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Gesetz zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Akademischer Entwurf mit Nebengesetzen und Erläuterungen
Taschenbuch von Anne Sanders (u. a.)
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten.

Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.
Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten.

Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.
Über den Autor
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld und Professorin II der Universität Bergen, Norwegen.
Details
Erscheinungsjahr: 2024
Fachbereich: Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: XXXIX
457 S.
ISBN-13: 9783161640766
ISBN-10: 3161640764
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Sanders, Anne
Dauner-Lieb, Barbara
Kempny, Simon
Möslein, Florian
Neitzel, Noah
Teichmann, Christoph
Auflage: 1. Auflage
Hersteller: Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
Maße: 185 x 114 x 32 mm
Von/Mit: Anne Sanders (u. a.)
Erscheinungsdatum: 13.09.2024
Gewicht: 0,423 kg
Artikel-ID: 129745114
Über den Autor
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld und Professorin II der Universität Bergen, Norwegen.
Details
Erscheinungsjahr: 2024
Fachbereich: Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: XXXIX
457 S.
ISBN-13: 9783161640766
ISBN-10: 3161640764
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Sanders, Anne
Dauner-Lieb, Barbara
Kempny, Simon
Möslein, Florian
Neitzel, Noah
Teichmann, Christoph
Auflage: 1. Auflage
Hersteller: Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
Maße: 185 x 114 x 32 mm
Von/Mit: Anne Sanders (u. a.)
Erscheinungsdatum: 13.09.2024
Gewicht: 0,423 kg
Artikel-ID: 129745114
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