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Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen
Teil I: Goslar und Wernigerode
Buch von Dieter Pötschke (u. a.)
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk. Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orientiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang [...], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihresgleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.
Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk. Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orientiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang [...], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihresgleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.
Details
Erscheinungsjahr: 2017
Fachbereich: Regionalgeschichte
Genre: Geschichte
Rubrik: Geisteswissenschaften
Medium: Buch
Inhalt: 253 S.
ISBN-13: 9783867322669
ISBN-10: 386732266X
Sprache: Deutsch
Autor: Pötschke, Dieter
Brauneder, Wilhelm
Lingelbach, Gerhard
Redaktion: Pötschke, Dieter
Brauneder, Wilhelm
Lingelbach, Gerhard
Herausgeber: Dieter Pötschke/Wilhelm Brauneder/Gerhard Lingelbach u a
Hersteller: Lukas Verlag
Abbildungen: 41 teilweise farbige Abbildungen
Maße: 244 x 179 x 21 mm
Von/Mit: Dieter Pötschke (u. a.)
Erscheinungsdatum: 29.03.2017
Gewicht: 0,773 kg
Artikel-ID: 108774962
Details
Erscheinungsjahr: 2017
Fachbereich: Regionalgeschichte
Genre: Geschichte
Rubrik: Geisteswissenschaften
Medium: Buch
Inhalt: 253 S.
ISBN-13: 9783867322669
ISBN-10: 386732266X
Sprache: Deutsch
Autor: Pötschke, Dieter
Brauneder, Wilhelm
Lingelbach, Gerhard
Redaktion: Pötschke, Dieter
Brauneder, Wilhelm
Lingelbach, Gerhard
Herausgeber: Dieter Pötschke/Wilhelm Brauneder/Gerhard Lingelbach u a
Hersteller: Lukas Verlag
Abbildungen: 41 teilweise farbige Abbildungen
Maße: 244 x 179 x 21 mm
Von/Mit: Dieter Pötschke (u. a.)
Erscheinungsdatum: 29.03.2017
Gewicht: 0,773 kg
Artikel-ID: 108774962
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