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Beschreibung
Ist ein «internationaler» Schiedsspruch in der Rechtsordnung des Staates, in dem er erlassen wurde, verankert und hat der Sitzstaat die Herrschaft über die Wirksamkeit des Schiedsspruchs? Die Analyse der einschlägigen Judikatur, u.a. der Fälle
Hilmarton
und
Chromalloy,
zeigt, daß diese Frage international unterschiedlich beantwortet wird. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß das Vollstreckungsgericht a) (auch) bei aufgehobenen Schiedssprüchen ein (begrenztes) Anerkennungsermessen hat und b) bei günstigerem nationalen Recht sogar anerkennen und vollstrecken
muß.
Liberaleres nationales Recht und ein Anerkennungsermessen des Vollstreckungsgerichts trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes sind auch ganz allgemein der Schlüssel zur Fortentwicklung des heute oft als zu restriktiv empfundenen New Yorker UN-Übereinkommens von 1958.
Hilmarton
und
Chromalloy,
zeigt, daß diese Frage international unterschiedlich beantwortet wird. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß das Vollstreckungsgericht a) (auch) bei aufgehobenen Schiedssprüchen ein (begrenztes) Anerkennungsermessen hat und b) bei günstigerem nationalen Recht sogar anerkennen und vollstrecken
muß.
Liberaleres nationales Recht und ein Anerkennungsermessen des Vollstreckungsgerichts trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes sind auch ganz allgemein der Schlüssel zur Fortentwicklung des heute oft als zu restriktiv empfundenen New Yorker UN-Übereinkommens von 1958.
Ist ein «internationaler» Schiedsspruch in der Rechtsordnung des Staates, in dem er erlassen wurde, verankert und hat der Sitzstaat die Herrschaft über die Wirksamkeit des Schiedsspruchs? Die Analyse der einschlägigen Judikatur, u.a. der Fälle
Hilmarton
und
Chromalloy,
zeigt, daß diese Frage international unterschiedlich beantwortet wird. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß das Vollstreckungsgericht a) (auch) bei aufgehobenen Schiedssprüchen ein (begrenztes) Anerkennungsermessen hat und b) bei günstigerem nationalen Recht sogar anerkennen und vollstrecken
muß.
Liberaleres nationales Recht und ein Anerkennungsermessen des Vollstreckungsgerichts trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes sind auch ganz allgemein der Schlüssel zur Fortentwicklung des heute oft als zu restriktiv empfundenen New Yorker UN-Übereinkommens von 1958.
Hilmarton
und
Chromalloy,
zeigt, daß diese Frage international unterschiedlich beantwortet wird. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß das Vollstreckungsgericht a) (auch) bei aufgehobenen Schiedssprüchen ein (begrenztes) Anerkennungsermessen hat und b) bei günstigerem nationalen Recht sogar anerkennen und vollstrecken
muß.
Liberaleres nationales Recht und ein Anerkennungsermessen des Vollstreckungsgerichts trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes sind auch ganz allgemein der Schlüssel zur Fortentwicklung des heute oft als zu restriktiv empfundenen New Yorker UN-Übereinkommens von 1958.
Über den Autor
Der Autor: Volker Nienaber, geboren 1967. Studium der Rechtswissenschaften in Münster, 1. Staatsexamen 1993. Referendariat in Bielefeld und Dortmund, 2. Staatsexamen 1996. Vollzeitassistent am Institut für internationales Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1997-2001). LL.M.-Studium an der Universität Cambridge, England (2001-2002). Rechtsanwalt seit 1998.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Die Koordination der doppelten Kontrolle von Schiedssprüchen - Gerichtsentscheidungen zur Anerkennung und Vollstreckung von aufgehobenen Schiedssprüchen - Anerkennung nach dem UNÜ - Richtlinien zur Ausübung des Anerkennungsermessens - Anerkennung nach günstigerem nationalen Recht - Konkurrenz zwischen Schiedsspruch und Aufhebungsentscheidung sowie zwischen 'erstem' und 'zweitem' Schiedsspruch - Vorschläge zur Förderung der internationalen Entscheidungsharmonie - Reform des UN-Übereinkommens.
Details
Erscheinungsjahr: | 2003 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Inhalt: | 364 S. |
ISBN-13: | 9783631504703 |
ISBN-10: | 3631504705 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 50470 |
Einband: | Gebunden |
Autor: | Nienaber, Volker |
Redaktion: | August Maria Berges Stiftung |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: |
Peter Lang
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Verantwortliche Person für die EU: | Lang, Peter GmbH, Gontardstr. 11, D-10178 Berlin, r.boehm-korff@peterlang.com |
Maße: | 216 x 153 x 26 mm |
Von/Mit: | Volker Nienaber |
Erscheinungsdatum: | 16.01.2003 |
Gewicht: | 0,637 kg |