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Beschreibung
Die audiovisuelle Vernehmung des Beschuldigten wurde zum 01.01.2020 in der Bundesrepublik Deutschland durch die Änderung des
136 StPO eingeführt. Eine Zielsetzung des Gesetzgebers war, die Verbesserung der schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten. Die Rechtsnorm verpflichtet den Ermittler jedoch nur in engen Grenzen zur Durchführung einer Videovernehmung. Der Fokus der wissenschaftlichen Arbeit liegt auf den Rechtstermini der eingeschränkten geistigen Fähigkeiten und der schwerwiegenden seelischen Störung, die in den vierten Absatz des
136 StPO aufgenommen wurden. Diese, vom Gesetzgeber neu entwickelten Merkmale, werden durch die juristischen, psychiatrischen/psychologischen und polizeilichen Wissenschaften analysiert und definiert. Im Rahmen einer empirischen Befragung wurden Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) u. a. in Bezug auf die Möglichkeiten des Erkennens von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten/schwerwiegenden seelischen Störungen befragt. Das zentrale Ergebnis der wissenschaftlichen Arbeit stellt ein Prüfungsschema für Vernehmungsbeamte zum Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung dar, um hieraus die Notwendigkeit der Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung beim Beschuldigten zu begründen. Thorsten Floren M. A., Diplomverwaltungswirt ist als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW für den Fachbereich Kriminalistik zuständig und verfügt über weitgefächerte und langjährige Erfahrungen in der polizeilichen Ermittlungsführung, u. a. in der Ermittlungs- und Mordkommission.
136 StPO eingeführt. Eine Zielsetzung des Gesetzgebers war, die Verbesserung der schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten. Die Rechtsnorm verpflichtet den Ermittler jedoch nur in engen Grenzen zur Durchführung einer Videovernehmung. Der Fokus der wissenschaftlichen Arbeit liegt auf den Rechtstermini der eingeschränkten geistigen Fähigkeiten und der schwerwiegenden seelischen Störung, die in den vierten Absatz des
136 StPO aufgenommen wurden. Diese, vom Gesetzgeber neu entwickelten Merkmale, werden durch die juristischen, psychiatrischen/psychologischen und polizeilichen Wissenschaften analysiert und definiert. Im Rahmen einer empirischen Befragung wurden Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) u. a. in Bezug auf die Möglichkeiten des Erkennens von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten/schwerwiegenden seelischen Störungen befragt. Das zentrale Ergebnis der wissenschaftlichen Arbeit stellt ein Prüfungsschema für Vernehmungsbeamte zum Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung dar, um hieraus die Notwendigkeit der Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung beim Beschuldigten zu begründen. Thorsten Floren M. A., Diplomverwaltungswirt ist als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW für den Fachbereich Kriminalistik zuständig und verfügt über weitgefächerte und langjährige Erfahrungen in der polizeilichen Ermittlungsführung, u. a. in der Ermittlungs- und Mordkommission.
Die audiovisuelle Vernehmung des Beschuldigten wurde zum 01.01.2020 in der Bundesrepublik Deutschland durch die Änderung des
136 StPO eingeführt. Eine Zielsetzung des Gesetzgebers war, die Verbesserung der schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten. Die Rechtsnorm verpflichtet den Ermittler jedoch nur in engen Grenzen zur Durchführung einer Videovernehmung. Der Fokus der wissenschaftlichen Arbeit liegt auf den Rechtstermini der eingeschränkten geistigen Fähigkeiten und der schwerwiegenden seelischen Störung, die in den vierten Absatz des
136 StPO aufgenommen wurden. Diese, vom Gesetzgeber neu entwickelten Merkmale, werden durch die juristischen, psychiatrischen/psychologischen und polizeilichen Wissenschaften analysiert und definiert. Im Rahmen einer empirischen Befragung wurden Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) u. a. in Bezug auf die Möglichkeiten des Erkennens von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten/schwerwiegenden seelischen Störungen befragt. Das zentrale Ergebnis der wissenschaftlichen Arbeit stellt ein Prüfungsschema für Vernehmungsbeamte zum Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung dar, um hieraus die Notwendigkeit der Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung beim Beschuldigten zu begründen. Thorsten Floren M. A., Diplomverwaltungswirt ist als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW für den Fachbereich Kriminalistik zuständig und verfügt über weitgefächerte und langjährige Erfahrungen in der polizeilichen Ermittlungsführung, u. a. in der Ermittlungs- und Mordkommission.
