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Beschreibung
Zum Werk
Die jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren, jüngst mit Änderungsgesetz vom 28.3.2021.
Die Grenzgängerkarte (§ 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht Ausländern in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ohne dass sie den für einen (längerfristigen) Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben müssen. Der gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von kurzfristigen Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit, in dieser Zeit in Deutschland zu arbeiten. Die §§ 31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus, ob und in welcher Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der Ausländerbehörde erfolgt und die §§ 39 bis 41 AufenthV regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist.
Die Neuerscheinung berücksichtigt umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Ausländerbehörden, dt. Auslandsvertretungen, Personalabteilungen, Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, insbesondere Fachanwaltschaft für Migrationsrecht.
Die jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren, jüngst mit Änderungsgesetz vom 28.3.2021.
Die Grenzgängerkarte (§ 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht Ausländern in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ohne dass sie den für einen (längerfristigen) Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben müssen. Der gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von kurzfristigen Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit, in dieser Zeit in Deutschland zu arbeiten. Die §§ 31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus, ob und in welcher Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der Ausländerbehörde erfolgt und die §§ 39 bis 41 AufenthV regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist.
Die Neuerscheinung berücksichtigt umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.:
- RegistermodernisierungsG
- Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
- Viertes Gesetz zur Änd. des StaatsangehörigkeitsG
- VO zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änd. der PassVO, der PersonalausweisVO und der AufenthaltsVO
Vorteile auf einen Blick
- prägnante, praxisorientierte Erläuterungen mit anschaulichen Bezügen zu AufenthG und BeschV
- kompetente, aktuelle Darstellung durch in der Praxis erfahrene Autorinnen und Autoren
- Berücksichtigung sowohl der wissenschaftlichen wie der praktischen Problematik
Zielgruppe
Für Ausländerbehörden, dt. Auslandsvertretungen, Personalabteilungen, Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, insbesondere Fachanwaltschaft für Migrationsrecht.
Zum Werk
Die jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren, jüngst mit Änderungsgesetz vom 28.3.2021.
Die Grenzgängerkarte (§ 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht Ausländern in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ohne dass sie den für einen (längerfristigen) Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben müssen. Der gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von kurzfristigen Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit, in dieser Zeit in Deutschland zu arbeiten. Die §§ 31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus, ob und in welcher Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der Ausländerbehörde erfolgt und die §§ 39 bis 41 AufenthV regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist.
Die Neuerscheinung berücksichtigt umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Ausländerbehörden, dt. Auslandsvertretungen, Personalabteilungen, Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, insbesondere Fachanwaltschaft für Migrationsrecht.
Die jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren, jüngst mit Änderungsgesetz vom 28.3.2021.
Die Grenzgängerkarte (§ 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht Ausländern in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ohne dass sie den für einen (längerfristigen) Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben müssen. Der gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von kurzfristigen Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit, in dieser Zeit in Deutschland zu arbeiten. Die §§ 31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus, ob und in welcher Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der Ausländerbehörde erfolgt und die §§ 39 bis 41 AufenthV regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist.
Die Neuerscheinung berücksichtigt umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.:
- RegistermodernisierungsG
- Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
- Viertes Gesetz zur Änd. des StaatsangehörigkeitsG
- VO zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änd. der PassVO, der PersonalausweisVO und der AufenthaltsVO
Vorteile auf einen Blick
- prägnante, praxisorientierte Erläuterungen mit anschaulichen Bezügen zu AufenthG und BeschV
- kompetente, aktuelle Darstellung durch in der Praxis erfahrene Autorinnen und Autoren
- Berücksichtigung sowohl der wissenschaftlichen wie der praktischen Problematik
Zielgruppe
Für Ausländerbehörden, dt. Auslandsvertretungen, Personalabteilungen, Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, insbesondere Fachanwaltschaft für Migrationsrecht.
Details
Erscheinungsjahr: | 2022 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Reihe: | Gelbe Erläuterungsbücher |
Inhalt: |
XIX
530 S. |
ISBN-13: | 9783406770166 |
ISBN-10: | 3406770169 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Gebunden |
Autor: |
Klaus, Sebastian
Wittmann, Philipp Dippe, Andreas Hammer, Kim Röder, Sebastian Tonn, Stephanie |
Redaktion: |
Klaus, Sebastian
Wittmann, Philipp |
Herausgeber: | Sebastian Klaus (Dr.)/Philipp Wittmann (Dr.)/Andreas Dippe u a |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: |
C.H. Beck
Verlag C.H. Beck oHG |
Maße: | 199 x 136 x 34 mm |
Von/Mit: | Sebastian Klaus (u. a.) |
Erscheinungsdatum: | 21.11.2022 |
Gewicht: | 0,66 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2022 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Reihe: | Gelbe Erläuterungsbücher |
Inhalt: |
XIX
530 S. |
ISBN-13: | 9783406770166 |
ISBN-10: | 3406770169 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Gebunden |
Autor: |
Klaus, Sebastian
Wittmann, Philipp Dippe, Andreas Hammer, Kim Röder, Sebastian Tonn, Stephanie |
Redaktion: |
Klaus, Sebastian
Wittmann, Philipp |
Herausgeber: | Sebastian Klaus (Dr.)/Philipp Wittmann (Dr.)/Andreas Dippe u a |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: |
C.H. Beck
Verlag C.H. Beck oHG |
Maße: | 199 x 136 x 34 mm |
Von/Mit: | Sebastian Klaus (u. a.) |
Erscheinungsdatum: | 21.11.2022 |
Gewicht: | 0,66 kg |
Sicherheitshinweis
Informationen zur Produktsicherheit
Anschrift:
Ansas Meyer
preigu
Lengericher Landstr. 19
D-49078 Osnabrück
Kontakt:
mail@preigu.de
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D-49078 Osnabrück
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