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Beschreibung
Einleitung
Angela Keppler, Judith-Frederike Popp, Martin Seel
Dieses Buch ist einer Phänomenologie der Spannung von Gesetz und Gewalt gewidmet, wie sie fast seit Beginn des Kinozeitalters in zahllosen Spielfilmen vorgeführt wird. In einer Interpretation exemplarischer Filme verschiedener Genres und Epochen untersuchen die vorliegenden Beiträge, wie Filme die Verzahnung von Recht, Gesetz und Gewalt im Kino dramatisieren - und welches Licht diese Inszenierungen auf idealisierende Prämissen und Prinzipien in traditionellen und aktuellen Theorien des Rechts und der Politik werfen. Diese ästhetische Reflexionsleistung des Kinos wird aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven fruchtbar gemacht für einen nicht-illusionären Blick auf normative Ordnungen und ihren dialektischen Zusammenhang mit der Gewalt, die sie oft vergeblich zu bändigen versuchen. In dieser Einleitung stellen wir leitende Aspekte vor, die für eine Analyse der Intimität von Gesetz und Gewalt im Kino maßgeblich sind.
1Gesetz und Gewalt
Das heikle Verhältnis von Gesetz und Gewalt ist seit jeher ein zentrales Motiv in den Künsten. Die antike Tragödie hat es vielfach verhandelt und es ist in der Dramatik Shakespeares, Büchners, Brechts, bei Peter Weiss und Heiner Müller unvermindert virulent geblieben. In der Literatur haben Autoren wie Kleist, Dostojewski und Kafka einen scharfen Blick auf die Gewalt des Rechts und die Paradoxien seiner Durchsetzung gerichtet. Die Frage nach dem Verhältnis von außergesetzlicher und moralisch wie rechtlich sanktionierter Gewalt hat im Gorgias und in der Politeia schon Platon umgetrieben, und sie hat der politischen Philosophie seither - bei Hobbes, Hegel, Benjamin, Foucault, Habermas, Derrida und vielen anderen - keine Ruhe gelassen.
Eine Grundfunktion allen Rechts ist die Sicherung des inneren und äußeren Friedens. Aus dem Anspruch auf Erfüllung dieser Funktion beziehen seine gesetzlichen Regelungen und die Forderung ihrer Durchsetzung seit jeher ihre Rechtfertigung, gleichgültig, welche Auffassung von Gerechtigkeit ihnen zugrunde liegt und in welchem Maß der Inhalt des Rechts eher mit egalitären oder autoritären Prinzipien verbunden ist. Erst in einem modernen Verständnis ist es der gleiche Schutz und die gleiche Freiheit aller Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft, die - zumindest der Idee nach - durch die Kraft der Gesetze gesichert werden sollen. Das Recht, so verstanden, verpflichtet alle, die ihm unterliegen, auf die Respektierung grundlegender Rechte, die allen Menschen gleichermaßen zukommen. Gleichzeitig aber bleiben Recht und Gesetz auch und gerade in demokratischen Gesellschaften in ihrem Bestand auf die Möglichkeit ihrer zwangsweisen und damit potenziell gewaltsamen Durchsetzung angewiesen. Die Affinität von Recht, Gesetz und Gewalt wird zugleich für diese Gesellschaften auf eine besondere Weise zu einem Problem, das in ihnen fortwährend behandelt werden muss, ohne dass es beseitigt werden könnte.
Dass dies kaum anders sein kann, geht schon aus der lakonischen Definition des Rechts hervor, die Immanuel Kant in seiner Metaphysik der Sitten gegeben hat: "Das Recht ist [...] der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." Kant lässt keinen Zweifel daran, dass die gegenseitige und allgemeine Einschränkung des Handlungsspielraums aller Betroffenen, gerade wenn sie im Namen ihrer Freiheit vorgenommen wird, innerhalb einer verbindlichen Rechtsordnung ohne zugehörigen Zwang weder gedacht noch realisiert werden kann. "Man kann den Begriff des Rechts in der Möglichkeit der Verknüpfung des allgemeinen wechselseitigen Zwanges mit jedermanns Freiheit unmittelbar setzen. [...] Recht und Befugnis zu zwingen bedeutet also einerlei."
