Die aktuelle Rechtspraxis der aktienrechtlichen Vorstandshaftung lautet: Der Vorstand haftet streng, aber selten. Beide Befunde führen dabei aus ökonomischer Sicht zu Fehlanreizen, sodass die Organhaftung nicht die ihr zugedachte Präventionswirkung entfalten kann. Michael Dose schlägt vor, diese Fehlanreize durch drei Rechtsänderungen zu korrigieren. Zunächst sollte die Haftungsdurchsetzung durch eine Reform der Aktionärsklage nach § 148 AktG gestärkt werden. Im Gegenzug muss die Vorstandshaftung summenmäßig auf den Betrag der D&O-Versicherung begrenzt werden. Das erlaubt schließlich auch, die eigenständige Versicherung des Selbstbehalts wenigstens teilweise zu verbieten.
Die aktuelle Rechtspraxis der aktienrechtlichen Vorstandshaftung lautet: Der Vorstand haftet streng, aber selten. Beide Befunde führen dabei aus ökonomischer Sicht zu Fehlanreizen, sodass die Organhaftung nicht die ihr zugedachte Präventionswirkung entfalten kann. Michael Dose schlägt vor, diese Fehlanreize durch drei Rechtsänderungen zu korrigieren. Zunächst sollte die Haftungsdurchsetzung durch eine Reform der Aktionärsklage nach § 148 AktG gestärkt werden. Im Gegenzug muss die Vorstandshaftung summenmäßig auf den Betrag der D&O-Versicherung begrenzt werden. Das erlaubt schließlich auch, die eigenständige Versicherung des Selbstbehalts wenigstens teilweise zu verbieten.
Über den Autor
Michael Dose promovierte bei Prof. Dr. Georg von Wangenheim, Leiter des Fachgebiets Grundlagen des Rechts, Privatrecht und Ökonomik des Zivilrechts am Institut für Wirtschaftsrecht, Fachbereich 07 - Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel.
Zusammenfassung
Eine rechtsökonomische Analyse der aktienrechtlichen Organhaftung
Inhaltsverzeichnis
Die ökonomische Bedeutung der Organhaftung im nationalen Aktienrecht.- Der Einfluss von D&O-Versicherungen auf die Organhaftung.- Die materiell-rechtliche Organhaftung de lege lata.- Das Haftungsdurchsetzungsdefizit, seine Ursachen und die Konsequenzen.- Die Reform der Aktionärsklage als Mittel zur verbesserten Organhaftungsdurchsetzung.- Die Begrenzung der Vorstandshaftung.