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Beschreibung
Worin liegt die Bedeutung des Meyer-Anschütz für die Gegenwart, und weshalb wird dieses Lehrbuch in achter Auflage als SÖR 1000 wieder aufgelegt?
Professor Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde mißt dem Werk in seiner Einleitung zur hier vorgelegten Jubiläumsausgabe eine zweifache Bedeutung bei:
Zum einen ist das Buch ein historisches und staatsrechtliches Dokument hohen Ranges. Es spiegelt und repräsentiert eine Epoche des deutschen Staatsrechts und Staatsrechtsdenkens, die sich ungeachtet brüchig werdender Grundlagen durch eine hohe Rechtskultur und ein außerordentliches Niveau rechtswissenschaftlicher Arbeit auszeichnete.
Zum andern, so Böckenförde, ergibt sich die Bedeutung aus der prägnanten Form der Darstellung, der dogmatisch-begrifflichen Durchbildung und systematischen Geschlossenheit, die dieses Buch aufweist. Es ist ihm gelungen, die seinerzeit bestehende Gestalt und Struktur der staatsrechtlichen Ordnung der konstitutionellen Monarchie konzise zu vermitteln und eine prägende Kraft für ihre Erlernung und Handhabung zu entfalten. So gesehen hat der Meyer-Anschütz als Lehrbuch auch heute noch Vorbildcharakter.
In der Tat präsentiert sich mit dem Meyer-Anschütz der Abschluß einer Epoche des deutschen Staatsrechts und deutscher Staatsrechtswissenschaft. Sie ist charakterisiert durch das, was als »staatsrechtlicher Positivismus« gekennzeichnet wird, und die deutsche Staatsrechtslehre, ja das deutsche öffentliche Recht, verdankt dieser Epoche zahlreiche herausragende systematisch orientierte Darstellungen, unter denen der Meyer-Anschütz nach Inhalt und Wirkung in die erste Reihe gehört.
Gerhard Anschütz, Bearbeiter der 1919 erschienenen siebenten Auflage, war der Auffassung, daß der Meyer-Anschütz ungeachtet der gerade geschehenen staatsrechtlichen Umwälzung noch weiter gebraucht werden könne. »So mag denn«, heißt es im Vorwort, »dieses Buch noch einmal hinausgehen, als eine letzte zeitgenössische Beschreibung des gesamten deutschen Staatswesens, so wie es vor der Umwälzung in Reich und Einzelstaaten ausgesehen hat.« Und mit dem verhaltenen Stolz des national und liberal denkenden Gelehrten und Bürgers fügt er an: »Möge es über seinen nächsten rechtswissenschaftlichen Zweck hinaus die Erinnerung wachhalten an eine Epoche deutschen Staatslebens, die unserem Volke mit der Erfüllung seines Einheitsraumes ein vordem von Vielen ersehntes, von Wenigen für möglich gehaltenes Maß von Macht, Glück und Glanz gebracht hat.«
Professor Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde mißt dem Werk in seiner Einleitung zur hier vorgelegten Jubiläumsausgabe eine zweifache Bedeutung bei:
Zum einen ist das Buch ein historisches und staatsrechtliches Dokument hohen Ranges. Es spiegelt und repräsentiert eine Epoche des deutschen Staatsrechts und Staatsrechtsdenkens, die sich ungeachtet brüchig werdender Grundlagen durch eine hohe Rechtskultur und ein außerordentliches Niveau rechtswissenschaftlicher Arbeit auszeichnete.
Zum andern, so Böckenförde, ergibt sich die Bedeutung aus der prägnanten Form der Darstellung, der dogmatisch-begrifflichen Durchbildung und systematischen Geschlossenheit, die dieses Buch aufweist. Es ist ihm gelungen, die seinerzeit bestehende Gestalt und Struktur der staatsrechtlichen Ordnung der konstitutionellen Monarchie konzise zu vermitteln und eine prägende Kraft für ihre Erlernung und Handhabung zu entfalten. So gesehen hat der Meyer-Anschütz als Lehrbuch auch heute noch Vorbildcharakter.
