Zum Hauptinhalt springen
Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang.
Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess
Buch von Rainer Oberheim
Sprache: Deutsch

119,00 €*

inkl. MwSt.

Versandkostenfrei per Post / DHL

auf Lager, Lieferzeit 1-2 Werktage

Kategorien:
Beschreibung

Erfolgreich im Zivilprozess taktieren und gewinnen können die Rechtsanwält:innen, die in jeder Situation die konkreten Handlungs- und Entscheidungsalternativen kennen, sie fallangemessen und taktisch klug einsetzen und in der Lage sind, auch auf unerwartete Abweichungen vom erwarteten Prozessverlauf zu reagieren. Auf diese praktischen Anforderungen ist das Handbuch abgestimmt. Der Aufbau des Werkes orientiert sich streng am Arbeitsablauf forensisch tätiger Rechtsanwält:innen.

Neu in der 9. Auflage:

  • Die mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I, S. 3786) begonnene und bis zum 1.1.2026 vorgesehene Digitalisierung des Zivilprozesses hat zu weiteren, zum Teil erheblichen Änderungen der Prozessorganisation sowohl auf Anwalts- als auch auf Gerichtsseite geführt.
  • Zum 1.1.2020 dauerhaft etabliert wurde die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). In der ZPO-Reform 2002 war die Beschränkung dieses Rechtsbehelfs auf einen Wert von über 20.000,- EURzunächst nur befristet und später mehrfach verlängert worden (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Verbunden wurde dies mit einem weiteren Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie Änderungen weiterer prozessrechtlicher Vorschriften.
  • Zur Vermeidung pandemiebedingter Härtefälle wurde mit dem neu geschaffenen § 44 EGZPO ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberaum (Art. 240 EGBGB § 7) geschaffen.
  • Der bereits im Jahr 2010 eingeführte Kontopfändungsschutz wurde mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz erweitert und neu gestaltet (§§ 899 ff. ZPO).
  • Deutlich verbessert wird 2021/22 durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Sicherheit der Gerichtsvollzieher bei Ausführung ihrer Tätigkeit. Diese können jetzt von der Polizei Auskunft über mögliche Gefahren und ggf. Unterstützung für Vollstreckungshandlungen erhalten. Gleichzeitig wurde die Liste der unpfändbaren Sachen (§ 811 ZPO) an die heutigen Lebensumstände angepasst und die Pfändungsgrenzen (§§ 850a, 851c ZPO) teilweise deutlich angehoben.
  • Einbezogen wird auch die erst 2023 in Kraft tretende Stärkung des prozessualen Selbstbestimmungsrechts von unter Vormundschaft und Betreuung stehenden Personen (§§ 53, 170a ZPO).
  • Daneben sind zahlreiche grundlegende Gerichtsentscheidungen - insbesondere des BGH - ergangen, die zu berücksichtigen sind.

Herausgeber:
Dr. Rainer Oberheim ist Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt a.D. und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht. Er führt das von Dr. Günter Prechtel, Vorsitzender Richter am Landgericht München I, begründete Werk seit der 4. Auflage fort.

Aus den Besprechungen zur Vorauflage:
»Der Oberheim vermag auch in der Neuauflage wieder vollends zu überzeugen. Das Handbuch ist für jeden mit Zivilsachen befassten Rechtsanwalt eine nicht hoch genug einzuschätzende Arbeitshilfe in der täglichen Praxis.«
RA Rudolf Günter, Aachen in JurBüro 08/2020

Erfolgreich im Zivilprozess taktieren und gewinnen können die Rechtsanwält:innen, die in jeder Situation die konkreten Handlungs- und Entscheidungsalternativen kennen, sie fallangemessen und taktisch klug einsetzen und in der Lage sind, auch auf unerwartete Abweichungen vom erwarteten Prozessverlauf zu reagieren. Auf diese praktischen Anforderungen ist das Handbuch abgestimmt. Der Aufbau des Werkes orientiert sich streng am Arbeitsablauf forensisch tätiger Rechtsanwält:innen.

