Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Beschreibung
Quellenexegese aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 14 von 18 Punkten (gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), Veranstaltung: Seminar Digestenexegese, Sprache: Deutsch, Abstract: Herkömmliche Exegese einer Quelle des römischen Rechts. Dem Leser wird der typische Aufbau einer Digestenexegese vermittelt.

Aus der Einleitung:

"In der zu behandelnden Textstelle Julian D.41.1.36 tritt ein bereits seit der Zeit der Glossatoren vieldiskutiertes Problem zu Tage, dessen Ursprung nicht zuletzt aus dem Übergang des streng formalen, altrömischen Rechtes (ius civile) hin zum modernen Wirtschaftsrecht der klassischen Zeit (ius gentium) resultiert: der derivative Erwerb von Eigentum an Sachen durch deren formlose Übergabe (traditio). War die traditio eine moderne Antwort der römischen Rechtsfortbildung auf die im rasch zunehmenden Wirtschaftsverkehr immer hinderlicher werdenden Formalgeschäfte (mancipatio, in iure cessio), so war für einen wirksamen Eigentumsübergang anders als im heutigen Recht nicht nur die sog. dingliche Einigung, sondern ein ebenso wirksamer Rechtsgrund, die causa erforderlich : Nunquam nuda traditio transferit dominium, sed ita, si venditio aut aliqua iusta causa praecesserit, propterquam traditio sequeretur. (D. 41.1.[...]., Paul. 31. ad. ed.).
Auch das Erfordernis der sog. ¿iusta causa traditionis¿ für die Übereignung unterlag jedoch einer rechtsgenetischen Bedeutungs- und Begriffsentwicklung und wurde, wie im Falle des behandelten Fragmentes, durchaus in Frage gestellt. So wird von Julian hinsichtlich zweier spezieller Fälle die Frage des dissensus (vel error) in causa aufgeworfen und ¿ der klassischen Kasuistik der bonae fidei negotia entsprechend ¿ in einer für die jeweilige Detailfrage brauchbaren, wenngleich unkonventionellen Weise beantwortet, was eine nähere Untersuchung verdient.
Im Zuge der rechtlichen Analyse des Textfragmentes soll ferner dem ebenso vieldiskutierten und widersprüchlichen Problem der Antinomie des Fragmentes zu D.12.1.18 (Ulp. 7. disp.) nachgegangen und unter Berücksichtigung der zahlreich anzutreffenden Lösungsansätze bedeutender Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt auch der neueren Forschung ein eigener Interpretationsversuch unternommen werden. Abschließend soll das Fragment hinsichtlich seines Gehaltes und seiner Bedeutung rechtsvergleichend mit Blick auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie auf das geltende Recht untersucht werden."
Quellenexegese aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 14 von 18 Punkten (gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), Veranstaltung: Seminar Digestenexegese, Sprache: Deutsch, Abstract: Herkömmliche Exegese einer Quelle des römischen Rechts. Dem Leser wird der typische Aufbau einer Digestenexegese vermittelt.

Aus der Einleitung:

"In der zu behandelnden Textstelle Julian D.41.1.36 tritt ein bereits seit der Zeit der Glossatoren vieldiskutiertes Problem zu Tage, dessen Ursprung nicht zuletzt aus dem Übergang des streng formalen, altrömischen Rechtes (ius civile) hin zum modernen Wirtschaftsrecht der klassischen Zeit (ius gentium) resultiert: der derivative Erwerb von Eigentum an Sachen durch deren formlose Übergabe (traditio). War die traditio eine moderne Antwort der römischen Rechtsfortbildung auf die im rasch zunehmenden Wirtschaftsverkehr immer hinderlicher werdenden Formalgeschäfte (mancipatio, in iure cessio), so war für einen wirksamen Eigentumsübergang anders als im heutigen Recht nicht nur die sog. dingliche Einigung, sondern ein ebenso wirksamer Rechtsgrund, die causa erforderlich : Nunquam nuda traditio transferit dominium, sed ita, si venditio aut aliqua iusta causa praecesserit, propterquam traditio sequeretur. (D. 41.1.[...]., Paul. 31. ad. ed.).
Auch das Erfordernis der sog. ¿iusta causa traditionis¿ für die Übereignung unterlag jedoch einer rechtsgenetischen Bedeutungs- und Begriffsentwicklung und wurde, wie im Falle des behandelten Fragmentes, durchaus in Frage gestellt. So wird von Julian hinsichtlich zweier spezieller Fälle die Frage des dissensus (vel error) in causa aufgeworfen und ¿ der klassischen Kasuistik der bonae fidei negotia entsprechend ¿ in einer für die jeweilige Detailfrage brauchbaren, wenngleich unkonventionellen Weise beantwortet, was eine nähere Untersuchung verdient.
Im Zuge der rechtlichen Analyse des Textfragmentes soll ferner dem ebenso vieldiskutierten und widersprüchlichen Problem der Antinomie des Fragmentes zu D.12.1.18 (Ulp. 7. disp.) nachgegangen und unter Berücksichtigung der zahlreich anzutreffenden Lösungsansätze bedeutender Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt auch der neueren Forschung ein eigener Interpretationsversuch unternommen werden. Abschließend soll das Fragment hinsichtlich seines Gehaltes und seiner Bedeutung rechtsvergleichend mit Blick auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie auf das geltende Recht untersucht werden."
Details
Erscheinungsjahr: 2009
Genre: Geisteswissenschaften, Geschichte, Kunst, Musik
Jahrhundert: Vor- & Frühgeschichte
Rubrik: Geisteswissenschaften
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 40 S.
ISBN-13: 9783640303656
ISBN-10: 3640303652
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Kunze, Erwin
Auflage: 2. Auflage
Hersteller: GRIN Verlag
Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, D-80337 München, info@grin.com
Maße: 210 x 148 x 4 mm
Von/Mit: Erwin Kunze
Erscheinungsdatum: 16.04.2009
Gewicht: 0,073 kg
Artikel-ID: 101626812

Ähnliche Produkte