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Beschreibung
Die Zwangsvollstreckungsformulare bewegen weiterhin die Gemüter: Zum
01.09.2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten (BR-Drucks. 203/24). Hierdurch griff der Verordnungsgeber die Vorschläge der Praxis zur Verbesserung der Handhabbarkeit der Formulare auf.
Vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2025 können die Formulare in der Form vom 16.12.2022 noch verwendet werden. Ab dem 01.10.2025 müssen dann die neuen
Formulare genutzt werden. Die Übergangsfrist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen wurde bis zum 30.09.2025 verlängert.
Für die Praxis bedeutet dies, dass ab dem 01.10.2025 zwingend die neuen Formulare verwendet werden müssen.
Die neuen Formulare bringen Gläubigern bzw. deren Bevollmächtigten jede Menge Mehrarbeit. Mit "mal eben ausfüllen" ist es nicht getan, da die Formulare umfangreicher geworden sind und unübersichtlich viele Ankreuzfelder und Klammerzusätze enthalten, die der Praktiker in der Hektik des Alltags schnell übersehen kann.
Hier bietet das vorliegende Werk zur Vermeidung von potentiellen Regressen eine Hilfe an und versucht, dem Anwender praktische Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare zu geben.
01.09.2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten (BR-Drucks. 203/24). Hierdurch griff der Verordnungsgeber die Vorschläge der Praxis zur Verbesserung der Handhabbarkeit der Formulare auf.
Vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2025 können die Formulare in der Form vom 16.12.2022 noch verwendet werden. Ab dem 01.10.2025 müssen dann die neuen
Formulare genutzt werden. Die Übergangsfrist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen wurde bis zum 30.09.2025 verlängert.
Für die Praxis bedeutet dies, dass ab dem 01.10.2025 zwingend die neuen Formulare verwendet werden müssen.
Die neuen Formulare bringen Gläubigern bzw. deren Bevollmächtigten jede Menge Mehrarbeit. Mit "mal eben ausfüllen" ist es nicht getan, da die Formulare umfangreicher geworden sind und unübersichtlich viele Ankreuzfelder und Klammerzusätze enthalten, die der Praktiker in der Hektik des Alltags schnell übersehen kann.
Hier bietet das vorliegende Werk zur Vermeidung von potentiellen Regressen eine Hilfe an und versucht, dem Anwender praktische Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare zu geben.
Die Zwangsvollstreckungsformulare bewegen weiterhin die Gemüter: Zum
01.09.2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten (BR-Drucks. 203/24). Hierdurch griff der Verordnungsgeber die Vorschläge der Praxis zur Verbesserung der Handhabbarkeit der Formulare auf.
Vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2025 können die Formulare in der Form vom 16.12.2022 noch verwendet werden. Ab dem 01.10.2025 müssen dann die neuen
Formulare genutzt werden. Die Übergangsfrist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen wurde bis zum 30.09.2025 verlängert.
Für die Praxis bedeutet dies, dass ab dem 01.10.2025 zwingend die neuen Formulare verwendet werden müssen.
Die neuen Formulare bringen Gläubigern bzw. deren Bevollmächtigten jede Menge Mehrarbeit. Mit "mal eben ausfüllen" ist es nicht getan, da die Formulare umfangreicher geworden sind und unübersichtlich viele Ankreuzfelder und Klammerzusätze enthalten, die der Praktiker in der Hektik des Alltags schnell übersehen kann.
Hier bietet das vorliegende Werk zur Vermeidung von potentiellen Regressen eine Hilfe an und versucht, dem Anwender praktische Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare zu geben.
01.09.2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten (BR-Drucks. 203/24). Hierdurch griff der Verordnungsgeber die Vorschläge der Praxis zur Verbesserung der Handhabbarkeit der Formulare auf.
Vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2025 können die Formulare in der Form vom 16.12.2022 noch verwendet werden. Ab dem 01.10.2025 müssen dann die neuen
Formulare genutzt werden. Die Übergangsfrist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen wurde bis zum 30.09.2025 verlängert.
Für die Praxis bedeutet dies, dass ab dem 01.10.2025 zwingend die neuen Formulare verwendet werden müssen.
Die neuen Formulare bringen Gläubigern bzw. deren Bevollmächtigten jede Menge Mehrarbeit. Mit "mal eben ausfüllen" ist es nicht getan, da die Formulare umfangreicher geworden sind und unübersichtlich viele Ankreuzfelder und Klammerzusätze enthalten, die der Praktiker in der Hektik des Alltags schnell übersehen kann.
Hier bietet das vorliegende Werk zur Vermeidung von potentiellen Regressen eine Hilfe an und versucht, dem Anwender praktische Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare zu geben.
Details
Erscheinungsjahr: | 2025 |
---|---|
Fachbereich: | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 248 S. |
ISBN-13: | 9783886065417 |
ISBN-10: | 3886065413 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Klappenbroschur |
Redaktion: | Mock, Peter |
Auflage: | 3. aktualisierte und wesentlich überarbeitete Auflage |
Hersteller: |
Deubner Recht & Steuern
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG |
Verantwortliche Person für die EU: | Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG, Andreas Feifel - Leiter Content Management / Produktion, Oststr. 11, D-50996 Köln, andreas.feifel@deubner-verlag.de |
Maße: | 209 x 146 x 15 mm |
Von/Mit: | Peter Mock |
Erscheinungsdatum: | 09.06.2025 |
Gewicht: | 0,32 kg |