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Beschreibung
Die Vorschrift des § 1687 BGB ist eine völlig neue Regelung, die keinen Vorläufer im Familienrecht des BGB vor dem KindRG hatte. Es erfolgt eine Ausgestaltung elterlicher Sorge nach Trennung / Scheidung. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Eltern in wichtigen Angelegenheiten zusammenwirken, aber auch, daß sie sich jedenfalls grundsätzlich über alle das Kind betreffenden Angelegenheiten verständigen. Die das Kind betreffenden Angelegenheiten können dabei als «erheblich» oder «alltäglich» bezeichnet werden. Welche Angelegenheiten jedoch konkret als erheblich oder alltäglich zu bezeichnen sind und welche Abgrenzungsmaßstäbe im Einzelfall anzuwenden sind, wird durch den Gesetzgeber nicht gesagt. Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern wird vielmehr vorausgesetzt. Die Suche nach geeigneten Abgrenzungskriterien bildete daher den Gegenstand der Arbeit, wobei rechtsvergleichend Australien deswegen herangezogen wurde, weil es in Section 68 F des Family Law Reform Act 1995 gelungen ist, das Kindesinteresse in einer derartigen Situation als geeigneten Maßstab zu benennen und näher zu konkretisieren.
Die Vorschrift des § 1687 BGB ist eine völlig neue Regelung, die keinen Vorläufer im Familienrecht des BGB vor dem KindRG hatte. Es erfolgt eine Ausgestaltung elterlicher Sorge nach Trennung / Scheidung. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Eltern in wichtigen Angelegenheiten zusammenwirken, aber auch, daß sie sich jedenfalls grundsätzlich über alle das Kind betreffenden Angelegenheiten verständigen. Die das Kind betreffenden Angelegenheiten können dabei als «erheblich» oder «alltäglich» bezeichnet werden. Welche Angelegenheiten jedoch konkret als erheblich oder alltäglich zu bezeichnen sind und welche Abgrenzungsmaßstäbe im Einzelfall anzuwenden sind, wird durch den Gesetzgeber nicht gesagt. Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern wird vielmehr vorausgesetzt. Die Suche nach geeigneten Abgrenzungskriterien bildete daher den Gegenstand der Arbeit, wobei rechtsvergleichend Australien deswegen herangezogen wurde, weil es in Section 68 F des Family Law Reform Act 1995 gelungen ist, das Kindesinteresse in einer derartigen Situation als geeigneten Maßstab zu benennen und näher zu konkretisieren.
Über den Autor
Die Autorin: Alioska Marinopoulos, geboren am 23. Mai 1974 in Siegen. 1993 Abitur in Friedberg. 1995/96-1999 Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main. 1999 Erstes Juristisches Staatsexamen. 2001-2003 Referendariat zunächst in Gießen und später am Wohnort in Frankfurt am Main. 2003 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Chancen und Risiken gemeinsamer elterlicher Sorge - Entstehungsgeschichte des § 1687 BGB - Rechtspolitische Diskussion - § 1687 im System der gemeinsamen Sorge nach Trennung der Eltern - Begründung des Alleinentscheidungsrechtes - Unterscheidung zwischen Angelegenheiten von erheblicher und alltäglicher Bedeutung - Verfahrensrecht - Hintergründe der Reform in Australien, Family Law Reform Act 1995 - Bestrebungen des FLRA 1995 - Maßgebliche Grundsätze und Ausübung des FLRA 1995.
Details
Erscheinungsjahr: 2003
Fachbereich: BGB
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 262 S.
ISBN-13: 9783631507797
ISBN-10: 3631507798
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 50779
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Marinopoulos, Alioska
Auflage: 1. Auflage
Hersteller: Peter Lang
Verantwortliche Person für die EU: Lang, Peter GmbH, Gontardstr. 11, D-10178 Berlin, r.boehm-korff@peterlang.com
Maße: 210 x 148 x 15 mm
Von/Mit: Alioska Marinopoulos
Erscheinungsdatum: 12.08.2003
Gewicht: 0,344 kg
Artikel-ID: 128703094

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