In der Tat präsentiert sich mit dem Meyer-Anschütz der Abschluß einer Epoche des deutschen Staatsrechts und deutscher Staatsrechtswissenschaft. Sie ist charakterisiert durch das, was als »staatsrechtlicher Positivismus« gekennzeichnet wird, und die deutsche Staatsrechtslehre, ja das deutsche öffentliche Recht, verdankt dieser Epoche zahlreiche herausragende systematisch orientierte Darstellungen, unter denen der Meyer-Anschütz nach Inhalt und Wirkung in die erste Reihe gehört.
Gerhard Anschütz, Bearbeiter der 1919 erschienenen siebenten Auflage, war der Auffassung, daß der Meyer-Anschütz ungeachtet der gerade geschehenen staatsrechtlichen Umwälzung noch weiter gebraucht werden könne. »So mag denn«, heißt es im Vorwort, »dieses Buch noch einmal hinausgehen, als eine letzte zeitgenössische Beschreibung des gesamten deutschen Staatswesens, so wie es vor der Umwälzung in Reich und Einzelstaaten ausgesehen hat.« Und mit dem verhaltenen Stolz des national und liberal denkenden Gelehrten und Bürgers fügt er an: »Möge es über seinen nächsten rechtswissenschaftlichen Zweck hinaus die Erinnerung wachhalten an eine Epoche deutschen Staatslebens, die unserem Volke mit der Erfüllung seines Einheitsraumes ein vordem von Vielen ersehntes, von Wenigen für möglich gehaltenes Maß von Macht, Glück und Glanz gebracht hat.«
Worin liegt die Bedeutung des Meyer-Anschütz für die Gegenwart, und weshalb wird dieses Lehrbuch in achter Auflage als SÖR 1000 wieder aufgelegt?
Professor Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde mißt dem Werk in seiner Einleitung zur hier vorgelegten Jubiläumsausgabe eine zweifache Bedeutung bei:
Zum einen ist das Buch ein historisches und staatsrechtliches Dokument hohen Ranges. Es spiegelt und repräsentiert eine Epoche des deutschen Staatsrechts und Staatsrechtsdenkens, die sich ungeachtet brüchig werdender Grundlagen durch eine hohe Rechtskultur und ein außerordentliches Niveau rechtswissenschaftlicher Arbeit auszeichnete.
Zum andern, so Böckenförde, ergibt sich die Bedeutung aus der prägnanten Form der Darstellung, der dogmatisch-begrifflichen Durchbildung und systematischen Geschlossenheit, die dieses Buch aufweist. Es ist ihm gelungen, die seinerzeit bestehende Gestalt und Struktur der staatsrechtlichen Ordnung der konstitutionellen Monarchie konzise zu vermitteln und eine prägende Kraft für ihre Erlernung und Handhabung zu entfalten. So gesehen hat der Meyer-Anschütz als Lehrbuch auch heute noch Vorbildcharakter.
In der Tat präsentiert sich mit dem Meyer-Anschütz der Abschluß einer Epoche des deutschen Staatsrechts und deutscher Staatsrechtswissenschaft. Sie ist charakterisiert durch das, was als »staatsrechtlicher Positivismus« gekennzeichnet wird, und die deutsche Staatsrechtslehre, ja das deutsche öffentliche Recht, verdankt dieser Epoche zahlreiche herausragende systematisch orientierte Darstellungen, unter denen der Meyer-Anschütz nach Inhalt und Wirkung in die erste Reihe gehört.
