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Beschreibung
Durch BeschluB des Wirtschaftsrates yom 23. Juli 1947 wurde in organisatorischer Anlehnung an die Verwaltung fUr Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein kleines Gremium deutscher Sach­ verstandiger ausgewahlt, dem unter Leitung des jetzigen Direktors der Verwaltung fur Wirtschaft, Prof. Dr. Ludwig Erhard, und unter der Bezeichnung "Sonderstelle Geld und Kredit" die Aufgabe gestellt war, unter Beachtung der Vielzahl privater Plane, Vorschlage und Wiinsche von deutschen Wissenschaftlern und Praktikern auf der Grundlage einer fundierten fachmannischen Kenntnis der Strukturbedingungen der deutschen Volkswirtschaft und der engen Vertrautheit mit der psychologischen Verfassung des eigenen Volkes einen offiziellen deut­ schen Plan auszuarbeiten. Die Sonderstelle Geld und Kredit hat diese Aufgabe in mehr als halbjahriger Arbeit, unabhangig und unbeeinfluBt von den Militarregierungen und den politis chen Parteien, erfullt. Auf Wunsch der zustandigen Militarregierungen soUte das Arbeits­ ergebnis der Offentlichkeit erst bekanntgegeben werden, nachdem die Priifung abgeschlossen war, ob und inwieweit der deutsche Plan bei der endgultigen Fassung der Militargesetze zur Geldreform beruck­ sichtigt werden wiirde. Nachdem die Wahrungsreform durch Militar­ gesetz verfugt worden ist, wird der "Homburger Plan" (Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens), in der zum 18. April 1948 abgeschlossenen Fassung, der Offentlichkeit vorgelegt.
Durch BeschluB des Wirtschaftsrates yom 23. Juli 1947 wurde in organisatorischer Anlehnung an die Verwaltung fUr Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein kleines Gremium deutscher Sach­ verstandiger ausgewahlt, dem unter Leitung des jetzigen Direktors der Verwaltung fur Wirtschaft, Prof. Dr. Ludwig Erhard, und unter der Bezeichnung "Sonderstelle Geld und Kredit" die Aufgabe gestellt war, unter Beachtung der Vielzahl privater Plane, Vorschlage und Wiinsche von deutschen Wissenschaftlern und Praktikern auf der Grundlage einer fundierten fachmannischen Kenntnis der Strukturbedingungen der deutschen Volkswirtschaft und der engen Vertrautheit mit der psychologischen Verfassung des eigenen Volkes einen offiziellen deut­ schen Plan auszuarbeiten. Die Sonderstelle Geld und Kredit hat diese Aufgabe in mehr als halbjahriger Arbeit, unabhangig und unbeeinfluBt von den Militarregierungen und den politis chen Parteien, erfullt. Auf Wunsch der zustandigen Militarregierungen soUte das Arbeits­ ergebnis der Offentlichkeit erst bekanntgegeben werden, nachdem die Priifung abgeschlossen war, ob und inwieweit der deutsche Plan bei der endgultigen Fassung der Militargesetze zur Geldreform beruck­ sichtigt werden wiirde. Nachdem die Wahrungsreform durch Militar­ gesetz verfugt worden ist, wird der "Homburger Plan" (Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens), in der zum 18. April 1948 abgeschlossenen Fassung, der Offentlichkeit vorgelegt.
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Umstellung von Reichsmark anf Mark.- § 1. Einführung der Markwährung.- § 2. Umstellung auf die Rechnungseinheit Mark.- Zweiter Abschnitt Verminderung des Geldumlaufs.- § 3. Umwandlung von Altgeld in Neugeld.- § 4. Kopfbetrag.- § 5. Einzahlung von Altgeldnoten und Altgeldmünzen auf Altgeldkonten.- § 6. Auflösung der Altgeldkonten.- § 7. Freikonto.- § 8. Festkonto.- § 9. Reichsmark-Liquidationsanteile.- Dritter Abschnitt Bestimmungen für Kreditinstitute.- § 10. Übertragung von Aktiven auf die Westdeutsche Ausgleichskasse.- § 11. Altgeldguthaben der Kreditinstitute.- § 12. Anlage- und Liquiditätsvorschriften.- § 13. Bankenausgleich.- § 14. Stabilisierungsanleihe.- Vierter Abschnitt Bestimmungen für bestehende Schuldverhältnisse.- § 15. Fällige und kurzfristig fällig werdende Verbindlichkeiten.- § 16. Später fällig werdende Verbindlichkeiten.- § 17. Verbindlichkeiten, denen Forderungen an das Reich gegenüberstehen.- § 18. Richterliche Vertragshilfe.- § 19. Lebensversicherung.- § 20. Sachversicherung.- § 21. Sozialversicherung.- § 22. Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen.- § 23. Andere Schuldverschreibungen.- § 24. Ansprüche gegen das Reich und gleichgestellte Ansprüche.- Fünfter Abschnitt Lastenausgleich.- § 25. Westdeutsche Ausgleichskasse.- § 26. Ausgleichsabgaben.- § 27. Zuwachsabgabe.- § 28. Stammabgabe.- § 29. Quellenabgabe.- § 30. Ausschüttungen auf die Reichsmark-Liquidationsanteile.- § 31. Vorzugsrente.- § 32. Wohlfahrtsrente.- Sechster Abschnitt Vorschriften verschiedenen Inhalts.- § 33. Übergangsvorschriften für den Überweisungs- und Zahlungsverkehr.- § 34. Nachzahlung auf bereits in Reichsmark gezahlte Löhne und Gehälter.- § 35 Einfuhr von Altgeldnoten und Altgeldmünzen in dasVereinigte Wirtschaftsgebiet.- § 36. Strafvorschriften.- § 37. Durchführung des Gesetzes.- § 38. Währungsamt.- § 39. Schlußbestimmungen.- Bemerkungen zum Gesetz.- A. Die wirtschafts- und währungspolitische Ausgangslage.- B. Der Sanierungsplan.
Details
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 124 S.
ISBN-13: 9783642494239
ISBN-10: 3642494234
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Fischer, Curt
Hersteller: Springer
Springer-Verlag GmbH
Springer Berlin Heidelberg
Verantwortliche Person für die EU: Springer Verlag GmbH, Tiergartenstr. 17, D-69121 Heidelberg, juergen.hartmann@springer.com
Maße: 235 x 155 x 8 mm
Von/Mit: Curt Fischer
Gewicht: 0,201 kg
Artikel-ID: 105987665

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