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Beschreibung
Prostitution ist seit Jahrhunderten eine anerkannte Institution der städtischen Gesellschaft - nicht trotz, sondern wegen des ihr anhaftenden Makels. Denn die sittliche Stigmatisierung ermöglichte es, Prostitution als geächtete und rechtlose Erwerbstätigkeit pragmatisch, in einer sozial verträglichen Form als dauernde Einrichtung zu konsolidieren.
Diese These belegt die Autorin anhand der historischen Entwicklung der Reglementierung von Prostitution in Deutschland. Der geschichtliche Rückblick zeigt dazu die Reglementierung als "unehrliches Gewerbe" der mittelalterlichen Stadt, die offizielle Konzessionierung im Rahmen der "guthen polizey" im 18. Jahrhundert, die Einschreibung der Prostituierten als "Kontrollmädchen" im 19. Jahrhundert, die sogenannte Freigabe durch das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927 und die Regelung im Nationalsozialismus. Nach dem geltenden Recht ist Prostitution ebenfalls innerhalb des durch die Straftatbestände gezogenen Rahmens erlaubt; die Prostituierte kann jedoch nicht die Rechte geltend machen, die im allgemeinen mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit verbunden sind. Diese Rechtlosigkeit der Prostituierten in bezug auf ihre Erwerbstätigkeit und andere tradierte, mit geltenden Rechtsgrundsätzen nicht vereinbare Bestandteile der Prostituiertenreglementierung werden aufgezeigt und die zur Verbesserung der Rechtsstellung der Prostituierten vorgelegeten Reformvorschläge kritisch analysiert.
Diese These belegt die Autorin anhand der historischen Entwicklung der Reglementierung von Prostitution in Deutschland. Der geschichtliche Rückblick zeigt dazu die Reglementierung als "unehrliches Gewerbe" der mittelalterlichen Stadt, die offizielle Konzessionierung im Rahmen der "guthen polizey" im 18. Jahrhundert, die Einschreibung der Prostituierten als "Kontrollmädchen" im 19. Jahrhundert, die sogenannte Freigabe durch das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927 und die Regelung im Nationalsozialismus. Nach dem geltenden Recht ist Prostitution ebenfalls innerhalb des durch die Straftatbestände gezogenen Rahmens erlaubt; die Prostituierte kann jedoch nicht die Rechte geltend machen, die im allgemeinen mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit verbunden sind. Diese Rechtlosigkeit der Prostituierten in bezug auf ihre Erwerbstätigkeit und andere tradierte, mit geltenden Rechtsgrundsätzen nicht vereinbare Bestandteile der Prostituiertenreglementierung werden aufgezeigt und die zur Verbesserung der Rechtsstellung der Prostituierten vorgelegeten Reformvorschläge kritisch analysiert.
Prostitution ist seit Jahrhunderten eine anerkannte Institution der städtischen Gesellschaft - nicht trotz, sondern wegen des ihr anhaftenden Makels. Denn die sittliche Stigmatisierung ermöglichte es, Prostitution als geächtete und rechtlose Erwerbstätigkeit pragmatisch, in einer sozial verträglichen Form als dauernde Einrichtung zu konsolidieren.
Diese These belegt die Autorin anhand der historischen Entwicklung der Reglementierung von Prostitution in Deutschland. Der geschichtliche Rückblick zeigt dazu die Reglementierung als "unehrliches Gewerbe" der mittelalterlichen Stadt, die offizielle Konzessionierung im Rahmen der "guthen polizey" im 18. Jahrhundert, die Einschreibung der Prostituierten als "Kontrollmädchen" im 19. Jahrhundert, die sogenannte Freigabe durch das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927 und die Regelung im Nationalsozialismus. Nach dem geltenden Recht ist Prostitution ebenfalls innerhalb des durch die Straftatbestände gezogenen Rahmens erlaubt; die Prostituierte kann jedoch nicht die Rechte geltend machen, die im allgemeinen mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit verbunden sind. Diese Rechtlosigkeit der Prostituierten in bezug auf ihre Erwerbstätigkeit und andere tradierte, mit geltenden Rechtsgrundsätzen nicht vereinbare Bestandteile der Prostituiertenreglementierung werden aufgezeigt und die zur Verbesserung der Rechtsstellung der Prostituierten vorgelegeten Reformvorschläge kritisch analysiert.