Gerhard Anschütz, Bearbeiter der 1919 erschienenen siebenten Auflage, war der Auffassung, daß der Meyer-Anschütz ungeachtet der gerade geschehenen staatsrechtlichen Umwälzung noch weiter gebraucht werden könne. »So mag denn«, heißt es im Vorwort, »dieses Buch noch einmal hinausgehen, als eine letzte zeitgenössische Beschreibung des gesamten deutschen Staatswesens, so wie es vor der Umwälzung in Reich und Einzelstaaten ausgesehen hat.« Und mit dem verhaltenen Stolz des national und liberal denkenden Gelehrten und Bürgers fügt er an: »Möge es über seinen nächsten rechtswissenschaftlichen Zweck hinaus die Erinnerung wachhalten an eine Epoche deutschen Staatslebens, die unserem Volke mit der Erfüllung seines Einheitsraumes ein vordem von Vielen ersehntes, von Wenigen für möglich gehaltenes Maß von Macht, Glück und Glanz gebracht hat.«
Professor Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde mißt dem Werk in seiner Einleitung zur hier vorgelegten Jubiläumsausgabe eine zweifache Bedeutung bei:
Zum einen ist das Buch ein historisches und staatsrechtliches Dokument hohen Ranges. Es spiegelt und repräsentiert eine Epoche des deutschen Staatsrechts und Staatsrechtsdenkens, die sich ungeachtet brüchig werdender Grundlagen durch eine hohe Rechtskultur und ein außerordentliches Niveau rechtswissenschaftlicher Arbeit auszeichnete.
Zum andern, so Böckenförde, ergibt sich die Bedeutung aus der prägnanten Form der Darstellung, der dogmatisch-begrifflichen Durchbildung und systematischen Geschlossenheit, die dieses Buch aufweist. Es ist ihm gelungen, die seinerzeit bestehende Gestalt und Struktur der staatsrechtlichen Ordnung der konstitutionellen Monarchie konzise zu vermitteln und eine prägende Kraft für ihre Erlernung und Handhabung zu entfalten. So gesehen hat der Meyer-Anschütz als Lehrbuch auch heute noch Vorbildcharakter.
In der Tat präsentiert sich mit dem Meyer-Anschütz der Abschluß einer Epoche des deutschen Staatsrechts und deutscher Staatsrechtswissenschaft. Sie ist charakterisiert durch das, was als »staatsrechtlicher Positivismus« gekennzeichnet wird, und die deutsche Staatsrechtslehre, ja das deutsche öffentliche Recht, verdankt dieser Epoche zahlreiche herausragende systematisch orientierte Darstellungen, unter denen der Meyer-Anschütz nach Inhalt und Wirkung in die erste Reihe gehört.
Gerhard Anschütz, Bearbeiter der 1919 erschienenen siebenten Auflage, war der Auffassung, daß der Meyer-Anschütz ungeachtet der gerade geschehenen staatsrechtlichen Umwälzung noch weiter gebraucht werden könne. »So mag denn«, heißt es im Vorwort, »dieses Buch noch einmal hinausgehen, als eine letzte zeitgenössische Beschreibung des gesamten deutschen Staatswesens, so wie es vor der Umwälzung in Reich und Einzelstaaten ausgesehen hat.« Und mit dem verhaltenen Stolz des national und liberal denkenden Gelehrten und Bürgers fügt er an: »Möge es über seinen nächsten rechtswissenschaftlichen Zweck hinaus die Erinnerung wachhalten an eine Epoche deutschen Staatslebens, die unserem Volke mit der Erfüllung seines Einheitsraumes ein vordem von Vielen ersehntes, von Wenigen für möglich gehaltenes Maß von Macht, Glück und Glanz gebracht hat.«
Inhaltsverzeichnis
Einleitung zur achten Auflage. Von Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde
Einleitung: Die Grundbegriffe des Staatsrechts
I. Staat und Staatenverbindungen
1
II. Der Einheitsstaat
2-11
III. Die Staatenverbindungen
12-14
IV. Das Staatsrecht
15-18
Erster Teil: Geschichte des deutschen Staatsrechts
Erstes Buch. Die Zeit des Deutschen Reiches: I. Geschichtliche Übersicht
19 - II. Quellen des deutschen Reichsstaatsrechts
20 - III. Die Verfassung des Deutschen Reiches
21-30 - IV. Die Landesverfassung
31, 32 - V. Die Auflösung des Deutschen Reiches
33 - VI. Literatur des deutschen Staatsrechts zur Reichszeit
34
Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes
35-37
Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes: Erster Abschnitt. Der Bund
38-52 - Zweiter Abschnitt. Die einzelnen Staaten
53-57
Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches
58-69a
Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes
70
Zweiter Teil: Das heutige deutsche Staatsrecht
Einleitung
71-73
Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich
74-81
Zweites Buch. Die Organe: Erster Abschnitt. Die Organisation der Staaten
82-119 - Zweiter Abschnitt. Die Organisation des Deutschen Reiches und der reichsunmittelbaren Gebiete
120-154
Drittes Buch. Die Funktionen: Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung
155-169 - Zweiter Abschnitt. Die Justiz
170-175 - Dritter Abschnitt. Die Verwaltung
176-211 - Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten
212, 212a, 212b
Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen: Erster Abschnitt. Rechtsverhältnisse der einzelnen Individuen
213-229a - Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Versammlungen, Vereine und Korporationen
230-232 - Dritter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Religionsgesellschaften
233-241
Nachtrag
I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit
II. Ursachen und Ausbruch der Revolution
III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts
Kleinere Nachträge und Berichtigungen
Sachverzeichnis
Einleitung: Die Grundbegriffe des Staatsrechts
I. Staat und Staatenverbindungen
1
II. Der Einheitsstaat
2-11
III. Die Staatenverbindungen
12-14
IV. Das Staatsrecht
15-18
Erster Teil: Geschichte des deutschen Staatsrechts
Erstes Buch. Die Zeit des Deutschen Reiches: I. Geschichtliche Übersicht
19 - II. Quellen des deutschen Reichsstaatsrechts
20 - III. Die Verfassung des Deutschen Reiches
21-30 - IV. Die Landesverfassung
31, 32 - V. Die Auflösung des Deutschen Reiches
33 - VI. Literatur des deutschen Staatsrechts zur Reichszeit
34
Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes
35-37
Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes: Erster Abschnitt. Der Bund
38-52 - Zweiter Abschnitt. Die einzelnen Staaten
53-57
Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches
58-69a
Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes
70
Zweiter Teil: Das heutige deutsche Staatsrecht
Einleitung
71-73
Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich
74-81
Zweites Buch. Die Organe: Erster Abschnitt. Die Organisation der Staaten
82-119 - Zweiter Abschnitt. Die Organisation des Deutschen Reiches und der reichsunmittelbaren Gebiete
120-154
Drittes Buch. Die Funktionen: Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung
155-169 - Zweiter Abschnitt. Die Justiz
170-175 - Dritter Abschnitt. Die Verwaltung
176-211 - Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten
212, 212a, 212b
Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen: Erster Abschnitt. Rechtsverhältnisse der einzelnen Individuen
213-229a - Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Versammlungen, Vereine und Korporationen
230-232 - Dritter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Religionsgesellschaften
233-241
Nachtrag
I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit
II. Ursachen und Ausbruch der Revolution
III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts
Kleinere Nachträge und Berichtigungen
Sachverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2005 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Inhalt: |
XXVI
1067 S. |
ISBN-13: | 9783428120000 |
ISBN-10: | 3428120000 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 12000 |
Autor: | Meyer, Georg |
Auflage: | 8. Aufl. |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Abbildungen: | XXVI, 1067 S. |
Maße: | 54 x 164 x 237 mm |
Von/Mit: | Georg Meyer |
Erscheinungsdatum: | 05.10.2005 |
Gewicht: | 1,522 kg |
Inhaltsverzeichnis
Einleitung zur achten Auflage. Von Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde
Einleitung: Die Grundbegriffe des Staatsrechts
I. Staat und Staatenverbindungen
1
II. Der Einheitsstaat
2-11
III. Die Staatenverbindungen
12-14
IV. Das Staatsrecht
15-18
Erster Teil: Geschichte des deutschen Staatsrechts
Erstes Buch. Die Zeit des Deutschen Reiches: I. Geschichtliche Übersicht
19 - II. Quellen des deutschen Reichsstaatsrechts
20 - III. Die Verfassung des Deutschen Reiches
