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Beschreibung
Bei der Vergütung der Leistungen sozialpädiatrischer Zentren (SPZen) ergeben sich in der Praxis Zuständigkeitsschwierigkeiten zwischen den Trägern. Ziel der Arbeit ist es aufzuzeigen, welcher Leistungsträgernichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, die in SPZen erbracht werden, vergüten muss. Dafür werden die einschlägigen Rechtsnormen (

43a, 119, 120 SGB V) sowie Normen der Eingliederungs- und Jugendhilfe dargestellt und unter Berücksichtigung des Schrifttums und der vorliegenden Rechtsprechung nach der juristischen Methode ausgelegt.Deutlich wird, dass die aktuelle Gesetzeslage zu Rechtsunsicherheiten führt. Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung können auch die Sozial- und Jugendhilfeträger für die Vergütung der nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen zuständig sein. Bei Schulkindern können die Eltern an den Kosten dieser Leistungen beteiligt werden, wenn diesedie Einkommensgrenze des
136 II SGB IX übersteigen. Eine Grundrechtsprüfung ergibt, dass es einen Verstoß gegen Art. 3 I GG darstellt, dass Eltern von Schulkindern an den Kosten beteiligt werden, während diese Leistungen bei anderen Kindern (insbesondere im Hinblick auf
43a II SGB V) vollständig von den Trägern übernommen werden.
Bei der Vergütung der Leistungen sozialpädiatrischer Zentren (SPZen) ergeben sich in der Praxis Zuständigkeitsschwierigkeiten zwischen den Trägern. Ziel der Arbeit ist es aufzuzeigen, welcher Leistungsträgernichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, die in SPZen erbracht werden, vergüten muss. Dafür werden die einschlägigen Rechtsnormen (

43a, 119, 120 SGB V) sowie Normen der Eingliederungs- und Jugendhilfe dargestellt und unter Berücksichtigung des Schrifttums und der vorliegenden Rechtsprechung nach der juristischen Methode ausgelegt.Deutlich wird, dass die aktuelle Gesetzeslage zu Rechtsunsicherheiten führt. Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung können auch die Sozial- und Jugendhilfeträger für die Vergütung der nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen zuständig sein. Bei Schulkindern können die Eltern an den Kosten dieser Leistungen beteiligt werden, wenn diesedie Einkommensgrenze des
136 II SGB IX übersteigen. Eine Grundrechtsprüfung ergibt, dass es einen Verstoß gegen Art. 3 I GG darstellt, dass Eltern von Schulkindern an den Kosten beteiligt werden, während diese Leistungen bei anderen Kindern (insbesondere im Hinblick auf
43a II SGB V) vollständig von den Trägern übernommen werden.
Details
Erscheinungsjahr: 2020
Fachbereich: Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 148 S.
ISBN-13: 9783737608893
ISBN-10: 373760889X
Sprache: Deutsch
Ausstattung / Beilage: Großformatiges Paperback. Klappenbroschur
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Grigo, Clara-Fee
Hersteller: kassel university press
Verantwortliche Person für die EU: BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de
Maße: 8 x 148 x 210 mm
Von/Mit: Clara-Fee Grigo
Erscheinungsdatum: 01.01.2020
Gewicht: 0,202 kg
Artikel-ID: 119727707

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