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Diener des Rechts und der Vernichtung
Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer, Wissenschaftliche Reihe...
Buch von Christoph Schneider
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
1. Einleitung
"Es ist Frühjahr 41, und durch unser Land geht ein
letzter Taumel von Sieg und Begeisterung. Deutschland ist wie ein Süchtiger, der gleich zusammenbrechen wird, der gleich ein Häuflein Elend sein wird, aber jetzt hat es noch einmal die Kanüle drin, fühlt noch einmal den rasenden Rausch der Macht. [...] Deutschland liegt wie eine Kriegswolke quer über dem Kontinent und baut nun das Europa germanischer Herrlichkeit."
1.1.Der Gegenstand
Im Mai 1960 wurde gegen eine Reihe ehemaliger Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte in Frankfurt am Main ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Alles an diesem Verfahren ist ungewöhnlich: seine Dauer (zehn Jahre), die Zahl der Beschuldigten (33) und ihre Funktion im Apparat der Justiz, der Tatvorwurf (psychische Beihilfe zum Mord) und das Verfahrensende, verkündet in einem neunzeiligen Beschluss im Jahr 1970.
Gegenstand des Verfahrens war ein für die Geschichte der Vernichtungspolitik singuläres Ereignis: Am 23. und 24. April 1941 wurden von Staatssekretär Franz Schlegelberger - er führte zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte des Reichsjustizministers - neben dem Reichsgerichtspräsidenten, den Oberreichsanwälten und weiteren hohen Repräsentanten der Justiz auch die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte aller Oberlandesgerichtsbezirke des Deutschen Reichs (einschließlich der annektierten Gebiete) eingeladen. Sollten sie verhindert sein - und dafür gab es eigentlich nur einen guten Grund: im Feld zu stehen -, war der Vertreter zu entsenden. Wichtigster Tagesordnungspunkt der Konferenz: Seit Anfang 1940 wurden systematisch und ohne gesetzliche Grundlage Anstaltspatienten ermordet. Im Zusammenhang mit der Selektion, dem Abtransport und dem Verschwinden von Tausenden von Menschen im Kerngebiet eines von Kriegsauswirkungen noch weitgehend verschonten Deutschen Reichs kam es zu "Störungen" - Angehörige insistierten, Anwohner spekulierten, Kirchenvertreter protestierten. Auch kollidierte die verdeckte und verbotene Tat wiederholt mit Vorgängen im Rechts- und Verwaltungswesen. Abläufe im Justizbetrieb kamen ins Stocken, Behörden stellten Nachforschungen an oder nahmen gar Strafanzeigen entgegen - all das sollte zukünftig vermieden werden. Zwei Vertreter aus der Organisationszentrale der NS-"Euthanasie" trafen sich mit den höchsten Repräsentanten des Rechts und informierten sie plenar über die Mordpraxis und ihre Modalitäten, über interne Abläufe und Verschleierungsmaßnahmen. Der Bericht über die arbeitsteilige, auch mit staatlichen Ressourcen betriebene illegale Tötungspraxis wurde von den Juristen angehört und ohne Verletzung rhetorischer und sozialer Regeln entgegengenommen. Absprachegemäß wurden diesbezügliche Anzeigen und Eingaben nun unbearbeitet an das Ministerium weitergeleitet. Von den höchsten Juristen des Landes hat nicht ein Einziger protestiert oder sich verweigert. Sie, die sehr gut einschätzen konnten, dass ihnen persönlich nicht mehr drohen würde als die vorzeitige Pensionierung, passten die Abläufe in ihren Bezirken der Vernichtungspolitik an.
Mit der Tötungsaktion gegen Kranke und Behinderte war ein "Präzedenzfall geschaffen worden, der den Kräften in der NS-Führung, die zu radikalen Maßnahmen gegen die Juden drängten, die Durchführbarkeit großer Mordaktionen demonstriert hatte". Hier wurde erstmals das Selektionskriterium "Jude" umgesetzt. Hier wurden jene räumlich-organisatorischen Abläufe erfunden, die kurze Zeit später die Vorgänge in den Vernichtungslagern der "Aktion Reinhard" strukturieren sollten. Und die Konferenz fand genau zu dem Zeitpunkt statt, als die im Zusammenhang mit der NS-"Euthanasie" geschulten Mediziner begannen, Konzentrationslager zu bereisen, um kranke, versehrte, erschöpfte, kommunistische und jüdische Häftlinge für die Gaskammern der Tötungsanstalten zu selektieren.
1.2.Der Rhythmus des Verfahrens
Obgleich die Konferenz, im Unterschied zu vielen NS-Verbrechen, eine abzählbare
1. Einleitung
"Es ist Frühjahr 41, und durch unser Land geht ein
letzter Taumel von Sieg und Begeisterung. Deutschland ist wie ein Süchtiger, der gleich zusammenbrechen wird, der gleich ein Häuflein Elend sein wird, aber jetzt hat es noch einmal die Kanüle drin, fühlt noch einmal den rasenden Rausch der Macht. [...] Deutschland liegt wie eine Kriegswolke quer über dem Kontinent und baut nun das Europa germanischer Herrlichkeit."
