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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Hamburg School of Business Administration gGmbH, Veranstaltung: Law for Accountants / Recht für Wirtschaftsprüfer, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Umwandlung ist die Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens ohne Liquidation mit Herbeiführung einer Gesamtrechtsnachfolge.¿ Gegenstand dieser Arbeit sind die Umwandlung durch Verschmelzung und die Umwandlung durch Spaltung. Diese werden nachstehend zunächst näher erläutert und anschließend werden ihre Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bilanzierung dargelegt.
Diese Arbeit liefert insbesondere auch anschauliche Grafiken zur Verdeutlichung der einzelnen Verschmelzungs- und Spaltungsformen (Anhang).
Unter Gesamtrechtsnachfolge im Sinne der Umwandlung versteht man den Eintritt eines Rechtsträgers in alle Rechte und Pflichten eines anderen Rechtsträgers in einem Rechtsakt (Universalsukzession). Tritt eine Person hingegen in einzelne Rechte und Pflichten einer anderen Person ein, so spricht man von Singularsukzession (Einzelrechtsnachfolge). Singularsukzession ist im Umwandlungsrecht i.d.R. nicht relevant. Denkbar ist eine Übertragung von Teilen des Betriebsvermögens, die jedoch keine Singularsukzession sondern eine Sonderform der Universalsukzession darstellt - die partielle Universalsukzession (Sonderrechtsnachfolge). Hierbei geht nicht das gesamte Vermögen auf den übernehmenden Rechtsträger über, der übertragene Vermögensteil geht jedoch mit allen Rechten und Pflichten über, weshalb die Ergebnisse hinsichtlich des übertragenen Vermögensteils denen der Universalsukzession entsprechen.
Das am 1. Januar 1995 erstmals in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG) schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Eingehen von Rechtsakten im Zuge dieser Dynamik. Das Umwandlungsgesetz unterscheidet vier Formen der Umwandlung (§ 1 Abs. 1 UmwG):
- Verschmelzung (Fusion);
- Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung);
- Vermögensübertragung;
- Formwechsel.
Diese Arbeit liefert insbesondere auch anschauliche Grafiken zur Verdeutlichung der einzelnen Verschmelzungs- und Spaltungsformen (Anhang).
Unter Gesamtrechtsnachfolge im Sinne der Umwandlung versteht man den Eintritt eines Rechtsträgers in alle Rechte und Pflichten eines anderen Rechtsträgers in einem Rechtsakt (Universalsukzession). Tritt eine Person hingegen in einzelne Rechte und Pflichten einer anderen Person ein, so spricht man von Singularsukzession (Einzelrechtsnachfolge). Singularsukzession ist im Umwandlungsrecht i.d.R. nicht relevant. Denkbar ist eine Übertragung von Teilen des Betriebsvermögens, die jedoch keine Singularsukzession sondern eine Sonderform der Universalsukzession darstellt - die partielle Universalsukzession (Sonderrechtsnachfolge). Hierbei geht nicht das gesamte Vermögen auf den übernehmenden Rechtsträger über, der übertragene Vermögensteil geht jedoch mit allen Rechten und Pflichten über, weshalb die Ergebnisse hinsichtlich des übertragenen Vermögensteils denen der Universalsukzession entsprechen.
Das am 1. Januar 1995 erstmals in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG) schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Eingehen von Rechtsakten im Zuge dieser Dynamik. Das Umwandlungsgesetz unterscheidet vier Formen der Umwandlung (§ 1 Abs. 1 UmwG):
- Verschmelzung (Fusion);
- Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung);
- Vermögensübertragung;
- Formwechsel.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Hamburg School of Business Administration gGmbH, Veranstaltung: Law for Accountants / Recht für Wirtschaftsprüfer, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Umwandlung ist die Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens ohne Liquidation mit Herbeiführung einer Gesamtrechtsnachfolge.¿ Gegenstand dieser Arbeit sind die Umwandlung durch Verschmelzung und die Umwandlung durch Spaltung. Diese werden nachstehend zunächst näher erläutert und anschließend werden ihre Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bilanzierung dargelegt.
