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Gerichtliche Entscheidungen als Vermögensverfügung im Sinne des Betrugstatbestandes.
Dissertationsschrift
Taschenbuch von Harald Jänicke
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Der Autor sucht nach Möglichkeiten, die Betrugsstrafbarkeit für Täuschungen des Richters durch an gerichtlichen Verfahren Beteiligte zu begrenzen. Er findet sie, ausgehend von historischen Argumentationsmustern und deren Einordnung in gegenwärtige dogmatische Figuren, im Bereich der objektiven Zurechnung, namentlich in der Bildung von Risikobereichen unter dem Aspekt des Schutzbereiches und der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung auf der Zurechnungsstufe vor der Vermögensverfügung. Dies führt zur Berücksichtigung von öffentlich-rechtlichen Einflüssen, gewonnen aus den vom Richter anzuordnenden Rechtsfolgen, den Verfahrensordnungen und sonstigen, rechtspolitisch zu nennenden Erwägungen.

Danach scheidet eine dem Täuschenden zurechenbare Verfügung im Strafverfahren ebenso aus wie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dasselbe gilt im Zivilprozeß für den Fall des Mahnverfahrens, des Anerkenntnisses und des Verzichts. Die Partei darf hier ferner begangene Straftaten verschweigen und sie - nötigenfalls substantiiert - bestreiten. Schließlich hat der Richter im von
550 ZPO bestimmten Rahmen die alleinige Risikozuständigkeit für die Ermittlung und Anwendung von Rechtsnormen.
Der Autor sucht nach Möglichkeiten, die Betrugsstrafbarkeit für Täuschungen des Richters durch an gerichtlichen Verfahren Beteiligte zu begrenzen. Er findet sie, ausgehend von historischen Argumentationsmustern und deren Einordnung in gegenwärtige dogmatische Figuren, im Bereich der objektiven Zurechnung, namentlich in der Bildung von Risikobereichen unter dem Aspekt des Schutzbereiches und der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung auf der Zurechnungsstufe vor der Vermögensverfügung. Dies führt zur Berücksichtigung von öffentlich-rechtlichen Einflüssen, gewonnen aus den vom Richter anzuordnenden Rechtsfolgen, den Verfahrensordnungen und sonstigen, rechtspolitisch zu nennenden Erwägungen.

Danach scheidet eine dem Täuschenden zurechenbare Verfügung im Strafverfahren ebenso aus wie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dasselbe gilt im Zivilprozeß für den Fall des Mahnverfahrens, des Anerkenntnisses und des Verzichts. Die Partei darf hier ferner begangene Straftaten verschweigen und sie - nötigenfalls substantiiert - bestreiten. Schließlich hat der Richter im von
550 ZPO bestimmten Rahmen die alleinige Risikozuständigkeit für die Ermittlung und Anwendung von Rechtsnormen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Analyse der historischen Grundlagen und erste Schlußfolgerungen für die Einordnung der Probleme in der gegenwärtigen Dogmatik: Abriß der historischen Entwicklung des Betrugstatbestandes bis zu
241 PrStGB - Die Positionen der Literatur zum Prozeßbetrug im 19. Jahrhundert vor Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 - Die Rechtsprechung des Preußischen Ober-Tribunals, insbesondere zum Prozeßbetrug im Zivilrechtsstreit - Die Entwicklung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung - Zusammenfassung und Bewertung der besonderen Behandlung des Prozeßbetruges durch die Rechtsprechung im Lichte der historischen Entwicklung - Die Literatur zum Prozeßbetrug von 1871 bis zum Ende der reichsgerichtlichen Tätigkeit - Die Entwicklung des Tatbestandsmerkmales der Vermögensverfügung - Perspektive - 2. Teil: Die Berücksichtigung des Opfermitverschuldens und ihre Einordnung in der Dogmatik seit 1945: Die einzelnen Einordnungsvorschläge und ihre Würdigung - Das Ergebnis der Analyse - 3. Teil: Die Behandlung der als betrugsrelevant denkbaren Fälle von Täuschungen im Strafverfahren: Gleichzustellende Konstellationen: Die Erschleichung von Haft - Die Vermeidung von Maßnahmen, die auf das Vermögen wirken und dem Staat zugutekommen - Die Topoi der objektiven Zurechnung - 4. Teil: Der Prozeßbetrug im Zivilverfahren: Der Meinungsstand nach 1945 - Rechtsvergleichender Exkurs zur Lage in Österreich und in der Schweiz - Die Subsumierbarkeit unter
263 StGB - Die objektive Zurechnung - 5. Teil: Betrug vor dem Bundesverfassungsgericht?: Der Ausgangsfall - Zur Subsumierbarkeit unter
263 StGB - Die objektive Zurechnung - Literaturverzeichnis - Sachwort-und Namensregister
Details
Erscheinungsjahr: 2001
Fachbereich: Strafrecht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Seiten: 679
Inhalt: 679 S.