136 StPO eingeführt. Eine Zielsetzung des Gesetzgebers war, die Verbesserung der schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten. Die Rechtsnorm verpflichtet den Ermittler jedoch nur in engen Grenzen zur Durchführung einer Videovernehmung. Der Fokus der wissenschaftlichen Arbeit liegt auf den Rechtstermini der eingeschränkten geistigen Fähigkeiten und der schwerwiegenden seelischen Störung, die in den vierten Absatz des
136 StPO aufgenommen wurden. Diese, vom Gesetzgeber neu entwickelten Merkmale, werden durch die juristischen, psychiatrischen/psychologischen und polizeilichen Wissenschaften analysiert und definiert. Im Rahmen einer empirischen Befragung wurden Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) u. a. in Bezug auf die Möglichkeiten des Erkennens von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten/schwerwiegenden seelischen Störungen befragt. Das zentrale Ergebnis der wissenschaftlichen Arbeit stellt ein Prüfungsschema für Vernehmungsbeamte zum Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung dar, um hieraus die Notwendigkeit der Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung beim Beschuldigten zu begründen. Thorsten Floren M. A., Diplomverwaltungswirt ist als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW für den Fachbereich Kriminalistik zuständig und verfügt über weitgefächerte und langjährige Erfahrungen in der polizeilichen Ermittlungsführung, u. a. in der Ermittlungs- und Mordkommission.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Forschungsfrage
1.2. Zielsetzung
1.3. Methodik
2. Gesetzesänderung des
136 StPO
2.1. Expertenkommission zur Gesetzesänderung des
136 StPO
2.2. Vor- und Nachteile der audiovisuellen Vernehmung aus Sicht des Gesetzgebers
2.3. Beschuldigtenvernehmung
2.3.1. Zielsetzung und Möglichkeiten einer Beschuldigtenvernehmung
2.3.2. Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung
2.3.3. Vorgaben bei der Polizei in Bezug auf das Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder schwerwiegenden seelischen Störungen
2.4. Die Entwicklung der Videovernehmung in Bild und Ton
2.5. Chancen, Hindernisse und Vorgaben zu einer audiovisuellen Vernehmung
3. Einordnung der Begrifflichkeiten: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und schwerwiegende seelische Störung
