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Beschreibung
The German law of succession provides mandatory family protection by means of a compulsory portion, which is awarded to descendants, parents, and the surviving spouse of the deceased if they have been excluded from the latter's will, and consists of one half of their intestate portion. That entails a considerable restriction of testamentary freedom. This study presents an alternative model of family protection in an attempt to revive the reform discussion. Based on the idea that the closest members of the deceased's family deserve to be protected only in cases where the deceased was under an obligation to maintain them, the reform model thus focuses on the transmissibility of these maintenance obligations. / Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.
The German law of succession provides mandatory family protection by means of a compulsory portion, which is awarded to descendants, parents, and the surviving spouse of the deceased if they have been excluded from the latter's will, and consists of one half of their intestate portion. That entails a considerable restriction of testamentary freedom. This study presents an alternative model of family protection in an attempt to revive the reform discussion. Based on the idea that the closest members of the deceased's family deserve to be protected only in cases where the deceased was under an obligation to maintain them, the reform model thus focuses on the transmissibility of these maintenance obligations. / Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.
Zusammenfassung
ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor an der Bucerius Law School, Hamburg.
is a Research Associate at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, Hamburg.
ist Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Kapstadt; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; Forschungsaufenthalte 2017 an der Stellenbosch University und 2019 an der University of Oxford; 2021 Promotion (Bucerius Law School); Referendariat am Landgericht Wiesbaden.
ist Wissenschaftliche Assistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg.
ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg und Leiter des Kompetenzzentrums für die Anwendung ausländischen Rechts ebenda.
ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
is a Research Fellow and Head of the Competence Center Latin America at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, Hamburg. / ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor an der Bucerius Law School, Hamburg.
is a Research Associate at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, Hamburg.
ist Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Kapstadt; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; Forschungsaufenthalte 2017 an der Stellenbosch University und 2019 an der University of Oxford; 2021 Promotion (Bucerius Law School); Referendariat am Landgericht Wiesbaden.
ist Wissenschaftliche Assistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg.
ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg und Leiter des Kompetenzzentrums für die Anwendung ausländischen Rechts ebenda.
ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
ist Wissenschaftliche Referentin und Leiterin des Kompetenzzentrums Lateinamerika am Max-Planck-Institut für ausländisches und internaitonales Privatrecht, Hamburg.
Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Hintergrund
A. Vorbemerkung
B. Historisch-vergleichende Orientierung und Grundlagen

2. Teil: Der Reformvorschlag mit Kommentar
A. Überblick
B. Fortbestehen von Unterhaltsansprüchen trotz Tod des Verpflichteten
C. Unterhaltsansprüche von Abkömmlingen und Verwandten der aufsteigenden Linie
D. Unterhaltsansprüche verwitweter, getrenntlebender und geschiedener Ehegatten
E. Erbenhaftung
F. Streichung der Vorschriften des Pflichtteilsrechts
G. Keine Deckelung des Anspruchs des Unterhaltsberechtigten
H. Wechselwirkungen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht

Anhang:Die vorgeschlagenen Normen im Überblick
Details
Erscheinungsjahr: 2022
Fachbereich: Internationales & ausländ. Recht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 159 S.
ISBN-13: 9783161617089
ISBN-10: 3161617088
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 17085
Ausstattung / Beilage: fadengeheftete Broschur
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Zimmermann, Reinhard
Bauer, Franz
Bialluch, Martin
Humm, Andreas
Klapdor, Lisa-Kristin
Köhler, Ben
Schmidt, Jan Peter
Scholz, Philipp
Wiedemann, Denise
Hersteller: Mohr Siebeck
Verantwortliche Person für die EU: Jana Trispel, Wilhelmstr. 18, D-72074 Tübingen, trispel@mohrsiebeck.com
Maße: 230 x 155 x 9 mm
Von/Mit: Reinhard Zimmermann (u. a.)
Erscheinungsdatum: 30.06.2022
Gewicht: 0,248 kg
Artikel-ID: 122020296