21-30 - IV. Die Landesverfassung
31, 32 - V. Die Auflösung des Deutschen Reiches
33 - VI. Literatur des deutschen Staatsrechts zur Reichszeit
34
Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes
35-37
Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes: Erster Abschnitt. Der Bund
38-52 - Zweiter Abschnitt. Die einzelnen Staaten
53-57
Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches
58-69a
Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes
70
Zweiter Teil: Das heutige deutsche Staatsrecht
Einleitung
71-73
Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich
74-81
Zweites Buch. Die Organe: Erster Abschnitt. Die Organisation der Staaten
82-119 - Zweiter Abschnitt. Die Organisation des Deutschen Reiches und der reichsunmittelbaren Gebiete
120-154
Drittes Buch. Die Funktionen: Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung
155-169 - Zweiter Abschnitt. Die Justiz
170-175 - Dritter Abschnitt. Die Verwaltung
176-211 - Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten
212, 212a, 212b
Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen: Erster Abschnitt. Rechtsverhältnisse der einzelnen Individuen
213-229a - Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Versammlungen, Vereine und Korporationen
230-232 - Dritter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Religionsgesellschaften
233-241
Nachtrag
I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit
II. Ursachen und Ausbruch der Revolution
III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts
Kleinere Nachträge und Berichtigungen
Sachverzeichnis
Einleitung: Die Grundbegriffe des Staatsrechts
I. Staat und Staatenverbindungen
1
II. Der Einheitsstaat
2-11
III. Die Staatenverbindungen
12-14
IV. Das Staatsrecht
15-18
Erster Teil: Geschichte des deutschen Staatsrechts
Erstes Buch. Die Zeit des Deutschen Reiches: I. Geschichtliche Übersicht
19 - II. Quellen des deutschen Reichsstaatsrechts
20 - III. Die Verfassung des Deutschen Reiches
21-30 - IV. Die Landesverfassung
31, 32 - V. Die Auflösung des Deutschen Reiches
33 - VI. Literatur des deutschen Staatsrechts zur Reichszeit
34
Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes
35-37
Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes: Erster Abschnitt. Der Bund
38-52 - Zweiter Abschnitt. Die einzelnen Staaten
53-57
Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches
58-69a
Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes
70
Zweiter Teil: Das heutige deutsche Staatsrecht
Einleitung
71-73
Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich
74-81
Zweites Buch. Die Organe: Erster Abschnitt. Die Organisation der Staaten
82-119 - Zweiter Abschnitt. Die Organisation des Deutschen Reiches und der reichsunmittelbaren Gebiete
120-154
Drittes Buch. Die Funktionen: Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung
155-169 - Zweiter Abschnitt. Die Justiz
170-175 - Dritter Abschnitt. Die Verwaltung
176-211 - Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten
212, 212a, 212b
Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen: Erster Abschnitt. Rechtsverhältnisse der einzelnen Individuen
213-229a - Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Versammlungen, Vereine und Korporationen
230-232 - Dritter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Religionsgesellschaften
233-241
Nachtrag
I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit
II. Ursachen und Ausbruch der Revolution
III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts
Kleinere Nachträge und Berichtigungen
Sachverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2005 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Inhalt: |
XXVI
1067 S. |
ISBN-13: | 9783428120000 |
ISBN-10: | 3428120000 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 12000 |
Autor: | Meyer, Georg |
Auflage: | 8. Aufl. |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Abbildungen: | XXVI, 1067 S. |
Maße: | 54 x 164 x 237 mm |
Von/Mit: | Georg Meyer |
Erscheinungsdatum: | 05.10.2005 |
Gewicht: | 1,522 kg |
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