Neu in der 9. Auflage:

  • Die mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I, S. 3786) begonnene und bis zum 1.1.2026 vorgesehene Digitalisierung des Zivilprozesses hat zu weiteren, zum Teil erheblichen Änderungen der Prozessorganisation sowohl auf Anwalts- als auch auf Gerichtsseite geführt.
  • Zum 1.1.2020 dauerhaft etabliert wurde die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). In der ZPO-Reform 2002 war die Beschränkung dieses Rechtsbehelfs auf einen Wert von über 20.000,- EURzunächst nur befristet und später mehrfach verlängert worden (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Verbunden wurde dies mit einem weiteren Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie Änderungen weiterer prozessrechtlicher Vorschriften.
  • Zur Vermeidung pandemiebedingter Härtefälle wurde mit dem neu geschaffenen § 44 EGZPO ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberaum (Art. 240 EGBGB § 7) geschaffen.
  • Der bereits im Jahr 2010 eingeführte Kontopfändungsschutz wurde mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz erweitert und neu gestaltet (§§ 899 ff. ZPO).
  • Deutlich verbessert wird 2021/22 durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Sicherheit der Gerichtsvollzieher bei Ausführung ihrer Tätigkeit. Diese können jetzt von der Polizei Auskunft über mögliche Gefahren und ggf. Unterstützung für Vollstreckungshandlungen erhalten. Gleichzeitig wurde die Liste der unpfändbaren Sachen (§ 811 ZPO) an die heutigen Lebensumstände angepasst und die Pfändungsgrenzen (§§ 850a, 851c ZPO) teilweise deutlich angehoben.
  • Einbezogen wird auch die erst 2023 in Kraft tretende Stärkung des prozessualen Selbstbestimmungsrechts von unter Vormundschaft und Betreuung stehenden Personen (§§ 53, 170a ZPO).
  • Daneben sind zahlreiche grundlegende Gerichtsentscheidungen - insbesondere des BGH - ergangen, die zu berücksichtigen sind.

Herausgeber:
Dr. Rainer Oberheim ist Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt a.D. und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht. Er führt das von Dr. Günter Prechtel, Vorsitzender Richter am Landgericht München I, begründete Werk seit der 4. Auflage fort.

Aus den Besprechungen zur Vorauflage:
»Der Oberheim vermag auch in der Neuauflage wieder vollends zu überzeugen. Das Handbuch ist für jeden mit Zivilsachen befassten Rechtsanwalt eine nicht hoch genug einzuschätzende Arbeitshilfe in der täglichen Praxis.«
RA Rudolf Günter, Aachen in JurBüro 08/2020

Details
Erscheinungsjahr: 2022
Fachbereich: BGB
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Buch
Inhalt: LI
875 S.
ISBN-13: 9783472097372
ISBN-10: 347209737X
Sprache: Deutsch
Einband: Gebunden
Autor: Oberheim, Rainer
Redaktion: Oberheim, Rainer
Herausgeber: Rainer Oberheim
Auflage: 9. Auflage
Hersteller: Hermann Luchterhand Verla
Hermann Luchterhand Verlag
Maße: 247 x 182 x 54 mm
Von/Mit: Rainer Oberheim
Erscheinungsdatum: 15.11.2022
Gewicht: 1,708 kg
Artikel-ID: 121622360
Details
Erscheinungsjahr: 2022
Fachbereich: BGB
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Buch
Inhalt: LI
875 S.
ISBN-13: 9783472097372
ISBN-10: 347209737X
Sprache: Deutsch
Einband: Gebunden
Autor: Oberheim, Rainer
Redaktion: Oberheim, Rainer
Herausgeber: Rainer Oberheim
Auflage: 9. Auflage
Hersteller: Hermann Luchterhand Verla
Hermann Luchterhand Verlag
Maße: 247 x 182 x 54 mm
Von/Mit: Rainer Oberheim
Erscheinungsdatum: 15.11.2022
Gewicht: 1,708 kg
Artikel-ID: 121622360
Warnhinweis

Ähnliche Produkte

Ähnliche Produkte