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Beschreibung
Steward ownership is a concept of long-term and purpose-driven business ownership. In Germany, the concept is currently implemented through companies and foundations. However, the coalition agreement of the current German government proposes a new designated legal form for steward-owned businesses. This volume presents a comprehensive draft bill for such a new legal form, offering food for thought for the legislature. / Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.
Steward ownership is a concept of long-term and purpose-driven business ownership. In Germany, the concept is currently implemented through companies and foundations. However, the coalition agreement of the current German government proposes a new designated legal form for steward-owned businesses. This volume presents a comprehensive draft bill for such a new legal form, offering food for thought for the legislature. / Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.
Zusammenfassung
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld und Professorin II der Universität Bergen, Norwegen.
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln.
ist Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.
ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht sowie Gründungsdirektor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg.
ist Research Fellow an der Stanford University, Kalifornien und Rechtsanwalt bei lindenpartners.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg. / ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld und Professorin II der Universität Bergen, Norwegen.
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln.
ist Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.
ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht sowie Gründungsdirektor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg.
ist Research Fellow an der Stanford University, Kalifornien und Rechtsanwalt bei lindenpartners.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln.
ist Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.
ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht sowie Gründungsdirektor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg.
ist Research Fellow an der Stanford University, Kalifornien und Rechtsanwalt bei lindenpartners.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg. / ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld und Professorin II der Universität Bergen, Norwegen.
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln.
ist Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.
ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht sowie Gründungsdirektor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg.
ist Research Fellow an der Stanford University, Kalifornien und Rechtsanwalt bei lindenpartners.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
II. Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs
III. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]
IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)
V. Änderungen des Mitbestimmungsrechts
VI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
VII. Steuergesetzänderungen
VIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgV
IX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
X. Begründung zu Änderungen des Umwandlungsrechts
XI. Begründung zu Änderungen des Mitbestimmungsrechts
XII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
II. Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs
III. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]
IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)
V. Änderungen des Mitbestimmungsrechts
VI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
VII. Steuergesetzänderungen
VIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgV
IX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
X. Begründung zu Änderungen des Umwandlungsrechts
XI. Begründung zu Änderungen des Mitbestimmungsrechts
XII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
Details
| Erscheinungsjahr: | 2024 |
|---|---|
| Fachbereich: | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht |
| Genre: | Recht |
| Produktart: | Nachschlagewerke |
| Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
| Medium: | Taschenbuch |
| Inhalt: | 496 S. |
| ISBN-13: | 9783161640766 |
| ISBN-10: | 3161640764 |
| Sprache: | Deutsch |
| Herstellernummer: | 19532 |
| Ausstattung / Beilage: | Broschur |
| Einband: | Kartoniert / Broschiert |
| Autor: |
Sanders, Anne
Dauner-Lieb, Barbara Kempny, Simon Möslein, Florian Neitzel, Noah Teichmann, Christoph |
| Hersteller: | Mohr Siebeck |
| Verantwortliche Person für die EU: | Jana Trispel, Wilhelmstr. 18, D-72074 Tübingen, trispel@mohrsiebeck.com |
| Maße: | 180 x 114 x 30 mm |
| Von/Mit: | Anne Sanders (u. a.) |
| Erscheinungsdatum: | 19.09.2024 |
| Gewicht: | 0,425 kg |