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Beschreibung
Wieder topaktuell

Seit der Vorauflage gab es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und richtungsweisende Entscheidungen, die eine Überarbeitung erforderlich machten; hervorgehoben seien dabei vor allem:

  • Mit dem ?Gesetz zur Fortentwicklung der StPO? vom 25. 6. 2021 wurde mit § 95 a StPO die Möglichkeit geschaffen, die Bekanntgabe der Beschlagnahme an den Beschuldigten unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zurückzustellen. Der Beschuldigte ist nach neuem Recht bei jeder Vernehmung erneut gemäß § 136 I StPO zu belehren. Außerdem ist nach § 104 III StPO die Nachtzeit iSd § 104 I StPO jetzt einheitlich geregelt. Neu ist auch die Ausnahme in § 104 I Nr. 3 StPO.
  • Mit dem Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts ? Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (VerkStatGuaÄndG, BGBl. 2023 I Nr. 218) vom 16. 8. 2023 wurden vor allem die Ersatzfreiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im StGB neu geregelt. Die Entsprechungen für die StPO enthält das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts ? Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (SanktRÜAG, BGBl. 2023 I Nr. 203) vom 26. 7. 2023.
In der bewährten Struktur

Mit zahlreichen Beispielen, Übersichten, Mustern und hervorgehobenen Tipps für die Klausur sowie einem ausführlichen Sachverzeichnis für den schnellen, gezielten Zugriff.
Wieder topaktuell

Seit der Vorauflage gab es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und richtungsweisende Entscheidungen, die eine Überarbeitung erforderlich machten; hervorgehoben seien dabei vor allem:

  • Mit dem ?Gesetz zur Fortentwicklung der StPO? vom 25. 6. 2021 wurde mit § 95 a StPO die Möglichkeit geschaffen, die Bekanntgabe der Beschlagnahme an den Beschuldigten unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zurückzustellen. Der Beschuldigte ist nach neuem Recht bei jeder Vernehmung erneut gemäß § 136 I StPO zu belehren. Außerdem ist nach § 104 III StPO die Nachtzeit iSd § 104 I StPO jetzt einheitlich geregelt. Neu ist auch die Ausnahme in § 104 I Nr. 3 StPO.
  • Mit dem Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts ? Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (VerkStatGuaÄndG, BGBl. 2023 I Nr. 218) vom 16. 8. 2023 wurden vor allem die Ersatzfreiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im StGB neu geregelt. Die Entsprechungen für die StPO enthält das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts ? Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (SanktRÜAG, BGBl. 2023 I Nr. 203) vom 26. 7. 2023.
In der bewährten Struktur

Mit zahlreichen Beispielen, Übersichten, Mustern und hervorgehobenen Tipps für die Klausur sowie einem ausführlichen Sachverzeichnis für den schnellen, gezielten Zugriff.
Details
Erscheinungsjahr: 2024
Fachbereich: Strafrecht
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Reihe: Assessorklausuren / Referendariat
Inhalt: XIII
331 S.
344 S.
ISBN-13: 9783406812422
ISBN-10: 3406812422
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Heidrich, Andreas
Neher, Ivo
Auflage: 14. Auflage
Hersteller: C.H. Beck
Verlag C.H. Beck GmbH & Co. KG
Assessorklausuren
Verantwortliche Person für die EU: Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 9, D-80801 München, produktsicherheit@beck.de
Maße: 240 x 160 x 21 mm
Von/Mit: Andreas Heidrich (u. a.)
Erscheinungsdatum: 26.09.2024
Gewicht: 0,554 kg
Artikel-ID: 128666626

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