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Beschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Zuwendungsrecht spielt bei der Vergabe öffentlicher Mittel eine entscheidende Rolle. Trotzdem befasst sich kaum jemand - egal ob potenzielle Empfänger oder Geber - mit den gesetzlichen Vorgaben dazu. In dieser Arbeit werden die wichtigsten Begriffe erläutert und die einzelnen Phasen eines jeden Zuwendungsprozesses beispielhaft am Landesrecht Sachsen-Anhalts erklärt. Ähnliche Formulierungen und Vorschriften finden sich in allen anderen Bundesländern.
Der Begriff der "Zuwendung" ist in §23 BHO/ LHO definiert worden und bezeichnet sämtliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen. Diese müssen an Stellen außerhalb der Bundes- oder Landesverwaltung zur Förderung bestimmter Zwecke gerichtet sein und der Bunde/ das Land muss an deren Erfüllung ein erhebliches Interesse haben. Dieses Interesse sollte ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden können.
Die Hauptrechtsgrundlagen, um von staatlicher Seite Zuwendungen gewähren zu können, finden sich in den §§23 und 44 der Bundes- und Landeshaushaltsordnung wieder. Hinzu kommt ein allgemeiner Rechtsrahmen aus VwVfG, VwGO und weiteren Normen. Es muss zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden werden: Im Innenverhältnis sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (kurz: VV) zu den §§23 und 44 BHO/ LHO, Förderrichtlinien und Erlasse zu beachten. Im Außenverhältnis gilt der jeweilige, konkret-individuelle, Zuwendungsbescheid in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest).
Der Begriff der "Zuwendung" ist in §23 BHO/ LHO definiert worden und bezeichnet sämtliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen. Diese müssen an Stellen außerhalb der Bundes- oder Landesverwaltung zur Förderung bestimmter Zwecke gerichtet sein und der Bunde/ das Land muss an deren Erfüllung ein erhebliches Interesse haben. Dieses Interesse sollte ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden können.
Die Hauptrechtsgrundlagen, um von staatlicher Seite Zuwendungen gewähren zu können, finden sich in den §§23 und 44 der Bundes- und Landeshaushaltsordnung wieder. Hinzu kommt ein allgemeiner Rechtsrahmen aus VwVfG, VwGO und weiteren Normen. Es muss zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden werden: Im Innenverhältnis sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (kurz: VV) zu den §§23 und 44 BHO/ LHO, Förderrichtlinien und Erlasse zu beachten. Im Außenverhältnis gilt der jeweilige, konkret-individuelle, Zuwendungsbescheid in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest).
Fachbuch aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Zuwendungsrecht spielt bei der Vergabe öffentlicher Mittel eine entscheidende Rolle. Trotzdem befasst sich kaum jemand - egal ob potenzielle Empfänger oder Geber - mit den gesetzlichen Vorgaben dazu. In dieser Arbeit werden die wichtigsten Begriffe erläutert und die einzelnen Phasen eines jeden Zuwendungsprozesses beispielhaft am Landesrecht Sachsen-Anhalts erklärt. Ähnliche Formulierungen und Vorschriften finden sich in allen anderen Bundesländern.
Der Begriff der "Zuwendung" ist in §23 BHO/ LHO definiert worden und bezeichnet sämtliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen. Diese müssen an Stellen außerhalb der Bundes- oder Landesverwaltung zur Förderung bestimmter Zwecke gerichtet sein und der Bunde/ das Land muss an deren Erfüllung ein erhebliches Interesse haben. Dieses Interesse sollte ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden können.
Die Hauptrechtsgrundlagen, um von staatlicher Seite Zuwendungen gewähren zu können, finden sich in den §§23 und 44 der Bundes- und Landeshaushaltsordnung wieder. Hinzu kommt ein allgemeiner Rechtsrahmen aus VwVfG, VwGO und weiteren Normen. Es muss zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden werden: Im Innenverhältnis sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (kurz: VV) zu den §§23 und 44 BHO/ LHO, Förderrichtlinien und Erlasse zu beachten. Im Außenverhältnis gilt der jeweilige, konkret-individuelle, Zuwendungsbescheid in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest).