3.1. Häufigkeit: Verminderte Schuldfähigkeit/Schuldunfähigkeit
3.2. Definition: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten
3.3. Definition: Schwerwiegende seelische Störung
3.4. Anwendung der Merkmale des
20 StGB
3.5. Befunderhebung auf Grund der Merkmale des
20 StGB durch den Gutachter im Vergleich zur Vernehmungsperson
4. Krankhafte seelische Störung
4.1. Schizophrene Psychosen
4.2. Affektive Psychosen
4.3. Hirnorganische und körperlich verursachte Störungen
4.4. Psychopathologische Störungen durch die Einwirkung von psychotropen Substanzen
4.4.1. Psychotrope Substanz: Alkohol
4.4.2. Psychotrope Substanz: Illegale Drogen und Medikamente
5. Tiefgreifende Bewusstseinsstörungen
6. Schwachsinn
7. Schwere andere seelische Abartigkeiten
7.1. Neurotische Störung
7.1.1. Affektive Störungen (Anpassungsstörungen)
7.1.2. Abnormale Gewohnheiten (Spielen, Stehlen, Feuerlegen, etc.)
7.2. Persönlichkeitsstörungen
7.3. Sexuelle Deviationen
7.4. Abhängigkeitserkrankungen
7.4.1. Alkohol
7.4.2. Illegale Drogen, Medikamente
8. Begriffsverortung: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und schwerwiegende seelische Störung
9. Empirische Befragung
9.1. Empirische Sozialforschung
9.2. Überblick über die gewählte Forschungsmethode
9.3. Die Methode der schriftlichen Befragung
9.3.1. Phase 1 der Befragung (Formulierung und Präzisierung der Forschungsfrage)
9.3.2. Phase 2 der Befragung (Planung und Vorbereitung der Erhebung)
9.3.3. Phase 3 der Befragung (Datenerhebung)
9.3.4. Phase 4 der Befragung (Datenauswertung)
9.3.5. Phase 5 der Befragung (Berichterstattung)
10. Prüfungsschema für Vernehmungspersonen
11. Handlungsempfehlung für Vernehmungspersonen
12. Vergleich Anforderungen an Vernehmungspersonen/Ausbildungsstand von PVB am Beispiel der Polizei NRW
13. Offene Fragen
14. Zusammenfassung
15. Literaturverzeichnis
16. Anhang
1.1. Forschungsfrage
1.2. Zielsetzung
1.3. Methodik
2. Gesetzesänderung des
136 StPO
2.1. Expertenkommission zur Gesetzesänderung des
136 StPO
2.2. Vor- und Nachteile der audiovisuellen Vernehmung aus Sicht des Gesetzgebers
2.3. Beschuldigtenvernehmung
2.3.1. Zielsetzung und Möglichkeiten einer Beschuldigtenvernehmung
2.3.2. Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung
2.3.3. Vorgaben bei der Polizei in Bezug auf das Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder schwerwiegenden seelischen Störungen
2.4. Die Entwicklung der Videovernehmung in Bild und Ton
2.5. Chancen, Hindernisse und Vorgaben zu einer audiovisuellen Vernehmung
3. Einordnung der Begrifflichkeiten: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und schwerwiegende seelische Störung