ISBN-13: 9783428103416
ISBN-10: 3428103416
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 10341
Autor: Jänicke, Harald
Hersteller: Duncker & Humblot
Abbildungen: 679 S.
Maße: 232 x 159 x 32 mm
Von/Mit: Harald Jänicke
Erscheinungsdatum: 07.08.2001
Gewicht: 0,888 kg
preigu-id: 111912461
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Analyse der historischen Grundlagen und erste Schlußfolgerungen für die Einordnung der Probleme in der gegenwärtigen Dogmatik: Abriß der historischen Entwicklung des Betrugstatbestandes bis zu
241 PrStGB - Die Positionen der Literatur zum Prozeßbetrug im 19. Jahrhundert vor Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 - Die Rechtsprechung des Preußischen Ober-Tribunals, insbesondere zum Prozeßbetrug im Zivilrechtsstreit - Die Entwicklung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung - Zusammenfassung und Bewertung der besonderen Behandlung des Prozeßbetruges durch die Rechtsprechung im Lichte der historischen Entwicklung - Die Literatur zum Prozeßbetrug von 1871 bis zum Ende der reichsgerichtlichen Tätigkeit - Die Entwicklung des Tatbestandsmerkmales der Vermögensverfügung - Perspektive - 2. Teil: Die Berücksichtigung des Opfermitverschuldens und ihre Einordnung in der Dogmatik seit 1945: Die einzelnen Einordnungsvorschläge und ihre Würdigung - Das Ergebnis der Analyse - 3. Teil: Die Behandlung der als betrugsrelevant denkbaren Fälle von Täuschungen im Strafverfahren: Gleichzustellende Konstellationen: Die Erschleichung von Haft - Die Vermeidung von Maßnahmen, die auf das Vermögen wirken und dem Staat zugutekommen - Die Topoi der objektiven Zurechnung - 4. Teil: Der Prozeßbetrug im Zivilverfahren: Der Meinungsstand nach 1945 - Rechtsvergleichender Exkurs zur Lage in Österreich und in der Schweiz - Die Subsumierbarkeit unter
263 StGB - Die objektive Zurechnung - 5. Teil: Betrug vor dem Bundesverfassungsgericht?: Der Ausgangsfall - Zur Subsumierbarkeit unter
263 StGB - Die objektive Zurechnung - Literaturverzeichnis - Sachwort-und Namensregister
Details
Erscheinungsjahr: 2001
Fachbereich: Strafrecht
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Seiten: 679
Inhalt: 679 S.
ISBN-13: 9783428103416
ISBN-10: 3428103416
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 10341
Autor: Jänicke, Harald
Hersteller: Duncker & Humblot
Abbildungen: 679 S.
Maße: 232 x 159 x 32 mm
Von/Mit: Harald Jänicke
Erscheinungsdatum: 07.08.2001
Gewicht: 0,888 kg
preigu-id: 111912461
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