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Beschreibung
Geschütztes Rechtsgut der Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gem.
299a, b StGB ist nach herrschender Meinung der Wettbewerb. Akteure im Gesundheitswesen sind bei der Ausübung ihres Berufes auch an zahlreiche außerstrafrechtliche Vorschriften wie das SGB V, die Berufsordnungen oder das Heilmittelwerbegesetz gebunden. Auch wenn diese Regelungswerke eine andere Schutzrichtung als die Straftatbestände aufweisen, haben sie dennoch einen starken Einfluss auf eine Strafbarkeit. Ein Verhalten, das berufs- oder sozialrechtlich erlaubt ist, kann nicht strafbar sein. Ein Verstoß gegen das Berufs- oder Sozialrecht führt aber nicht ohne Weiteres zur Strafbarkeit. Auf dieser Grundlage prüft die Autorin die Gefahr einer Strafbarkeit nach
299a, b StGB bei verschiedenen Formen der Zusammenarbeit. Es zeigt sich, dass bisher zulässige Kooperationsformen auch weiterhin zulässig sind. Den Straftatbeständen kommt insbesondere eine generalpräventive Wirkung zu.
299a, b StGB ist nach herrschender Meinung der Wettbewerb. Akteure im Gesundheitswesen sind bei der Ausübung ihres Berufes auch an zahlreiche außerstrafrechtliche Vorschriften wie das SGB V, die Berufsordnungen oder das Heilmittelwerbegesetz gebunden. Auch wenn diese Regelungswerke eine andere Schutzrichtung als die Straftatbestände aufweisen, haben sie dennoch einen starken Einfluss auf eine Strafbarkeit. Ein Verhalten, das berufs- oder sozialrechtlich erlaubt ist, kann nicht strafbar sein. Ein Verstoß gegen das Berufs- oder Sozialrecht führt aber nicht ohne Weiteres zur Strafbarkeit. Auf dieser Grundlage prüft die Autorin die Gefahr einer Strafbarkeit nach
299a, b StGB bei verschiedenen Formen der Zusammenarbeit. Es zeigt sich, dass bisher zulässige Kooperationsformen auch weiterhin zulässig sind. Den Straftatbeständen kommt insbesondere eine generalpräventive Wirkung zu.
Geschütztes Rechtsgut der Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gem.
299a, b StGB ist nach herrschender Meinung der Wettbewerb. Akteure im Gesundheitswesen sind bei der Ausübung ihres Berufes auch an zahlreiche außerstrafrechtliche Vorschriften wie das SGB V, die Berufsordnungen oder das Heilmittelwerbegesetz gebunden. Auch wenn diese Regelungswerke eine andere Schutzrichtung als die Straftatbestände aufweisen, haben sie dennoch einen starken Einfluss auf eine Strafbarkeit. Ein Verhalten, das berufs- oder sozialrechtlich erlaubt ist, kann nicht strafbar sein. Ein Verstoß gegen das Berufs- oder Sozialrecht führt aber nicht ohne Weiteres zur Strafbarkeit. Auf dieser Grundlage prüft die Autorin die Gefahr einer Strafbarkeit nach
299a, b StGB bei verschiedenen Formen der Zusammenarbeit. Es zeigt sich, dass bisher zulässige Kooperationsformen auch weiterhin zulässig sind. Den Straftatbeständen kommt insbesondere eine generalpräventive Wirkung zu.
299a, b StGB ist nach herrschender Meinung der Wettbewerb. Akteure im Gesundheitswesen sind bei der Ausübung ihres Berufes auch an zahlreiche außerstrafrechtliche Vorschriften wie das SGB V, die Berufsordnungen oder das Heilmittelwerbegesetz gebunden. Auch wenn diese Regelungswerke eine andere Schutzrichtung als die Straftatbestände aufweisen, haben sie dennoch einen starken Einfluss auf eine Strafbarkeit. Ein Verhalten, das berufs- oder sozialrechtlich erlaubt ist, kann nicht strafbar sein. Ein Verstoß gegen das Berufs- oder Sozialrecht führt aber nicht ohne Weiteres zur Strafbarkeit. Auf dieser Grundlage prüft die Autorin die Gefahr einer Strafbarkeit nach
299a, b StGB bei verschiedenen Formen der Zusammenarbeit. Es zeigt sich, dass bisher zulässige Kooperationsformen auch weiterhin zulässig sind. Den Straftatbeständen kommt insbesondere eine generalpräventive Wirkung zu.
Inhaltsverzeichnis
1. EinleitungProblemskizzierung - Zielsetzung - Gang der Untersuchung2. Außerstrafrechtliche Vorschriften des GesundheitswesensDas System der gesetzlichen Krankenversicherung - Berufsrecht - Das Heilmittelwerberecht - Verhaltenskodizes3. Strafrechtliche WertungWettbewerb als unmittelbar geschütztes Rechtsgut - Einfluss des Berufsrechts auf den Tatbestand - Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale4. Darstellung problematischer Konstellationen anhand von FallbeispielenZusammenarbeit der Heilberufsangehörigen mit der Industrie - Zusammenarbeit mit Krankenhäusern - Zuweisung an andere Heilberufe - Geräteüberlassung - Vorteilsannahmen im Interesse des Patienten - Unternehmensbeteiligung - Berufsausübungsgemeinschaften,
18 MBO-Ä - Rabattgewährung5. Betrachtung de lege ferendaWesentliche Ergebnisse der Arbeit - Kritikpunkte - ReformvorschlagLiteratur- und Sachwortverzeichnis
18 MBO-Ä - Rabattgewährung5. Betrachtung de lege ferendaWesentliche Ergebnisse der Arbeit - Kritikpunkte - ReformvorschlagLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2020 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 300 S. |
ISBN-13: | 9783428180097 |
ISBN-10: | 3428180097 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 18009 |
Autor: | Pfohl, Dorothee |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Verantwortliche Person für die EU: | Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de |
Maße: | 18 x 158 x 234 mm |
Von/Mit: | Dorothee Pfohl |
Erscheinungsdatum: | 21.10.2020 |
Gewicht: | 0,46 kg |