1.1.Der Gegenstand
Im Mai 1960 wurde gegen eine Reihe ehemaliger Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte in Frankfurt am Main ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Alles an diesem Verfahren ist ungewöhnlich: seine Dauer (zehn Jahre), die Zahl der Beschuldigten (33) und ihre Funktion im Apparat der Justiz, der Tatvorwurf (psychische Beihilfe zum Mord) und das Verfahrensende, verkündet in einem neunzeiligen Beschluss im Jahr 1970.
Gegenstand des Verfahrens war ein für die Geschichte der Vernichtungspolitik singuläres Ereignis: Am 23. und 24. April 1941 wurden von Staatssekretär Franz Schlegelberger - er führte zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte des Reichsjustizministers - neben dem Reichsgerichtspräsidenten, den Oberreichsanwälten und weiteren hohen Repräsentanten der Justiz auch die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte aller Oberlandesgerichtsbezirke des Deutschen Reichs (einschließlich der annektierten Gebiete) eingeladen. Sollten sie verhindert sein - und dafür gab es eigentlich nur einen guten Grund: im Feld zu stehen -, war der Vertreter zu entsenden. Wichtigster Tagesordnungspunkt der Konferenz: Seit Anfang 1940 wurden systematisch und ohne gesetzliche Grundlage Anstaltspatienten ermordet. Im Zusammenhang mit der Selektion, dem Abtransport und dem Verschwinden von Tausenden von Menschen im Kerngebiet eines von Kriegsauswirkungen noch weitgehend verschonten Deutschen Reichs kam es zu "Störungen" - Angehörige insistierten, Anwohner spekulierten, Kirchenvertreter protestierten. Auch kollidierte die verdeckte und verbotene Tat wiederholt mit Vorgängen im Rechts- und Verwaltungswesen. Abläufe im Justizbetrieb kamen ins Stocken, Behörden stellten Nachforschungen an oder nahmen gar Strafanzeigen entgegen - all das sollte zukünftig vermieden werden. Zwei Vertreter aus der Organisationszentrale der NS-"Euthanasie" trafen sich mit den höchsten Repräsentanten des Rechts und informierten sie plenar über die Mordpraxis und ihre Modalitäten, über interne Abläufe und Verschleierungsmaßnahmen. Der Bericht über die arbeitsteilige, auch mit staatlichen Ressourcen betriebene illegale Tötungspraxis wurde von den Juristen angehört und ohne Verletzung rhetorischer und sozialer Regeln entgegengenommen. Absprachegemäß wurden diesbezügliche Anzeigen und Eingaben nun unbearbeitet an das Ministerium weitergeleitet. Von den höchsten Juristen des Landes hat nicht ein Einziger protestiert oder sich verweigert. Sie, die sehr gut einschätzen konnten, dass ihnen persönlich nicht mehr drohen würde als die vorzeitige Pensionierung, passten die Abläufe in ihren Bezirken der Vernichtungspolitik an.
Mit der Tötungsaktion gegen Kranke und Behinderte war ein "Präzedenzfall geschaffen worden, der den Kräften in der NS-Führung, die zu radikalen Maßnahmen gegen die Juden drängten, die Durchführbarkeit großer Mordaktionen demonstriert hatte". Hier wurde erstmals das Selektionskriterium "Jude" umgesetzt. Hier wurden jene räumlich-organisatorischen Abläufe erfunden, die kurze Zeit später die Vorgänge in den Vernichtungslagern der "Aktion Reinhard" strukturieren sollten. Und die Konferenz fand genau zu dem Zeitpunkt statt, als die im Zusammenhang mit der NS-"Euthanasie" geschulten Mediziner begannen, Konzentrationslager zu bereisen, um kranke, versehrte, erschöpfte, kommunistische und jüdische Häftlinge für die Gaskammern der Tötungsanstalten zu selektieren.
1.2.Der Rhythmus des Verfahrens
Obgleich die Konferenz, im Unterschied zu vielen NS-Verbrechen, eine abzählbare
Details
Erscheinungsjahr: 2017
Fachbereich: Zeitgeschichte & Politik
Genre: Geschichte
Jahrhundert: ab 1949
Rubrik: Geisteswissenschaften
Medium: Buch
Seiten: 242
Titelzusatz: Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer, Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts 30
Inhalt: 242 S.
ISBN-13: 9783593506890
ISBN-10: 3593506890
Sprache: Deutsch
Einband: Gebunden
Autor: Schneider, Christoph
Auflage: 1/2017
campus verlag: Campus Verlag
Maße: 220 x 148 x 19 mm
Von/Mit: Christoph Schneider
Erscheinungsdatum: 16.02.2017
Gewicht: 0,403 kg
preigu-id: 108371638
Details
Erscheinungsjahr: 2017
Fachbereich: Zeitgeschichte & Politik
Genre: Geschichte
Jahrhundert: ab 1949
Rubrik: Geisteswissenschaften
Medium: Buch
Seiten: 242
Titelzusatz: Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer, Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts 30
Inhalt: 242 S.
ISBN-13: 9783593506890
ISBN-10: 3593506890
Sprache: Deutsch
Einband: Gebunden
Autor: Schneider, Christoph
Auflage: 1/2017
campus verlag: Campus Verlag
Maße: 220 x 148 x 19 mm
Von/Mit: Christoph Schneider
Erscheinungsdatum: 16.02.2017
Gewicht: 0,403 kg
preigu-id: 108371638
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