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Die Grenzen der Jugendgerichtshilfe ¿ Das Dilemma zwischen Erziehung und Strafe
Taschenbuch von Susanne Zozmann
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Fakultät für Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Adressaten/innen und Arbeitsfelder der sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Entstehung der Jugendgerichtshilfe (JGH) im Jahre 1882 wurde eine Instanz der sozialen Arbeit geboren, die mit widersprüchlichen Aufgaben und Erwartungen wie keine Andere konfrontiert ist. Die JGH soll, mit der Rolle eines doppelten Mandats gestraft, als Repräsentant der Jugendgerichtshilfe junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und so den Ansprüchen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nach Herausbildung einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gerecht werden, sodass sie im Rahmen der Jugendhilfe als helfende Institution anzusehen ist. Zugleich ist sie aber als Ermittlungsinstanz eingebettet in ein strafendes Kriminalsystem, welches dem Jugendlichen die Falschheit seiner Tat verdeutlichen möchte durch das Mittel der Sanktionen. Folglich ist die JGH als personifizierte Widersprüchlichkeit von Erziehung und Strafe ein Element des Jugendstrafrechts, welches neben den Anspruch zu Strafen unter einem notorischen Erziehungswahn leidet. Die ¿Bindegliedstellung¿ zwischen Justiz und Pädagogik ist zudem das Verhängnis der JGH und soll in der vorliegenden Arbeit unter Anderem thematisiert werden.
Hinter dem Titel ¿Die Grenzen der Jugendgerichtshilfe ¿ das Dilemma zwischen Erziehen und Strafen¿ verbirgt sich der Gedanke, mit Hilfe der Doppelpositionierung die daraus resultierenden Probleme beziehungsweise Grenzen ersichtlich zu machen, wobei der eben genannte Anspruch, eine Instanz zu schaffen, die zugleich Straffvollzieher als auch Erzieher ist, das eigentliche Übel aller auftretender Defizite nach sich zieht. Um die Widersprüchlichkeit zu verdeutlichen ohne den Leser sofort in die Problemlage zu werfen, soll zu Beginn eine allgemeine Betrachtung der Entstehung der JGH und der damit verbundenen Erwartungen aufgestellt werden.In einen zweiten Schritt wird auf die im § 38 JGG verankerten Aufgaben und Pflichten zu verweisen sein,anhand derer sich bereits Schwachstellen und Widersprüchlichkeiten zeigen.Im dritten Punkt wird kurz die Funktion der JGH angerissen,die sich aus der Gesetzeslage ergibt.Bevor es um die Grenzen geht,ist es notwendig, den erzieherischen Anspruch und die daran gebundenen Maßnahmen zu hinterfragen,da diese ein Teil des eigentlichen Dilemmas ausmachen.Innerhalb des Gliederungspunktes werden darüber hinaus einige erzieherische Maßnahmen,wie beispielsweise der Täter-Opfer-Ausgleich und die sozialen Trainingskurse,genauer beleuchtet und eine Kurzuntersuchung in Hinblick auf deren Effektivität...
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Fakultät für Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Adressaten/innen und Arbeitsfelder der sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Entstehung der Jugendgerichtshilfe (JGH) im Jahre 1882 wurde eine Instanz der sozialen Arbeit geboren, die mit widersprüchlichen Aufgaben und Erwartungen wie keine Andere konfrontiert ist. Die JGH soll, mit der Rolle eines doppelten Mandats gestraft, als Repräsentant der Jugendgerichtshilfe junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und so den Ansprüchen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nach Herausbildung einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gerecht werden, sodass sie im Rahmen der Jugendhilfe als helfende Institution anzusehen ist. Zugleich ist sie aber als Ermittlungsinstanz eingebettet in ein strafendes Kriminalsystem, welches dem Jugendlichen die Falschheit seiner Tat verdeutlichen möchte durch das Mittel der Sanktionen. Folglich ist die JGH als personifizierte Widersprüchlichkeit von Erziehung und Strafe ein Element des Jugendstrafrechts, welches neben den Anspruch zu Strafen unter einem notorischen Erziehungswahn leidet. Die ¿Bindegliedstellung¿ zwischen Justiz und Pädagogik ist zudem das Verhängnis der JGH und soll in der vorliegenden Arbeit unter Anderem thematisiert werden.
Hinter dem Titel ¿Die Grenzen der Jugendgerichtshilfe ¿ das Dilemma zwischen Erziehen und Strafen¿ verbirgt sich der Gedanke, mit Hilfe der Doppelpositionierung die daraus resultierenden Probleme beziehungsweise Grenzen ersichtlich zu machen, wobei der eben genannte Anspruch, eine Instanz zu schaffen, die zugleich Straffvollzieher als auch Erzieher ist, das eigentliche Übel aller auftretender Defizite nach sich zieht. Um die Widersprüchlichkeit zu verdeutlichen ohne den Leser sofort in die Problemlage zu werfen, soll zu Beginn eine allgemeine Betrachtung der Entstehung der JGH und der damit verbundenen Erwartungen aufgestellt werden.In einen zweiten Schritt wird auf die im § 38 JGG verankerten Aufgaben und Pflichten zu verweisen sein,anhand derer sich bereits Schwachstellen und Widersprüchlichkeiten zeigen.Im dritten Punkt wird kurz die Funktion der JGH angerissen,die sich aus der Gesetzeslage ergibt.Bevor es um die Grenzen geht,ist es notwendig, den erzieherischen Anspruch und die daran gebundenen Maßnahmen zu hinterfragen,da diese ein Teil des eigentlichen Dilemmas ausmachen.Innerhalb des Gliederungspunktes werden darüber hinaus einige erzieherische Maßnahmen,wie beispielsweise der Täter-Opfer-Ausgleich und die sozialen Trainingskurse,genauer beleuchtet und eine Kurzuntersuchung in Hinblick auf deren Effektivität...
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