Diese Arbeit liefert insbesondere auch anschauliche Grafiken zur Verdeutlichung der einzelnen Verschmelzungs- und Spaltungsformen (Anhang).
Unter Gesamtrechtsnachfolge im Sinne der Umwandlung versteht man den Eintritt eines Rechtsträgers in alle Rechte und Pflichten eines anderen Rechtsträgers in einem Rechtsakt (Universalsukzession). Tritt eine Person hingegen in einzelne Rechte und Pflichten einer anderen Person ein, so spricht man von Singularsukzession (Einzelrechtsnachfolge). Singularsukzession ist im Umwandlungsrecht i.d.R. nicht relevant. Denkbar ist eine Übertragung von Teilen des Betriebsvermögens, die jedoch keine Singularsukzession sondern eine Sonderform der Universalsukzession darstellt - die partielle Universalsukzession (Sonderrechtsnachfolge). Hierbei geht nicht das gesamte Vermögen auf den übernehmenden Rechtsträger über, der übertragene Vermögensteil geht jedoch mit allen Rechten und Pflichten über, weshalb die Ergebnisse hinsichtlich des übertragenen Vermögensteils denen der Universalsukzession entsprechen.
Das am 1. Januar 1995 erstmals in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG) schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Eingehen von Rechtsakten im Zuge dieser Dynamik. Das Umwandlungsgesetz unterscheidet vier Formen der Umwandlung (§ 1 Abs. 1 UmwG):
- Verschmelzung (Fusion);
- Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung);
- Vermögensübertragung;
- Formwechsel.
Diese Arbeit liefert insbesondere auch anschauliche Grafiken zur Verdeutlichung der einzelnen Verschmelzungs- und Spaltungsformen (Anhang).
Unter Gesamtrechtsnachfolge im Sinne der Umwandlung versteht man den Eintritt eines Rechtsträgers in alle Rechte und Pflichten eines anderen Rechtsträgers in einem Rechtsakt (Universalsukzession). Tritt eine Person hingegen in einzelne Rechte und Pflichten einer anderen Person ein, so spricht man von Singularsukzession (Einzelrechtsnachfolge). Singularsukzession ist im Umwandlungsrecht i.d.R. nicht relevant. Denkbar ist eine Übertragung von Teilen des Betriebsvermögens, die jedoch keine Singularsukzession sondern eine Sonderform der Universalsukzession darstellt - die partielle Universalsukzession (Sonderrechtsnachfolge). Hierbei geht nicht das gesamte Vermögen auf den übernehmenden Rechtsträger über, der übertragene Vermögensteil geht jedoch mit allen Rechten und Pflichten über, weshalb die Ergebnisse hinsichtlich des übertragenen Vermögensteils denen der Universalsukzession entsprechen.
Das am 1. Januar 1995 erstmals in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG) schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Eingehen von Rechtsakten im Zuge dieser Dynamik. Das Umwandlungsgesetz unterscheidet vier Formen der Umwandlung (§ 1 Abs. 1 UmwG):
- Verschmelzung (Fusion);
- Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung);
- Vermögensübertragung;
- Formwechsel.
Details
Erscheinungsjahr: | 2016 |
---|---|
Fachbereich: | Betriebswirtschaft |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 36 S. |
ISBN-13: | 9783668178632 |
ISBN-10: | 3668178631 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Brosius, Sven |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 4 mm |
Von/Mit: | Sven Brosius |
Erscheinungsdatum: | 31.03.2016 |
Gewicht: | 0,068 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2016 |
---|---|
Fachbereich: | Betriebswirtschaft |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 36 S. |
ISBN-13: | 9783668178632 |
ISBN-10: | 3668178631 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Brosius, Sven |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 4 mm |
Von/Mit: | Sven Brosius |
Erscheinungsdatum: | 31.03.2016 |
Gewicht: | 0,068 kg |
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