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Komplett überarbeitet in der 14. Auflage (Rechtsstand Oktober 2023)
Die überarbeitete Auflage ist durch konsequente Praxisorientierung, Aktualität und das Know-how renommierter Bilanzierungsexpert:innen geprägt. Dies bietet Ihnen höchstmögliche Sicherheit in schwierigen Bilanzierungsfragen.
Die neuesten Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind abgebildet: u. a. die am 5.1.2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), das am 31.7.2023 veröffentlichte Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (entwickelt von der EFRAG) sowie die am 27.6.2023 vom International Sustainability Standards Board (ISSB) veröffentlichten Standards sowie die EU-Taxonomie.
Von den auf EU-Ebene vorangetriebenen Entwicklungen sind betroffen: Ab 1.1.2024 Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen; ab 1.1.2025 alle großen Kapital- und denen über
264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, ab 1.1.2026 bis auf die Kleinstkapitalgesellschaften alle kapitalmarktorientierten Unternehmen.
Berücksichtigt ist auch das am 21.6.2023 veröffentlichte Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes: U. a. die neu eingefügten
342a-342p HGB. Die Pflichten zur Erstellung und Offenlegung von Ertragsteuerinformationen sind erstmals für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Außerdem sind aktuelle handelsrechtliche Gesetzesänderungen und Änderungen durch das DRSC (z.B. DRÄS 13), BFH-Urteile und IDW-Stellungnahmen kommentiert und eingearbeitet; wo relevant, wurden die geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz aufgegriffen.
Den Folgen des Krieges in der Ukraine ist ebenfalls umfassend Rechnung getragen: Neben rechtlichen Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen sind bilanzielle Fragestellungen berücksichtigt. Eingang gefunden haben auch die diversen fachlichen Hinweise des IDW zu diesem Ereignis.
Lösungsorientierte Praxishilfen wie Fallbeispiele, Buchungssätze, Tabellen und Übersichten zu wichtigen Neuerungen und aktuellen Bilanzierungsproblemen machen diesen Kommentar zu Ihrem verlässlichen und unverzichtbaren Ratgeber.
Unser besonderer Service für Käufer des gebundenen HGB Bilanz Kommentars: Sie erhalten Zugriff auf die stets aktuelle und erweiterte Online-Version. Außerdem erhalten Sie die ebook-Version als PDF-Datei.
Drei gute Gründe, sich für diesen Praktiker-Kommentar zu entscheiden:
- Sie profitieren von der zielgerichteten Darstellung der geltenden Rechtslage mit Fallbeispielen, direkt umsetzbaren Buchungssätzen, Tabellen und Übersichten.
- Sie sind auf der sicheren Seite bei anstehenden Entscheidungen durch die hohe Aktualität der Kommentierung sowie der konkret enthaltenen Antworten und Handlungsempfehlungen.
- Sie gelangen kompetent zur Lösung, dies ist garantiert durch das renommierte Herausgeberteam.
Inklusive: Die stets aktuelle Online-Version beinhaltet folgende Leistungen:
- Kompletter Buchinhalt: alle Kommentierungen sind abrufbar.
- Unterjährige Updates: alle künftigen Änderungen werden zeitnah in die Kommentierungen online eingearbeitet.
- Schnelles Recherchieren: k
Komplett überarbeitet in der 14. Auflage (Rechtsstand Oktober 2023)
Die überarbeitete Auflage ist durch konsequente Praxisorientierung, Aktualität und das Know-how renommierter Bilanzierungsexpert:innen geprägt. Dies bietet Ihnen höchstmögliche Sicherheit in schwierigen Bilanzierungsfragen.
Die neuesten Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind abgebildet: u. a. die am 5.1.2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), das am 31.7.2023 veröffentlichte Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (entwickelt von der EFRAG) sowie die am 27.6.2023 vom International Sustainability Standards Board (ISSB) veröffentlichten Standards sowie die EU-Taxonomie.
Von den auf EU-Ebene vorangetriebenen Entwicklungen sind betroffen: Ab 1.1.2024 Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen; ab 1.1.2025 alle großen Kapital- und denen über
264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, ab 1.1.2026 bis auf die Kleinstkapitalgesellschaften alle kapitalmarktorientierten Unternehmen.
Berücksichtigt ist auch das am 21.6.2023 veröffentlichte Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes: U. a. die neu eingefügten
342a-342p HGB. Die Pflichten zur Erstellung und Offenlegung von Ertragsteuerinformationen sind erstmals für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Außerdem sind aktuelle handelsrechtliche Gesetzesänderungen und Änderungen durch das DRSC (z.B. DRÄS 13), BFH-Urteile und IDW-Stellungnahmen kommentiert und eingearbeitet; wo relevant, wurden die geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz aufgegriffen.
Den Folgen des Krieges in der Ukraine ist ebenfalls umfassend Rechnung getragen: Neben rechtlichen Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen sind bilanzielle Fragestellungen berücksichtigt. Eingang gefunden haben auch die diversen fachlichen Hinweise des IDW zu diesem Ereignis.
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