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Beschreibung
Das Postulat der Reinheit des Rechts folgte der neuzeitlichen Entstehung des positiven Rechts: Recht soll Recht bleiben. Es muss gegen die Zumutungen der Wirklichkeit in seiner normativen Reinheit bewahrt und gegen religiöse, politische oder finanzielle Versuchungen geschützt werden. Doch Recht, das Wirklichkeit ordnen will, muss sich auf die Wirklichkeit einschließlich ihrer Widersprüchlichkeit und Unreinheit einlassen. Das gute Recht bedarf der Idee der Reinheit als regulatives, nicht als kategorisches Prinzip. So vermag der Reinheitsgedanke Orientierung zu vermitteln und als normatives Korrektiv zu wirken. Als End- und Selbstzweck wirkt er sozial lebensfeindlich, politisch gefährlich und rechtlich steril. Die "Reinheit des Rechts" kann daher nur ein "wohltemperiertes" Postulat sein.
Das Postulat der Reinheit des Rechts folgte der neuzeitlichen Entstehung des positiven Rechts: Recht soll Recht bleiben. Es muss gegen die Zumutungen der Wirklichkeit in seiner normativen Reinheit bewahrt und gegen religiöse, politische oder finanzielle Versuchungen geschützt werden. Doch Recht, das Wirklichkeit ordnen will, muss sich auf die Wirklichkeit einschließlich ihrer Widersprüchlichkeit und Unreinheit einlassen. Das gute Recht bedarf der Idee der Reinheit als regulatives, nicht als kategorisches Prinzip. So vermag der Reinheitsgedanke Orientierung zu vermitteln und als normatives Korrektiv zu wirken. Als End- und Selbstzweck wirkt er sozial lebensfeindlich, politisch gefährlich und rechtlich steril. Die "Reinheit des Rechts" kann daher nur ein "wohltemperiertes" Postulat sein.
Über den Autor
Prof. Dr. Otto Depenheuer ist Inhaber des Lehrstuhls für "Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie" an der Universität zu Köln.
Zusammenfassung
Das Postulat der Reinheit des Rechts folgte der neuzeitlichen Entstehung des positiven Rechts: Recht soll Recht bleiben. Es muss gegen die Zumutungen der Wirklichkeit in seiner normativen Reinheit bewahrt und gegen religiöse, politische oder finanzielle Versuchungen geschützt werden. Doch Recht, das Wirklichkeit ordnen will, muss sich auf die Wirklichkeit einschließlich ihrer Widersprüchlichkeit und Unreinheit einlassen. Das gute Recht bedarf der Idee der Reinheit als regulatives, nicht als kategorisches Prinzip. So vermag der Reinheitsgedanke Orientierung zu vermitteln und als normatives Korrektiv zu wirken. Als End- und Selbstzweck wirkt er sozial lebensfeindlich, politisch gefährlich und rechtlich steril. Die "Reinheit des Rechts" kann daher nur ein "wohltemperiertes" Postulat sein.
Inhaltsverzeichnis
Reinheit und Recht. Einführung.- "Uns bleibt ein Erdenrest/zu tragen peinlich"? Normativität in der Reinen Rechtslehre.- Das Recht der Wirklichkeit.- Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19. Jahrhundert - "reines" Recht?.- Der Schein der reinen Auslegung - Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen im Zivilrecht.- Von "unreiner" Gesetzgebung und guten Gesetzen - Impressionen aus der parlamentarischen Wurstküche.- Reinheit als Ideal.
Details
| Erscheinungsjahr: | 2010 |
|---|---|
| Fachbereich: | Allgemeines |
| Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
| Produktart: | Nachschlagewerke |
| Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
| Medium: | Taschenbuch |
| Inhalt: | 172 S. |
| ISBN-13: | 9783531175645 |
| ISBN-10: | 3531175645 |
| Sprache: | Deutsch |
| Einband: | Kartoniert / Broschiert |
| Autor: | Depenheuer, Otto |
| Redaktion: | Depenheuer, Otto |
| Herausgeber: | Otto Depenheuer |
| Hersteller: | VS Verlag für Sozialwissenschaften |
| Verantwortliche Person für die EU: | Springer VS in Springer Science + Business Media, Abraham-Lincoln-Str. 46, D-65189 Wiesbaden, juergen.hartmann@springer.com |
| Maße: | 210 x 148 x 10 mm |
| Von/Mit: | Otto Depenheuer |
| Erscheinungsdatum: | 11.06.2010 |
| Gewicht: | 0,231 kg |