll eine kritische Betrachtung der Zulässigkeit des Einsatzes von Brechmitteln zwecks Beweisermittlung im Strafverfahren sein. Hierbei soll neben der Vereinbarkeit mit den Normen der StPO auch auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem deutschen Recht eingegangen werden.

Schwerpunkt der Straßenkriminalität bildet der Handel von illegalen Betäubungsmitteln. Insgesamt wurden im Jahr 2014 276734 Fälle von Rauschgiftdelikten registriert, eine Steigerung von 9,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders in Großstädten stellt die Drogenkriminalität ein Problem dar, welches die Ermittlungsbehörden aufgrund des Einfallsreichtums der Drogenhändler vor große Herausforderungen stellt. Dabei bietet das Verstecken im Körper eine erfolgsversprechende Möglichkeit zur Tatverschleierung beim Handel und Schmuggel von Betäubungsmitteln.

Mutmaßliche Drogenhändler halten in ihrem Mund in Plastik oder ähnliche Stoffe verpackte Drogenpäckchen, sogenannte ¿Bubbles¿, versteckt. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, die Päckchen im Falle einer Überführung durch Herunterschlucken unbemerkt und schnell der Beweissicherstellung entziehen zu können. Diese werden in kleinen Portionen, oft im ein-Gramm-Bereich, gehandelt und nur in entsprechend angefragter Menge aus dem Mund geholt.

Eine umstrittene Möglichkeit zur Sicherstellung der Beweismittel liegt in der Verabreichung eines Brechmittels. Ist der Beschuldigte zu einer freiwilligen Einnahme nicht bereit, so kann das Brechmittel auch zwangsweise, i.d.R. aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung durch einen Arzt, zugeführt werden. Allerdings traten in Folge der Behandlung bei einigen Beschuldigten Verletzungen auf, in zwei Fällen führte sie sogar zum Tod.

Diese und ähnliche Ereignisse haben das praktisch sehr bedeutsame und rechtspolitisch höchst umstrittene Thema der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln zum Gegenstand vieler Gerichtsverfahren unterschiedlicher Instanzen gemacht, die ebenso unterschiedliche Ergebnisse hervorbrachten. 2006 wurde schließlich vom EGMR ein Urteil erlassen, das die zwangsweise Verabreichung für rechtswidrig erklärt. Demgegenüber soll die freiwillige Vergabe von Brechmitteln weiterhin zulässig bleiben.
Examensarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11,00, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Strafprozessrecht / Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit soll eine kritische Betrachtung der Zulässigkeit des Einsatzes von Brechmitteln zwecks Beweisermittlung im Strafverfahren sein. Hierbei soll neben der Vereinbarkeit mit den Normen der StPO auch auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem deutschen Recht eingegangen werden.

Schwerpunkt der Straßenkriminalität bildet der Handel von illegalen Betäubungsmitteln. Insgesamt wurden im Jahr 2014 276734 Fälle von Rauschgiftdelikten registriert, eine Steigerung von 9,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders in Großstädten stellt die Drogenkriminalität ein Problem dar, welches die Ermittlungsbehörden aufgrund des Einfallsreichtums der Drogenhändler vor große Herausforderungen stellt. Dabei bietet das Verstecken im Körper eine erfolgsversprechende Möglichkeit zur Tatverschleierung beim Handel und Schmuggel von Betäubungsmitteln.

Mutmaßliche Drogenhändler halten in ihrem Mund in Plastik oder ähnliche Stoffe verpackte Drogenpäckchen, sogenannte ¿Bubbles¿, versteckt. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, die Päckchen im Falle einer Überführung durch Herunterschlucken unbemerkt und schnell der Beweissicherstellung entziehen zu können. Diese werden in kleinen Portionen, oft im ein-Gramm-Bereich, gehandelt und nur in entsprechend angefragter Menge aus dem Mund geholt.

Eine umstrittene Möglichkeit zur Sicherstellung der Beweismittel liegt in der Verabreichung eines Brechmittels. Ist der Beschuldigte zu einer freiwilligen Einnahme nicht bereit, so kann das Brechmittel auch zwangsweise, i.d.R. aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung durch einen Arzt, zugeführt werden. Allerdings traten in Folge der Behandlung bei einigen Beschuldigten Verletzungen auf, in zwei Fällen führte sie sogar zum Tod.

Diese und ähnliche Ereignisse haben das praktisch sehr bedeutsame und rechtspolitisch höchst umstrittene Thema der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln zum Gegenstand vieler Gerichtsverfahren unterschiedlicher Instanzen gemacht, die ebenso unterschiedliche Ergebnisse hervorbrachten. 2006 wurde schließlich vom EGMR ein Urteil erlassen, das die zwangsweise Verabreichung für rechtswidrig erklärt. Demgegenüber soll die freiwillige Vergabe von Brechmitteln weiterhin zulässig bleiben.
Details
Erscheinungsjahr: 2016
Fachbereich: Strafrecht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 48 S.
ISBN-13: 9783668263642
ISBN-10: 3668263647
Sprache: Deutsch
Ausstattung / Beilage: Paperback
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Birkner, Sabrina
Auflage: 1. Auflage
Hersteller: GRIN Verlag
Maße: 210 x 148 x 4 mm
Von/Mit: Sabrina Birkner
Erscheinungsdatum: 19.09.2016
Gewicht: 0,084 kg
Artikel-ID: 103339772
Details
Erscheinungsjahr: 2016
Fachbereich: Strafrecht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 48 S.
ISBN-13: 9783668263642
ISBN-10: 3668263647
Sprache: Deutsch
Ausstattung / Beilage: Paperback
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Birkner, Sabrina
Auflage: 1. Auflage
Hersteller: GRIN Verlag
Maße: 210 x 148 x 4 mm
Von/Mit: Sabrina Birkner
Erscheinungsdatum: 19.09.2016
Gewicht: 0,084 kg
Artikel-ID: 103339772
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