Dieser konstitutive Zusammenhang von Recht, Gesetz und Gewalt hat in Geschichte und Gegenwart höchst unterschiedliche, eher mit versöhnlichem oder unv
Angela Keppler, Judith-Frederike Popp, Martin Seel
Dieses Buch ist einer Phänomenologie der Spannung von Gesetz und Gewalt gewidmet, wie sie fast seit Beginn des Kinozeitalters in zahllosen Spielfilmen vorgeführt wird. In einer Interpretation exemplarischer Filme verschiedener Genres und Epochen untersuchen die vorliegenden Beiträge, wie Filme die Verzahnung von Recht, Gesetz und Gewalt im Kino dramatisieren - und welches Licht diese Inszenierungen auf idealisierende Prämissen und Prinzipien in traditionellen und aktuellen Theorien des Rechts und der Politik werfen. Diese ästhetische Reflexionsleistung des Kinos wird aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven fruchtbar gemacht für einen nicht-illusionären Blick auf normative Ordnungen und ihren dialektischen Zusammenhang mit der Gewalt, die sie oft vergeblich zu bändigen versuchen. In dieser Einleitung stellen wir leitende Aspekte vor, die für eine Analyse der Intimität von Gesetz und Gewalt im Kino maßgeblich sind.
1Gesetz und Gewalt
Das heikle Verhältnis von Gesetz und Gewalt ist seit jeher ein zentrales Motiv in den Künsten. Die antike Tragödie hat es vielfach verhandelt und es ist in der Dramatik Shakespeares, Büchners, Brechts, bei Peter Weiss und Heiner Müller unvermindert virulent geblieben. In der Literatur haben Autoren wie Kleist, Dostojewski und Kafka einen scharfen Blick auf die Gewalt des Rechts und die Paradoxien seiner Durchsetzung gerichtet. Die Frage nach dem Verhältnis von außergesetzlicher und moralisch wie rechtlich sanktionierter Gewalt hat im Gorgias und in der Politeia schon Platon umgetrieben, und sie hat der politischen Philosophie seither - bei Hobbes, Hegel, Benjamin, Foucault, Habermas, Derrida und vielen anderen - keine Ruhe gelassen.
Eine Grundfunktion allen Rechts ist die Sicherung des inneren und äußeren Friedens. Aus dem Anspruch auf Erfüllung dieser Funktion beziehen seine gesetzlichen Regelungen und die Forderung ihrer Durchsetzung seit jeher ihre Rechtfertigung, gleichgültig, welche Auffassung von Gerechtigkeit ihnen zugrunde liegt und in welchem Maß der Inhalt des Rechts eher mit egalitären oder autoritären Prinzipien verbunden ist. Erst in einem modernen Verständnis ist es der gleiche Schutz und die gleiche Freiheit aller Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft, die - zumindest der Idee nach - durch die Kraft der Gesetze gesichert werden sollen. Das Recht, so verstanden, verpflichtet alle, die ihm unterliegen, auf die Respektierung grundlegender Rechte, die allen Menschen gleichermaßen zukommen. Gleichzeitig aber bleiben Recht und Gesetz auch und gerade in demokratischen Gesellschaften in ihrem Bestand auf die Möglichkeit ihrer zwangsweisen und damit potenziell gewaltsamen Durchsetzung angewiesen. Die Affinität von Recht, Gesetz und Gewalt wird zugleich für diese Gesellschaften auf eine besondere Weise zu einem Problem, das in ihnen fortwährend behandelt werden muss, ohne dass es beseitigt werden könnte.
Dass dies kaum anders sein kann, geht schon aus der lakonischen Definition des Rechts hervor, die Immanuel Kant in seiner Metaphysik der Sitten gegeben hat: "Das Recht ist [...] der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." Kant lässt keinen Zweifel daran, dass die gegenseitige und allgemeine Einschränkung des Handlungsspielraums aller Betroffenen, gerade wenn sie im Namen ihrer Freiheit vorgenommen wird, innerhalb einer verbindlichen Rechtsordnung ohne zugehörigen Zwang weder gedacht noch realisiert werden kann. "Man kann den Begriff des Rechts in der Möglichkeit der Verknüpfung des allgemeinen wechselseitigen Zwanges mit jedermanns Freiheit unmittelbar setzen. [...] Recht und Befugnis zu zwingen bedeutet also einerlei."
Dieser konstitutive Zusammenhang von Recht, Gesetz und Gewalt hat in Geschichte und Gegenwart höchst unterschiedliche, eher mit versöhnlichem oder unv
Einleitung
Angela Keppler, Judith-Frederike Popp, Martin Seel
Dieses Buch ist einer Phänomenologie der Spannung von Gesetz und Gewalt gewidmet, wie sie fast seit Beginn des Kinozeitalters in zahllosen Spielfilmen vorgeführt wird. In einer Interpretation exemplarischer Filme verschiedener Genres und Epochen untersuchen die vorliegenden Beiträge, wie Filme die Verzahnung von Recht, Gesetz und Gewalt im Kino dramatisieren - und welches Licht diese Inszenierungen auf idealisierende Prämissen und Prinzipien in traditionellen und aktuellen Theorien des Rechts und der Politik werfen. Diese ästhetische Reflexionsleistung des Kinos wird aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven fruchtbar gemacht für einen nicht-illusionären Blick auf normative Ordnungen und ihren dialektischen Zusammenhang mit der Gewalt, die sie oft vergeblich zu bändigen versuchen. In dieser Einleitung stellen wir leitende Aspekte vor, die für eine Analyse der Intimität von Gesetz und Gewalt im Kino maßgeblich sind.
