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Beschreibung
Der Europarat hat im Gegensatz zur EU seine Osterweiterung bereits vollzogen und sich seit 1989 von einer westeuropäischen zu einer gesamteuropäischen Organisation entwickelt. Die Integration der mittel- und osteuropäischen Staaten ist gelobt, aber auch wegen der praktizierten Aufnahmepolitik kritisiert worden. Als Folge der Osterweiterung hat nun auch der EGMR über Beschwerden aus Ost- bzw. Mitteleuropa zu entscheiden. Gegenstand der Fragestellung ist, ob der EGMR den von ihm in knapp vierzigjähriger Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen bzgl. der Garantien der EMRK auch bei der Beurteilung dieser Beschwerden folgt. Anhand der Rechtsprechung zu Art. 5 EMRK wird untersucht, ob der EGMR den neuen Vertragsstaaten, in denen der Aufbau der Demokratie noch nicht abgeschlossen ist, Zugeständnisse macht. Im Ergebnis folgt der EGMR seiner Rechtsprechung den Staaten Ost- und Mitteleuropas gegenüber, ohne eine Teilung in «Rechtsprechung Ost» und «Rechtsprechung West» erkennen zu lassen.
Der Europarat hat im Gegensatz zur EU seine Osterweiterung bereits vollzogen und sich seit 1989 von einer westeuropäischen zu einer gesamteuropäischen Organisation entwickelt. Die Integration der mittel- und osteuropäischen Staaten ist gelobt, aber auch wegen der praktizierten Aufnahmepolitik kritisiert worden. Als Folge der Osterweiterung hat nun auch der EGMR über Beschwerden aus Ost- bzw. Mitteleuropa zu entscheiden. Gegenstand der Fragestellung ist, ob der EGMR den von ihm in knapp vierzigjähriger Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen bzgl. der Garantien der EMRK auch bei der Beurteilung dieser Beschwerden folgt. Anhand der Rechtsprechung zu Art. 5 EMRK wird untersucht, ob der EGMR den neuen Vertragsstaaten, in denen der Aufbau der Demokratie noch nicht abgeschlossen ist, Zugeständnisse macht. Im Ergebnis folgt der EGMR seiner Rechtsprechung den Staaten Ost- und Mitteleuropas gegenüber, ohne eine Teilung in «Rechtsprechung Ost» und «Rechtsprechung West» erkennen zu lassen.
Über den Autor
Die Autorin: Amelie Hagedorn, geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und der Rijksuniversiteit Leiden; Erstes juristisches Staatsexamen 2000; seit 2002 Rechtsreferendarin in Hannover.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Die Osterweiterung des Europarates seit 1989 - Die Staaten Ost- und Mitteleuropas vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Auffälligkeiten in einigen ausgesuchten Fällen - Art. 5 EMRK und die Staaten Ost- und Mitteleuropas - Zusammenfassung und Ausblick: Im Osten nichts Neues?
Details
| Erscheinungsjahr: | 2004 |
|---|---|
| Fachbereich: | Internationales & ausländ. Recht |
| Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
| Produktart: | Nachschlagewerke |
| Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
| Medium: | Taschenbuch |
| Inhalt: | 296 S. |
| ISBN-13: | 9783631518120 |
| ISBN-10: | 3631518129 |
| Sprache: | Deutsch |
| Herstellernummer: | 51812 |
| Einband: | Kartoniert / Broschiert |
| Autor: | Hagedorn, Amelie |
| Auflage: | 1. Auflage |
| Hersteller: | Peter Lang |
| Verantwortliche Person für die EU: | Lang, Peter GmbH, Gontardstr. 11, D-10178 Berlin, r.boehm-korff@peterlang.com |
| Maße: | 210 x 148 x 17 mm |
| Von/Mit: | Amelie Hagedorn |
| Erscheinungsdatum: | 11.02.2004 |
| Gewicht: | 0,386 kg |