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Beschreibung
Durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren eingeführt. Im Rahmen dieser Regelung nimmt die 30-prozentige Kontrollschwelle des
29 Abs. 2 WpÜG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehören, in besonderen Fällen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung für die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtausübung des Dritten Einfluss zu nehmen.
30 WpÜG beinhaltet sieben unterschiedliche Zurechnungstatbestände. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsprobleme und Auswirkungen der einzelnen Zurechnungstatbestände zu untersuchen. / Dissertationsschrift
29 Abs. 2 WpÜG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehören, in besonderen Fällen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung für die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtausübung des Dritten Einfluss zu nehmen.
30 WpÜG beinhaltet sieben unterschiedliche Zurechnungstatbestände. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsprobleme und Auswirkungen der einzelnen Zurechnungstatbestände zu untersuchen. / Dissertationsschrift
Durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren eingeführt. Im Rahmen dieser Regelung nimmt die 30-prozentige Kontrollschwelle des
29 Abs. 2 WpÜG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehören, in besonderen Fällen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung für die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtausübung des Dritten Einfluss zu nehmen.
30 WpÜG beinhaltet sieben unterschiedliche Zurechnungstatbestände. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsprobleme und Auswirkungen der einzelnen Zurechnungstatbestände zu untersuchen. / Dissertationsschrift
29 Abs. 2 WpÜG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehören, in besonderen Fällen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung für die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtausübung des Dritten Einfluss zu nehmen.
30 WpÜG beinhaltet sieben unterschiedliche Zurechnungstatbestände. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsprobleme und Auswirkungen der einzelnen Zurechnungstatbestände zu untersuchen. / Dissertationsschrift
Zusammenfassung
Der Autor: Holger Pittroff, geboren 1973 in Kulmbach, studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahre 1997 und dem Zweiten Staatsexamen im Jahre 2000 absolvierte der Autor im Studienjahr 2000/2001 ein LL.M.-Studium an der University of Illinois in Urbana-Champaign. Im Jahre 2002 erwarb er den Titel Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth). Er ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2003 in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Promotion 2003.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt : Übernahmerecht in Deutschland und Europa - Der Begriff der Kontrolle gemäß
29 Abs. 2 WpÜG - Die Bedeutung und Auslegung des
30 WpÜG - Die einzelnen Zurechnungstatbestände des
30 WpÜG - Sonstige Probleme im Zusammenhang mit Stimmrechtszurechnungen - Die Zurechnung von Stimmrechten gemäß
22 WpHG.
29 Abs. 2 WpÜG - Die Bedeutung und Auslegung des
30 WpÜG - Die einzelnen Zurechnungstatbestände des
30 WpÜG - Sonstige Probleme im Zusammenhang mit Stimmrechtszurechnungen - Die Zurechnung von Stimmrechten gemäß
22 WpHG.
Details
| Erscheinungsjahr: | 2003 |
|---|---|
| Fachbereich: | BGB |
| Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
| Produktart: | Nachschlagewerke |
| Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
| Medium: | Taschenbuch |
| Inhalt: | Kartoniert / Broschiert |
| ISBN-13: | 9783631514177 |
| ISBN-10: | 3631514174 |
| Sprache: | Deutsch |
| Herstellernummer: | 51417 |
| Einband: | Kartoniert / Broschiert |
| Autor: | Pittroff, Holger |
| Hersteller: | Peter Lang |
| Verantwortliche Person für die EU: | Kolibri 360 GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 6-14, D-51149 Köln, produktsicherheit@kolibri360.de |
| Maße: | 21 x 148 x 210 mm |
| Von/Mit: | Holger Pittroff |
| Erscheinungsdatum: | 17.12.2003 |
| Gewicht: | 0,53 kg |