Diese These belegt die Autorin anhand der historischen Entwicklung der Reglementierung von Prostitution in Deutschland. Der geschichtliche Rückblick zeigt dazu die Reglementierung als "unehrliches Gewerbe" der mittelalterlichen Stadt, die offizielle Konzessionierung im Rahmen der "guthen polizey" im 18. Jahrhundert, die Einschreibung der Prostituierten als "Kontrollmädchen" im 19. Jahrhundert, die sogenannte Freigabe durch das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927 und die Regelung im Nationalsozialismus. Nach dem geltenden Recht ist Prostitution ebenfalls innerhalb des durch die Straftatbestände gezogenen Rahmens erlaubt; die Prostituierte kann jedoch nicht die Rechte geltend machen, die im allgemeinen mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit verbunden sind. Diese Rechtlosigkeit der Prostituierten in bezug auf ihre Erwerbstätigkeit und andere tradierte, mit geltenden Rechtsgrundsätzen nicht vereinbare Bestandteile der Prostituiertenreglementierung werden aufgezeigt und die zur Verbesserung der Rechtsstellung der Prostituierten vorgelegeten Reformvorschläge kritisch analysiert.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Prostitution als unehrliches Gewerbe: Polizeilich konzessionierte Prostitution an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert - Regelungen des Allgemeinen Preußischen Landrechts von 1794 - Das Ende der "konzessionierten Prostitution" - C. Prostitution als durch die Polizei geregelte Erwerbstätigkeit: Zur Zeit des Preußischen Strafgesetzbuches von 1851 - Im Kaiserreich - Abolitionistische Bewegung und andere Kritik an der Reglementierung von Prostitution - D. Die Freigabe von Prostitution: In der Weimarer Republik - Im Nationalsozialismus - In der Bundesrepublik - E. Fazit - F. Reform: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht - Zivilrecht - Sanitätspolizeigesetze - Sozialversicherung der Prostituierten - Interessenvertretungen - Fazit - Literaturverzeichnis - Personen- und Stichwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 1999 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 182 S. |
ISBN-13: | 9783428094660 |
ISBN-10: | 3428094662 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 9466 |
Autor: | Gleß, Sabine |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Abbildungen: | 182 S. |
Maße: | 232 x 157 x 7 mm |
Von/Mit: | Sabine Gleß |
Erscheinungsdatum: | 27.05.1999 |
Gewicht: | 0,26 kg |
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Prostitution als unehrliches Gewerbe: Polizeilich konzessionierte Prostitution an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert - Regelungen des Allgemeinen Preußischen Landrechts von 1794 - Das Ende der "konzessionierten Prostitution" - C. Prostitution als durch die Polizei geregelte Erwerbstätigkeit: Zur Zeit des Preußischen Strafgesetzbuches von 1851 - Im Kaiserreich - Abolitionistische Bewegung und andere Kritik an der Reglementierung von Prostitution - D. Die Freigabe von Prostitution: In der Weimarer Republik - Im Nationalsozialismus - In der Bundesrepublik - E. Fazit - F. Reform: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht - Zivilrecht - Sanitätspolizeigesetze - Sozialversicherung der Prostituierten - Interessenvertretungen - Fazit - Literaturverzeichnis - Personen- und Stichwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 1999 |
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Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 182 S. |
ISBN-13: | 9783428094660 |
ISBN-10: | 3428094662 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 9466 |
Autor: | Gleß, Sabine |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Abbildungen: | 182 S. |
Maße: | 232 x 157 x 7 mm |
Von/Mit: | Sabine Gleß |
Erscheinungsdatum: | 27.05.1999 |
Gewicht: | 0,26 kg |
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