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Beschreibung
Diese Arbeit untersucht, welche Grenzen die Rechtsordnung (de lege lata) für den Einsatz informeller Bürgerbeteiligung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren für die Verwaltung vorgibt. Dabei wird herausgearbeitet, dass informelle Bürgerbeteiligungshandlungen grundsätzlich mit dem Demokratieprinzip vereinbar sind. Es bedarf nach dem Demokratieprinzip insbesondere keiner ausdrücklichen einfach gesetzlichen Vorgabe zur Bürgerbeteiligung. Vielmehr können Abwägungsräume genutzt werden. Allerdings muss die Letztverantwortlichkeit bei der Verwaltung bleiben und ein ausreichendes Legitimationsniveau gewährleistet sein. Ob Letzteres der Fall ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Die Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip kann hingegen nicht pauschal bejaht werden. Eine Abschwächung des Gesetzesvorbehaltes bei informellen Handlungen ist zu verneinen, so dass eine Ermächtigungsgrundlage für informelle Bürgerbeteiligung zu fordern ist, sobald Grundrechtseingriffe mit ihr einhergehen können. Eine solche kann § 25 Abs. 3 VwVfG sein.
Ferner geht diese Arbeit der Frage nach, ob und wenn ja unter welchen Umständen eine Behörde verpflichtet sein kann, informelle Bürgerbeteiligungshandlungen durchzuführen und inwieweit sie verpflichtet ist, einen Antrag auf informelle Bürgerbeteiligung zu prüfen.
Diese Arbeit untersucht, welche Grenzen die Rechtsordnung (de lege lata) für den Einsatz informeller Bürgerbeteiligung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren für die Verwaltung vorgibt. Dabei wird herausgearbeitet, dass informelle Bürgerbeteiligungshandlungen grundsätzlich mit dem Demokratieprinzip vereinbar sind. Es bedarf nach dem Demokratieprinzip insbesondere keiner ausdrücklichen einfach gesetzlichen Vorgabe zur Bürgerbeteiligung. Vielmehr können Abwägungsräume genutzt werden. Allerdings muss die Letztverantwortlichkeit bei der Verwaltung bleiben und ein ausreichendes Legitimationsniveau gewährleistet sein. Ob Letzteres der Fall ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Die Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip kann hingegen nicht pauschal bejaht werden. Eine Abschwächung des Gesetzesvorbehaltes bei informellen Handlungen ist zu verneinen, so dass eine Ermächtigungsgrundlage für informelle Bürgerbeteiligung zu fordern ist, sobald Grundrechtseingriffe mit ihr einhergehen können. Eine solche kann § 25 Abs. 3 VwVfG sein.
Ferner geht diese Arbeit der Frage nach, ob und wenn ja unter welchen Umständen eine Behörde verpflichtet sein kann, informelle Bürgerbeteiligungshandlungen durchzuführen und inwieweit sie verpflichtet ist, einen Antrag auf informelle Bürgerbeteiligung zu prüfen.
Details
Erscheinungsjahr: 2020
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 322 S.
ISBN-13: 9783736972285
ISBN-10: 3736972288
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Binger, Jan
Auflage: 1. Auflage
Hersteller: Cuvillier
Cuvillier Verlag GmbH
Verantwortliche Person für die EU: Cuvillier Verlag, Nonnenstieg 8, D-37075 Göttingen, info@cuvillier.de
Maße: 210 x 148 x 18 mm
Von/Mit: Jan Binger
Erscheinungsdatum: 23.07.2020
Gewicht: 0,418 kg
Artikel-ID: 118814383