3.1. Häufigkeit: Verminderte Schuldfähigkeit/Schuldunfähigkeit
3.2. Definition: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten
3.3. Definition: Schwerwiegende seelische Störung
3.4. Anwendung der Merkmale des
20 StGB
3.5. Befunderhebung auf Grund der Merkmale des
20 StGB durch den Gutachter im Vergleich zur Vernehmungsperson
4. Krankhafte seelische Störung
4.1. Schizophrene Psychosen
4.2. Affektive Psychosen
4.3. Hirnorganische und körperlich verursachte Störungen
4.4. Psychopathologische Störungen durch die Einwirkung von psychotropen Substanzen
4.4.1. Psychotrope Substanz: Alkohol
4.4.2. Psychotrope Substanz: Illegale Drogen und Medikamente
5. Tiefgreifende Bewusstseinsstörungen
6. Schwachsinn
7. Schwere andere seelische Abartigkeiten
7.1. Neurotische Störung
7.1.1. Affektive Störungen (Anpassungsstörungen)
7.1.2. Abnormale Gewohnheiten (Spielen, Stehlen, Feuerlegen, etc.)
7.2. Persönlichkeitsstörungen
7.3. Sexuelle Deviationen
7.4. Abhängigkeitserkrankungen
7.4.1. Alkohol
7.4.2. Illegale Drogen, Medikamente
8. Begriffsverortung: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und schwerwiegende seelische Störung
9. Empirische Befragung
9.1. Empirische Sozialforschung
9.2. Überblick über die gewählte Forschungsmethode
9.3. Die Methode der schriftlichen Befragung
9.3.1. Phase 1 der Befragung (Formulierung und Präzisierung der Forschungsfrage)
9.3.2. Phase 2 der Befragung (Planung und Vorbereitung der Erhebung)
9.3.3. Phase 3 der Befragung (Datenerhebung)
9.3.4. Phase 4 der Befragung (Datenauswertung)
9.3.5. Phase 5 der Befragung (Berichterstattung)
10. Prüfungsschema für Vernehmungspersonen
11. Handlungsempfehlung für Vernehmungspersonen
12. Vergleich Anforderungen an Vernehmungspersonen/Ausbildungsstand von PVB am Beispiel der Polizei NRW
13. Offene Fragen
14. Zusammenfassung
15. Literaturverzeichnis
16. Anhang
Details
Erscheinungsjahr: | 2020 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Titelzusatz: | - Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung bei einem Beschuldigten als Herausforderung für den Vernehmungsbeamten - |
Inhalt: | 256 S. |
ISBN-13: | 9783866766143 |
ISBN-10: | 3866766149 |
Sprache: | Deutsch |
Autor: | Floren, Thorsten |
Hersteller: | Verlag für Polizeiwissenschaft |
Maße: | 211 x 149 x 14 mm |
Von/Mit: | Thorsten Floren |
Erscheinungsdatum: | 07.05.2020 |
Gewicht: | 0,337 kg |
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Forschungsfrage
1.2. Zielsetzung
1.3. Methodik
2. Gesetzesänderung des
136 StPO
2.1. Expertenkommission zur Gesetzesänderung des
136 StPO
2.2. Vor- und Nachteile der audiovisuellen Vernehmung aus Sicht des Gesetzgebers
2.3. Beschuldigtenvernehmung
2.3.1. Zielsetzung und Möglichkeiten einer Beschuldigtenvernehmung
2.3.2. Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung
2.3.3. Vorgaben bei der Polizei in Bezug auf das Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder schwerwiegenden seelischen Störungen
2.4. Die Entwicklung der Videovernehmung in Bild und Ton
2.5. Chancen, Hindernisse und Vorgaben zu einer audiovisuellen Vernehmung
3. Einordnung der Begrifflichkeiten: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und schwerwiegende seelische Störung
