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Beschreibung
Die Arbeit zeigt, dass Personengesellschaften ihren Gewinn analog § 291 AktG wirksam an ein Gesellschafter-Unternehmen abführen können und dass solche Gewinnabführungsverträge - trotz ihrer organisationsrechtlichen Wirkung - grundsätzlich mit dem Zweck der Personengesellschaft vereinbar und formfrei möglich sind.
Optierende Personengesellschaften nach § 1a KStG können bereits de lege lata als Organgesellschaften im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft fungieren, da § 17 KStG keinen eingetragenen oder organisationsrechtlichen Gewinnabführungsvertrag verlangt.
Trotz der aktuell ablehnenden Verwaltungsauffassung spricht die Rechtslage dafür, Organschaften mit optierenden Personengesellschaften zuzulassen, sofern die Anforderungen erfüllt sind.
Zugleich verdeutlicht die Analyse, dass das Optionsmodell einen Impuls für eine grundlegende Reform hin zu einem Gruppenbesteuerungssystem ohne Gewinnabführungsvertrag geben sollte, da punktuelle gesetzliche Anpassungen das strukturelle Kernproblem der Organschaft nicht lösen.
Optierende Personengesellschaften nach § 1a KStG können bereits de lege lata als Organgesellschaften im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft fungieren, da § 17 KStG keinen eingetragenen oder organisationsrechtlichen Gewinnabführungsvertrag verlangt.
Trotz der aktuell ablehnenden Verwaltungsauffassung spricht die Rechtslage dafür, Organschaften mit optierenden Personengesellschaften zuzulassen, sofern die Anforderungen erfüllt sind.
Zugleich verdeutlicht die Analyse, dass das Optionsmodell einen Impuls für eine grundlegende Reform hin zu einem Gruppenbesteuerungssystem ohne Gewinnabführungsvertrag geben sollte, da punktuelle gesetzliche Anpassungen das strukturelle Kernproblem der Organschaft nicht lösen.
Die Arbeit zeigt, dass Personengesellschaften ihren Gewinn analog § 291 AktG wirksam an ein Gesellschafter-Unternehmen abführen können und dass solche Gewinnabführungsverträge - trotz ihrer organisationsrechtlichen Wirkung - grundsätzlich mit dem Zweck der Personengesellschaft vereinbar und formfrei möglich sind.
Optierende Personengesellschaften nach § 1a KStG können bereits de lege lata als Organgesellschaften im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft fungieren, da § 17 KStG keinen eingetragenen oder organisationsrechtlichen Gewinnabführungsvertrag verlangt.
Trotz der aktuell ablehnenden Verwaltungsauffassung spricht die Rechtslage dafür, Organschaften mit optierenden Personengesellschaften zuzulassen, sofern die Anforderungen erfüllt sind.
Zugleich verdeutlicht die Analyse, dass das Optionsmodell einen Impuls für eine grundlegende Reform hin zu einem Gruppenbesteuerungssystem ohne Gewinnabführungsvertrag geben sollte, da punktuelle gesetzliche Anpassungen das strukturelle Kernproblem der Organschaft nicht lösen.
Optierende Personengesellschaften nach § 1a KStG können bereits de lege lata als Organgesellschaften im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft fungieren, da § 17 KStG keinen eingetragenen oder organisationsrechtlichen Gewinnabführungsvertrag verlangt.
Trotz der aktuell ablehnenden Verwaltungsauffassung spricht die Rechtslage dafür, Organschaften mit optierenden Personengesellschaften zuzulassen, sofern die Anforderungen erfüllt sind.
Zugleich verdeutlicht die Analyse, dass das Optionsmodell einen Impuls für eine grundlegende Reform hin zu einem Gruppenbesteuerungssystem ohne Gewinnabführungsvertrag geben sollte, da punktuelle gesetzliche Anpassungen das strukturelle Kernproblem der Organschaft nicht lösen.
Details
| Erscheinungsjahr: | 2025 |
|---|---|
| Fachbereich: | Allgemeines |
| Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
| Produktart: | Nachschlagewerke |
| Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
| Medium: | Taschenbuch |
| Titel: | Die optierende Personengesellschaft nach § 1a KStG als Organgesellschaft in der ertragsteuerlichen Organschaft.Untersuchung de lege lata und Ausblick de lege ferenda |
| ISBN-13: | 9783689523640 |
| ISBN-10: | 3689523648 |
| Sprache: | Deutsch |
| Einband: | Kartoniert / Broschiert |
| Autor: | Walter, Lars |
| Hersteller: |
Cuvillier
Cuvillier Verlag GmbH |
| Verantwortliche Person für die EU: | Cuvillier Verlag, Nonnenstieg 8, D-37075 Göttingen, info@cuvillier.de |
| Maße: | 210 x 148 x 16 mm |
| Von/Mit: | Lars Walter |
| Erscheinungsdatum: | 08.10.2025 |
| Gewicht: | 0,381 kg |