Der Begriff der "Zuwendung" ist in §23 BHO/ LHO definiert worden und bezeichnet sämtliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen. Diese müssen an Stellen außerhalb der Bundes- oder Landesverwaltung zur Förderung bestimmter Zwecke gerichtet sein und der Bunde/ das Land muss an deren Erfüllung ein erhebliches Interesse haben. Dieses Interesse sollte ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden können.
Die Hauptrechtsgrundlagen, um von staatlicher Seite Zuwendungen gewähren zu können, finden sich in den §§23 und 44 der Bundes- und Landeshaushaltsordnung wieder. Hinzu kommt ein allgemeiner Rechtsrahmen aus VwVfG, VwGO und weiteren Normen. Es muss zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden werden: Im Innenverhältnis sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (kurz: VV) zu den §§23 und 44 BHO/ LHO, Förderrichtlinien und Erlasse zu beachten. Im Außenverhältnis gilt der jeweilige, konkret-individuelle, Zuwendungsbescheid in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest).
Über den Autor
Geb. August 1996 in Schönebeck/E; Juli 2015: Abitur am Friedrich-Schiller-Gymnasium in Calbe/S. (Sachsen-Anhalt);
September 2015 bis November 2020: Studium Verwaltungsökonomie an der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt;
Abschluss: Bachelor of Arts; 02/2021 bis 03/2021: Landkreis Börde, Amt für Soziales und Integration, SB Leistungsgewährung (AsylbLG);
seit Mitte März 2021 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304, Sachbearbeiter Denkmalpflege/ Strukturwandel am Standort Magdeburg
September 2015 bis November 2020: Studium Verwaltungsökonomie an der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt;
Abschluss: Bachelor of Arts; 02/2021 bis 03/2021: Landkreis Börde, Amt für Soziales und Integration, SB Leistungsgewährung (AsylbLG);
seit Mitte März 2021 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304, Sachbearbeiter Denkmalpflege/ Strukturwandel am Standort Magdeburg
Details
Erscheinungsjahr: | 2021 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 36 S. |
ISBN-13: | 9783346410634 |
ISBN-10: | 3346410633 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Sieweck, Oliver |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 4 mm |
Von/Mit: | Oliver Sieweck |
Erscheinungsdatum: | 19.07.2021 |
Gewicht: | 0,068 kg |
Über den Autor
Geb. August 1996 in Schönebeck/E; Juli 2015: Abitur am Friedrich-Schiller-Gymnasium in Calbe/S. (Sachsen-Anhalt);
September 2015 bis November 2020: Studium Verwaltungsökonomie an der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt;
Abschluss: Bachelor of Arts; 02/2021 bis 03/2021: Landkreis Börde, Amt für Soziales und Integration, SB Leistungsgewährung (AsylbLG);
seit Mitte März 2021 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304, Sachbearbeiter Denkmalpflege/ Strukturwandel am Standort Magdeburg
September 2015 bis November 2020: Studium Verwaltungsökonomie an der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt;
Abschluss: Bachelor of Arts; 02/2021 bis 03/2021: Landkreis Börde, Amt für Soziales und Integration, SB Leistungsgewährung (AsylbLG);
seit Mitte März 2021 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304, Sachbearbeiter Denkmalpflege/ Strukturwandel am Standort Magdeburg
Details
Erscheinungsjahr: | 2021 |
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Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 36 S. |
ISBN-13: | 9783346410634 |
ISBN-10: | 3346410633 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Sieweck, Oliver |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 4 mm |
Von/Mit: | Oliver Sieweck |
Erscheinungsdatum: | 19.07.2021 |
Gewicht: | 0,068 kg |
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