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Beschreibung
Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, die Regelung des Rechtsinstituts der Verjährung aus dem Blickwinkel der gesetzgeberischen Neuerung zu beleuchten, die das neue rumänische Zivilgesetzbuch, das Gesetz Nr. 287 / 2009 und das Gesetz Nr. 71/2012, in Bezug auf seine Umsetzung im Vergleich zur alten Regelung des rumänischen Zivilgesetzbuches von 1864 mit sich bringen. So ist zum Beispiel die Verjährung nach dem neuen Zivilgesetzbuch nicht mehr eine Einrichtung der öffentlichen Ordnung, sondern nach den neuen Bestimmungen eine Einrichtung der privaten Ordnung. Das bedeutet, dass die zuständige Gerichtsbarkeit die Verjährung derzeit nicht von Amts wegen anwenden kann [Art. 2512 Abs. (2) Zivilgesetzbuch], die Verjährung kann auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie im Interesse des Staates oder seiner administrativ-territorialen Einheiten liegt [Art.2512 Abs. (3) Zivilgesetzbuch]. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema werden in diesem Werk erläutert.
Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, die Regelung des Rechtsinstituts der Verjährung aus dem Blickwinkel der gesetzgeberischen Neuerung zu beleuchten, die das neue rumänische Zivilgesetzbuch, das Gesetz Nr. 287 / 2009 und das Gesetz Nr. 71/2012, in Bezug auf seine Umsetzung im Vergleich zur alten Regelung des rumänischen Zivilgesetzbuches von 1864 mit sich bringen. So ist zum Beispiel die Verjährung nach dem neuen Zivilgesetzbuch nicht mehr eine Einrichtung der öffentlichen Ordnung, sondern nach den neuen Bestimmungen eine Einrichtung der privaten Ordnung. Das bedeutet, dass die zuständige Gerichtsbarkeit die Verjährung derzeit nicht von Amts wegen anwenden kann [Art. 2512 Abs. (2) Zivilgesetzbuch], die Verjährung kann auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie im Interesse des Staates oder seiner administrativ-territorialen Einheiten liegt [Art.2512 Abs. (3) Zivilgesetzbuch]. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema werden in diesem Werk erläutert.
Über den Autor
Ioan Ciochina-Barbu ist Absolvent der Rechtswissenschaften (1966-1971) an der "Al. I Cuza"-Universität in Iasi und promovierte im Jahr 2000 an der "Lucian Blaga"-Universität in Sibiu zum Doktor der Rechtswissenschaften. Derzeit ist er außerordentlicher Professor an der Universität "George Bacovia" in Bacau, Rumänien, wo er Zivilrecht lehrt. Der allgemeine Teil. Zivilrecht. Obligationen.
Details
Erscheinungsjahr: 2024
Fachbereich: BGB
Genre: Importe, Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 84 S.
ISBN-13: 9786207416158
ISBN-10: 6207416155
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Ciochina-Barbu, Ioan
Hersteller: Verlag Unser Wissen
Verantwortliche Person für die EU: SIA OmniScriptum Publishing, Brivibas Gatve 197, ?-1039 Riga, customerservice@vdm-vsg.de
Maße: 220 x 150 x 6 mm
Von/Mit: Ioan Ciochina-Barbu
Erscheinungsdatum: 22.04.2024
Gewicht: 0,143 kg
Artikel-ID: 128986573