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Beschreibung
Der Begriff des Gestaltungsrechts und die Ausübung von Gestaltungsrechten
begegnen dem Rechtsanwender auf allen Gebieten des Zivilrechts. Dabei haben die
Anfechtung, die Kündigung oder der Rücktritt gemeinsam, dass sie durch private
Willenserklärung geltend zu machen sind. So wie der Begriff der Willenserklärung
eine eingehende und umfassende Behandlung in der Zivilrechtswissenschaft
erfahren hat, könnte man meinen, dass auch die Form, der Umfang oder die
Funktion der Gestaltungserklärung bereits hinreichend geklärt sind. Bei der hier zu
behandelnden Frage, ob eine Gestaltungserklärung begründet werden muss, d. h.
die ihr zugrunde liegenden, tatsächlichen Grundlagen des Rechts dargelegt werden
müssen, ist dies allerdings nicht der Fall. Obwohl ein zentraler Bereich der Ausübung
subjektiver Rechte betroffen ist, zeigt sich in Rechtsprechung und Schrifttum ein
widersprüchliches Meinungsbild. Mitunter wird das Problem nicht einmal erkannt
oder thematisiert. Insbesondere weicht seine Darstellung bei den einzelnen
Gestaltungsrechten erheblich voneinander ab. Wo bei der Anfechtung die allgemeine
Meinung in verschiedenen Ausformungen noch auf dem Standpunkt steht, dass die
Anfechtungserklärung begründet werden müsse, wird dies z. B. für die
Rücktrittserklärung verneint. Sogar innerhalb eines Rechtsbehelfs zeigen sich
erstaunliche Unterschiede bei der Behandlung der Problematik, wie ein Blick auf die
Anfechtung des Allgemeinen Teils und die des Erbrechts zeigt1.
Der Begriff des Gestaltungsrechts und die Ausübung von Gestaltungsrechten
begegnen dem Rechtsanwender auf allen Gebieten des Zivilrechts. Dabei haben die
Anfechtung, die Kündigung oder der Rücktritt gemeinsam, dass sie durch private
Willenserklärung geltend zu machen sind. So wie der Begriff der Willenserklärung
eine eingehende und umfassende Behandlung in der Zivilrechtswissenschaft
erfahren hat, könnte man meinen, dass auch die Form, der Umfang oder die
Funktion der Gestaltungserklärung bereits hinreichend geklärt sind. Bei der hier zu
behandelnden Frage, ob eine Gestaltungserklärung begründet werden muss, d. h.
die ihr zugrunde liegenden, tatsächlichen Grundlagen des Rechts dargelegt werden
müssen, ist dies allerdings nicht der Fall. Obwohl ein zentraler Bereich der Ausübung
subjektiver Rechte betroffen ist, zeigt sich in Rechtsprechung und Schrifttum ein
widersprüchliches Meinungsbild. Mitunter wird das Problem nicht einmal erkannt
oder thematisiert. Insbesondere weicht seine Darstellung bei den einzelnen
Gestaltungsrechten erheblich voneinander ab. Wo bei der Anfechtung die allgemeine
Meinung in verschiedenen Ausformungen noch auf dem Standpunkt steht, dass die
Anfechtungserklärung begründet werden müsse, wird dies z. B. für die
Rücktrittserklärung verneint. Sogar innerhalb eines Rechtsbehelfs zeigen sich
erstaunliche Unterschiede bei der Behandlung der Problematik, wie ein Blick auf die
Anfechtung des Allgemeinen Teils und die des Erbrechts zeigt1.
Details
Erscheinungsjahr: 2010
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 214 S.
ISBN-13: 9783869554983
ISBN-10: 3869554983
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Kochendörfer, Thomas
Hersteller: Cuvillier
Verantwortliche Person für die EU: Cuvillier Verlag, Nonnenstieg 8, D-37075 Göttingen, info@cuvillier.de
Maße: 210 x 148 x 12 mm
Von/Mit: Thomas Kochendörfer
Erscheinungsdatum: 27.09.2010
Gewicht: 0,284 kg
Artikel-ID: 121252740

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