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Beschreibung

Bei dem Rehabilitationsrecht des Sozialgesetzbuchs (SGB) handelt es sich um ein zersplittertes, unübersichtliches Rechtsgebiet. Das SGB kennt eine Vielzahl von Rehabilitationsträgern, die in unterschiedlichen Gesetzen verortet sind (SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX 2. Teil und SGB XIV). Rehabilitationsträger sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Eingliederungshilfe, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der sozialen Entschädigung.

Im 2. Teil des Werks wird aufgezeigt, wann sie im Einzelnen zuständig sind, insbesondere bei Zuständigkeit gleicher Leistungsgruppen und den sich daraus ergebenden Leistungsansprüchen nach den einzelnen Gesetzen. Erläutert werden die Anspruchsvoraussetzungen und die konkreten Leistungsangebote dieser speziellen Leistungsgesetze unter Einbeziehung von Schnittstellen mit anderen als Rehabilitationsleistungen, etwa der Krankenbehandlung (SGB V), der Pflege (SGB XI und SGB XII), der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben durch die Integrationsämter (§ 185 SGB IX) und der Erziehungshilfen (SGB VIII). Eingegangen wird, soweit erforderlich, auch auf untergesetzliches Regelwerk, etwa den Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung oder Verordnungen.

In einem vorangestellten 1. Teil des Buches wird das allgemeine Rehabilitationsrecht des SGB IX 1. Teil dargestellt, das gewissermaßen als „Reservegesetz" dient, soweit die speziellen Leistungsgesetze keine von ihm abweichenden Regelungen treffen.

Der 3. Teil des Buchs schließlich befasst sich mit dem koordinierenden Rehabilitationsverfahren, mit dem der Gesetzgeber im SGB IX 1. Teil verfahrensrechtlich die Pluralität von Leistungen und Trägern durch Regelungen abfedert, die Leistungen „wie aus einer Hand" ermöglichen, um zu verhindern, dass leistungsberechtigte Personen „zwischen die Stühle" der verschiedensten Rehabilitationsträger geraten, und die eine gesamtheitliche Erfassung des Rehabilitationsbedarfs gewährleisten sollen.

Autoren:
Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.

Bei dem Rehabilitationsrecht des Sozialgesetzbuchs (SGB) handelt es sich um ein zersplittertes, unübersichtliches Rechtsgebiet. Das SGB kennt eine Vielzahl von Rehabilitationsträgern, die in unterschiedlichen Gesetzen verortet sind (SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX 2. Teil und SGB XIV). Rehabilitationsträger sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Eingliederungshilfe, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der sozialen Entschädigung.

Im 2. Teil des Werks wird aufgezeigt, wann sie im Einzelnen zuständig sind, insbesondere bei Zuständigkeit gleicher Leistungsgruppen und den sich daraus ergebenden Leistungsansprüchen nach den einzelnen Gesetzen. Erläutert werden die Anspruchsvoraussetzungen und die konkreten Leistungsangebote dieser speziellen Leistungsgesetze unter Einbeziehung von Schnittstellen mit anderen als Rehabilitationsleistungen, etwa der Krankenbehandlung (SGB V), der Pflege (SGB XI und SGB XII), der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben durch die Integrationsämter (§ 185 SGB IX) und der Erziehungshilfen (SGB VIII). Eingegangen wird, soweit erforderlich, auch auf untergesetzliches Regelwerk, etwa den Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung oder Verordnungen.

In einem vorangestellten 1. Teil des Buches wird das allgemeine Rehabilitationsrecht des SGB IX 1. Teil dargestellt, das gewissermaßen als „Reservegesetz" dient, soweit die speziellen Leistungsgesetze keine von ihm abweichenden Regelungen treffen.

Der 3. Teil des Buchs schließlich befasst sich mit dem koordinierenden Rehabilitationsverfahren, mit dem der Gesetzgeber im SGB IX 1. Teil verfahrensrechtlich die Pluralität von Leistungen und Trägern durch Regelungen abfedert, die Leistungen „wie aus einer Hand" ermöglichen, um zu verhindern, dass leistungsberechtigte Personen „zwischen die Stühle" der verschiedensten Rehabilitationsträger geraten, und die eine gesamtheitliche Erfassung des Rehabilitationsbedarfs gewährleisten sollen.

Autoren:
Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.

Über den Autor
Torsten Schaumberg
Details
Erscheinungsjahr: 2025
Fachbereich: Öffentliches Recht
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Buch
Inhalt: XXXVI
511 S.
ISBN-13: 9783472096108
ISBN-10: 3472096101
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 09610000
Einband: Gebunden
Autor: Eicher, Wolfgang
Schaumberg, Torsten
Herausgeber: Torsten Schaumberg/Wolfgang Eicher
Auflage: 1. Auflage
Hersteller: Hermann Luchterhand Verla
Hermann Luchterhand Verlag
Verantwortliche Person für die EU: Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Wolters-Kluwer-Str. 1, D-50354 Hürth, info-wkd@wolterskluwer.com
Maße: 205 x 147 x 36 mm
Von/Mit: Wolfgang Eicher (u. a.)
Erscheinungsdatum: 27.06.2025
Gewicht: 0,686 kg
Artikel-ID: 116707658

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