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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,7, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Reaktion auf die sogenannte ¿Online-Durchsuchung¿, welche den
heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme beschreibt, schuf
das BVerfG am 27.02.2008 ein neues Grundrecht; das ¿Grundrecht auf
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme¿. Damit hat das BVerfG nach 25 Jahren zum zweiten Mal ein
Grundrecht geschaffen. Das am 15.12.1983 geschaffene ¿Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung¿ beschreibt den Schutz des Einzelnen
gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe
seiner persönlichen Daten. Beide Grundrechte basieren auf dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art.1 I GG und dienen
dem Datenschutz.
Dabei ist der Begriff der ¿Schaffung neuer Grundrechte¿ missverständlich.
Als Instrument der Judikative kann das BVerfG grundsätzlich keine
Grundrechte schaffen, da dies dem Verfassungsgeber vorbehalten ist.
Beide Grundrechte werden im Grundgesetzt nicht ausdrücklich erwähnt.
Daher stellt sich die Frage, wie diese durch das Bundesverfassungsgericht
geschaffen werden können, in welchen Fällen das Bundesverfassungsgericht
einen Regelungsbedarf erkannt hat und wie die Grundrechte Geltung
erhalten ohne im Grundgesetz niedergeschrieben zu sein.
heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme beschreibt, schuf
das BVerfG am 27.02.2008 ein neues Grundrecht; das ¿Grundrecht auf
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme¿. Damit hat das BVerfG nach 25 Jahren zum zweiten Mal ein
Grundrecht geschaffen. Das am 15.12.1983 geschaffene ¿Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung¿ beschreibt den Schutz des Einzelnen
gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe
seiner persönlichen Daten. Beide Grundrechte basieren auf dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art.1 I GG und dienen
dem Datenschutz.
Dabei ist der Begriff der ¿Schaffung neuer Grundrechte¿ missverständlich.
Als Instrument der Judikative kann das BVerfG grundsätzlich keine
Grundrechte schaffen, da dies dem Verfassungsgeber vorbehalten ist.
Beide Grundrechte werden im Grundgesetzt nicht ausdrücklich erwähnt.
Daher stellt sich die Frage, wie diese durch das Bundesverfassungsgericht
geschaffen werden können, in welchen Fällen das Bundesverfassungsgericht
einen Regelungsbedarf erkannt hat und wie die Grundrechte Geltung
erhalten ohne im Grundgesetz niedergeschrieben zu sein.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,7, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Reaktion auf die sogenannte ¿Online-Durchsuchung¿, welche den
heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme beschreibt, schuf
das BVerfG am 27.02.2008 ein neues Grundrecht; das ¿Grundrecht auf
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme¿. Damit hat das BVerfG nach 25 Jahren zum zweiten Mal ein
Grundrecht geschaffen. Das am 15.12.1983 geschaffene ¿Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung¿ beschreibt den Schutz des Einzelnen
gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe
seiner persönlichen Daten. Beide Grundrechte basieren auf dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art.1 I GG und dienen
dem Datenschutz.
Dabei ist der Begriff der ¿Schaffung neuer Grundrechte¿ missverständlich.
Als Instrument der Judikative kann das BVerfG grundsätzlich keine
Grundrechte schaffen, da dies dem Verfassungsgeber vorbehalten ist.
Beide Grundrechte werden im Grundgesetzt nicht ausdrücklich erwähnt.
Daher stellt sich die Frage, wie diese durch das Bundesverfassungsgericht
geschaffen werden können, in welchen Fällen das Bundesverfassungsgericht
einen Regelungsbedarf erkannt hat und wie die Grundrechte Geltung
erhalten ohne im Grundgesetz niedergeschrieben zu sein.
heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme beschreibt, schuf
das BVerfG am 27.02.2008 ein neues Grundrecht; das ¿Grundrecht auf
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme¿. Damit hat das BVerfG nach 25 Jahren zum zweiten Mal ein
Grundrecht geschaffen. Das am 15.12.1983 geschaffene ¿Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung¿ beschreibt den Schutz des Einzelnen
gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe
seiner persönlichen Daten. Beide Grundrechte basieren auf dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art.1 I GG und dienen
dem Datenschutz.
Dabei ist der Begriff der ¿Schaffung neuer Grundrechte¿ missverständlich.
Als Instrument der Judikative kann das BVerfG grundsätzlich keine
Grundrechte schaffen, da dies dem Verfassungsgeber vorbehalten ist.
Beide Grundrechte werden im Grundgesetzt nicht ausdrücklich erwähnt.
Daher stellt sich die Frage, wie diese durch das Bundesverfassungsgericht
geschaffen werden können, in welchen Fällen das Bundesverfassungsgericht
einen Regelungsbedarf erkannt hat und wie die Grundrechte Geltung
erhalten ohne im Grundgesetz niedergeschrieben zu sein.
Details
Erscheinungsjahr: | 2010 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Seiten: | 24 |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783640545223 |
ISBN-10: | 3640545222 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Rödder, Dennis |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Dennis Rödder |
Erscheinungsdatum: | 03.03.2010 |
Gewicht: | 0,051 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2010 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Seiten: | 24 |
Inhalt: | 24 S. |
ISBN-13: | 9783640545223 |
ISBN-10: | 3640545222 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Rödder, Dennis |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Dennis Rödder |
Erscheinungsdatum: | 03.03.2010 |
Gewicht: | 0,051 kg |
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