1Gesetz und Gewalt
Das heikle Verhältnis von Gesetz und Gewalt ist seit jeher ein zentrales Motiv in den Künsten. Die antike Tragödie hat es vielfach verhandelt und es ist in der Dramatik Shakespeares, Büchners, Brechts, bei Peter Weiss und Heiner Müller unvermindert virulent geblieben. In der Literatur haben Autoren wie Kleist, Dostojewski und Kafka einen scharfen Blick auf die Gewalt des Rechts und die Paradoxien seiner Durchsetzung gerichtet. Die Frage nach dem Verhältnis von außergesetzlicher und moralisch wie rechtlich sanktionierter Gewalt hat im Gorgias und in der Politeia schon Platon umgetrieben, und sie hat der politischen Philosophie seither - bei Hobbes, Hegel, Benjamin, Foucault, Habermas, Derrida und vielen anderen - keine Ruhe gelassen.
Eine Grundfunktion allen Rechts ist die Sicherung des inneren und äußeren Friedens. Aus dem Anspruch auf Erfüllung dieser Funktion beziehen seine gesetzlichen Regelungen und die Forderung ihrer Durchsetzung seit jeher ihre Rechtfertigung, gleichgültig, welche Auffassung von Gerechtigkeit ihnen zugrunde liegt und in welchem Maß der Inhalt des Rechts eher mit egalitären oder autoritären Prinzipien verbunden ist. Erst in einem modernen Verständnis ist es der gleiche Schutz und die gleiche Freiheit aller Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft, die - zumindest der Idee nach - durch die Kraft der Gesetze gesichert werden sollen. Das Recht, so verstanden, verpflichtet alle, die ihm unterliegen, auf die Respektierung grundlegender Rechte, die allen Menschen gleichermaßen zukommen. Gleichzeitig aber bleiben Recht und Gesetz auch und gerade in demokratischen Gesellschaften in ihrem Bestand auf die Möglichkeit ihrer zwangsweisen und damit potenziell gewaltsamen Durchsetzung angewiesen. Die Affinität von Recht, Gesetz und Gewalt wird zugleich für diese Gesellschaften auf eine besondere Weise zu einem Problem, das in ihnen fortwährend behandelt werden muss, ohne dass es beseitigt werden könnte.
Dass dies kaum anders sein kann, geht schon aus der lakonischen Definition des Rechts hervor, die Immanuel Kant in seiner Metaphysik der Sitten gegeben hat: "Das Recht ist [...] der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." Kant lässt keinen Zweifel daran, dass die gegenseitige und allgemeine Einschränkung des Handlungsspielraums aller Betroffenen, gerade wenn sie im Namen ihrer Freiheit vorgenommen wird, innerhalb einer verbindlichen Rechtsordnung ohne zugehörigen Zwang weder gedacht noch realisiert werden kann. "Man kann den Begriff des Rechts in der Möglichkeit der Verknüpfung des allgemeinen wechselseitigen Zwanges mit jedermanns Freiheit unmittelbar setzen. [...] Recht und Befugnis zu zwingen bedeutet also einerlei."
Dieser konstitutive Zusammenhang von Recht, Gesetz und Gewalt hat in Geschichte und Gegenwart höchst unterschiedliche, eher mit versöhnlichem oder unv
Angela Keppler, Judith-Frederike Popp, Martin Seel
Dieses Buch ist einer Phänomenologie der Spannung von Gesetz und Gewalt gewidmet, wie sie fast seit Beginn des Kinozeitalters in zahllosen Spielfilmen vorgeführt wird. In einer Interpretation exemplarischer Filme verschiedener Genres und Epochen untersuchen die vorliegenden Beiträge, wie Filme die Verzahnung von Recht, Gesetz und Gewalt im Kino dramatisieren - und welches Licht diese Inszenierungen auf idealisierende Prämissen und Prinzipien in traditionellen und aktuellen Theorien des Rechts und der Politik werfen. Diese ästhetische Reflexionsleistung des Kinos wird aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven fruchtbar gemacht für einen nicht-illusionären Blick auf normative Ordnungen und ihren dialektischen Zusammenhang mit der Gewalt, die sie oft vergeblich zu bändigen versuchen. In dieser Einleitung stellen wir leitende Aspekte vor, die für eine Analyse der Intimität von Gesetz und Gewalt im Kino maßgeblich sind.