3.1. Häufigkeit: Verminderte Schuldfähigkeit/Schuldunfähigkeit
3.2. Definition: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten
3.3. Definition: Schwerwiegende seelische Störung
3.4. Anwendung der Merkmale des
20 StGB
3.5. Befunderhebung auf Grund der Merkmale des
20 StGB durch den Gutachter im Vergleich zur Vernehmungsperson
4. Krankhafte seelische Störung
4.1. Schizophrene Psychosen
4.2. Affektive Psychosen
4.3. Hirnorganische und körperlich verursachte Störungen
4.4. Psychopathologische Störungen durch die Einwirkung von psychotropen Substanzen
4.4.1. Psychotrope Substanz: Alkohol
4.4.2. Psychotrope Substanz: Illegale Drogen und Medikamente
5. Tiefgreifende Bewusstseinsstörungen
6. Schwachsinn
7. Schwere andere seelische Abartigkeiten
7.1. Neurotische Störung
7.1.1. Affektive Störungen (Anpassungsstörungen)
7.1.2. Abnormale Gewohnheiten (Spielen, Stehlen, Feuerlegen, etc.)
7.2. Persönlichkeitsstörungen
7.3. Sexuelle Deviationen
7.4. Abhängigkeitserkrankungen
7.4.1. Alkohol
7.4.2. Illegale Drogen, Medikamente
8. Begriffsverortung: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und schwerwiegende seelische Störung
9. Empirische Befragung
9.1. Empirische Sozialforschung
9.2. Überblick über die gewählte Forschungsmethode
9.3. Die Methode der schriftlichen Befragung
9.3.1. Phase 1 der Befragung (Formulierung und Präzisierung der Forschungsfrage)
9.3.2. Phase 2 der Befragung (Planung und Vorbereitung der Erhebung)
9.3.3. Phase 3 der Befragung (Datenerhebung)
9.3.4. Phase 4 der Befragung (Datenauswertung)
9.3.5. Phase 5 der Befragung (Berichterstattung)
10. Prüfungsschema für Vernehmungspersonen
11. Handlungsempfehlung für Vernehmungspersonen
12. Vergleich Anforderungen an Vernehmungspersonen/Ausbildungsstand von PVB am Beispiel der Polizei NRW
13. Offene Fragen
14. Zusammenfassung
15. Literaturverzeichnis
16. Anhang
1.1. Forschungsfrage
1.2. Zielsetzung
1.3. Methodik
2. Gesetzesänderung des
136 StPO
2.1. Expertenkommission zur Gesetzesänderung des
136 StPO
2.2. Vor- und Nachteile der audiovisuellen Vernehmung aus Sicht des Gesetzgebers
2.3. Beschuldigtenvernehmung
2.3.1. Zielsetzung und Möglichkeiten einer Beschuldigtenvernehmung
2.3.2. Vorbereitung der Beschuldigtenvernehmung
2.3.3. Vorgaben bei der Polizei in Bezug auf das Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder schwerwiegenden seelischen Störungen
2.4. Die Entwicklung der Videovernehmung in Bild und Ton
2.5. Chancen, Hindernisse und Vorgaben zu einer audiovisuellen Vernehmung
3. Einordnung der Begrifflichkeiten: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und schwerwiegende seelische Störung
3.1. Häufigkeit: Verminderte Schuldfähigkeit/Schuldunfähigkeit
3.2. Definition: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten
3.3. Definition: Schwerwiegende seelische Störung
3.4. Anwendung der Merkmale des
20 StGB
3.5. Befunderhebung auf Grund der Merkmale des
20 StGB durch den Gutachter im Vergleich zur Vernehmungsperson
4. Krankhafte seelische Störung
4.1. Schizophrene Psychosen
4.2. Affektive Psychosen
4.3. Hirnorganische und körperlich verursachte Störungen
4.4. Psychopathologische Störungen durch die Einwirkung von psychotropen Substanzen
4.4.1. Psychotrope Substanz: Alkohol
4.4.2. Psychotrope Substanz: Illegale Drogen und Medikamente
5. Tiefgreifende Bewusstseinsstörungen
6. Schwachsinn
7. Schwere andere seelische Abartigkeiten
7.1. Neurotische Störung
7.1.1. Affektive Störungen (Anpassungsstörungen)
7.1.2. Abnormale Gewohnheiten (Spielen, Stehlen, Feuerlegen, etc.)
7.2. Persönlichkeitsstörungen
7.3. Sexuelle Deviationen
7.4. Abhängigkeitserkrankungen
7.4.1. Alkohol
7.4.2. Illegale Drogen, Medikamente
8. Begriffsverortung: Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und schwerwiegende seelische Störung
9. Empirische Befragung
9.1. Empirische Sozialforschung
9.2. Überblick über die gewählte Forschungsmethode
9.3. Die Methode der schriftlichen Befragung
9.3.1. Phase 1 der Befragung (Formulierung und Präzisierung der Forschungsfrage)
9.3.2. Phase 2 der Befragung (Planung und Vorbereitung der Erhebung)
9.3.3. Phase 3 der Befragung (Datenerhebung)
9.3.4. Phase 4 der Befragung (Datenauswertung)
9.3.5. Phase 5 der Befragung (Berichterstattung)
10. Prüfungsschema für Vernehmungspersonen
11. Handlungsempfehlung für Vernehmungspersonen
12. Vergleich Anforderungen an Vernehmungspersonen/Ausbildungsstand von PVB am Beispiel der Polizei NRW
13. Offene Fragen
14. Zusammenfassung
15. Literaturverzeichnis
16. Anhang
Details
Erscheinungsjahr: | 2020 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Titelzusatz: | - Erkennen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung bei einem Beschuldigten als Herausforderung für den Vernehmungsbeamten - |
Inhalt: | 256 S. |
ISBN-13: | 9783866766143 |
ISBN-10: | 3866766149 |
Sprache: | Deutsch |
Autor: | Floren, Thorsten |
Hersteller: | Verlag für Polizeiwissenschaft |
Maße: | 211 x 149 x 14 mm |
Von/Mit: | Thorsten Floren |
Erscheinungsdatum: | 07.05.2020 |
Gewicht: | 0,337 kg |
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