1Gesetz und Gewalt
Das heikle Verhältnis von Gesetz und Gewalt ist seit jeher ein zentrales Motiv in den Künsten. Die antike Tragödie hat es vielfach verhandelt und es ist in der Dramatik Shakespeares, Büchners, Brechts, bei Peter Weiss und Heiner Müller unvermindert virulent geblieben. In der Literatur haben Autoren wie Kleist, Dostojewski und Kafka einen scharfen Blick auf die Gewalt des Rechts und die Paradoxien seiner Durchsetzung gerichtet. Die Frage nach dem Verhältnis von außergesetzlicher und moralisch wie rechtlich sanktionierter Gewalt hat im Gorgias und in der Politeia schon Platon umgetrieben, und sie hat der politischen Philosophie seither - bei Hobbes, Hegel, Benjamin, Foucault, Habermas, Derrida und vielen anderen - keine Ruhe gelassen.
Eine Grundfunktion allen Rechts ist die Sicherung des inneren und äußeren Friedens. Aus dem Anspruch auf Erfüllung dieser Funktion beziehen seine gesetzlichen Regelungen und die Forderung ihrer Durchsetzung seit jeher ihre Rechtfertigung, gleichgültig, welche Auffassung von Gerechtigkeit ihnen zugrunde liegt und in welchem Maß der Inhalt des Rechts eher mit egalitären oder autoritären Prinzipien verbunden ist. Erst in einem modernen Verständnis ist es der gleiche Schutz und die gleiche Freiheit aller Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft, die - zumindest der Idee nach - durch die Kraft der Gesetze gesichert werden sollen. Das Recht, so verstanden, verpflichtet alle, die ihm unterliegen, auf die Respektierung grundlegender Rechte, die allen Menschen gleichermaßen zukommen. Gleichzeitig aber bleiben Recht und Gesetz auch und gerade in demokratischen Gesellschaften in ihrem Bestand auf die Möglichkeit ihrer zwangsweisen und damit potenziell gewaltsamen Durchsetzung angewiesen. Die Affinität von Recht, Gesetz und Gewalt wird zugleich für diese Gesellschaften auf eine besondere Weise zu einem Problem, das in ihnen fortwährend behandelt werden muss, ohne dass es beseitigt werden könnte.
Dass dies kaum anders sein kann, geht schon aus der lakonischen Definition des Rechts hervor, die Immanuel Kant in seiner Metaphysik der Sitten gegeben hat: "Das Recht ist [...] der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." Kant lässt keinen Zweifel daran, dass die gegenseitige und allgemeine Einschränkung des Handlungsspielraums aller Betroffenen, gerade wenn sie im Namen ihrer Freiheit vorgenommen wird, innerhalb einer verbindlichen Rechtsordnung ohne zugehörigen Zwang weder gedacht noch realisiert werden kann. "Man kann den Begriff des Rechts in der Möglichkeit der Verknüpfung des allgemeinen wechselseitigen Zwanges mit jedermanns Freiheit unmittelbar setzen. [...] Recht und Befugnis zu zwingen bedeutet also einerlei."
Dieser konstitutive Zusammenhang von Recht, Gesetz und Gewalt hat in Geschichte und Gegenwart höchst unterschiedliche, eher mit versöhnlichem oder unv
Details
| Erscheinungsjahr: | 2015 |
|---|---|
| Fachbereich: | Allgemeines |
| Genre: | Geisteswissenschaften, Kunst, Medienwissenschaften, Musik |
| Rubrik: | Wissenschaften |
| Medium: | Taschenbuch |
| Inhalt: | 285 S. |
| ISBN-13: | 9783593502915 |
| ISBN-10: | 3593502917 |
| Sprache: | Deutsch |
| Einband: | Paperback |
| Autor: |
Keppler, Angela
Popp, Judith-Frederike Seel, Martin |
| Redaktion: |
Keppler, Angela
Popp, Judith-Frederike Seel, Martin |
| Herausgeber: | Angela Keppler/Judith-Frederike Popp/Martin Seel |
| Auflage: | 1/2015 |
| Hersteller: |
Campus Verlag in der Beltz Verlagsgruppe
GmbH & Co. KG |
| Verantwortliche Person für die EU: | Beltz Verlagsgruppe GmbH & Co. KG, Werderstr. 10, D-69469 Weinheim, info@campus.de |
| Maße: | 213 x 140 x 18 mm |
| Von/Mit: | Angela Keppler |
| Erscheinungsdatum: | 11.05.2015 |
| Gewicht: | 0,369 kg |