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Beschreibung
Die Autorin untersucht den unveräußerlichen Kernbereich der Leitungstätigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Die Arbeit begegnet damit dem haftungsträchtigen Spannungsverhältnis, in dem sich die Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft befinden: Einerseits müssen sie gemäß
76 Abs. 1 AktG die Aktiengesellschaft leiten, woraus gefolgert wird, dass sie die Leitung nicht übertragen dürfen. Andererseits erfordert eine effiziente Unternehmensorganisation gerade auch die Delegation von Leitungsaufgaben. Ziel der hier entwickelten, aktienrechtlichen Kernbereichslehre ist es, konkrete Aufgaben des Gesamtvorstands und deren Inhalte zu benennen, damit der Gesamtvorstand erkennen kann, welche Aufgaben er zwingend selbst wahrnehmen muss und welche er übertragen darf.
76 Abs. 1 AktG die Aktiengesellschaft leiten, woraus gefolgert wird, dass sie die Leitung nicht übertragen dürfen. Andererseits erfordert eine effiziente Unternehmensorganisation gerade auch die Delegation von Leitungsaufgaben. Ziel der hier entwickelten, aktienrechtlichen Kernbereichslehre ist es, konkrete Aufgaben des Gesamtvorstands und deren Inhalte zu benennen, damit der Gesamtvorstand erkennen kann, welche Aufgaben er zwingend selbst wahrnehmen muss und welche er übertragen darf.
Die Autorin untersucht den unveräußerlichen Kernbereich der Leitungstätigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Die Arbeit begegnet damit dem haftungsträchtigen Spannungsverhältnis, in dem sich die Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft befinden: Einerseits müssen sie gemäß
76 Abs. 1 AktG die Aktiengesellschaft leiten, woraus gefolgert wird, dass sie die Leitung nicht übertragen dürfen. Andererseits erfordert eine effiziente Unternehmensorganisation gerade auch die Delegation von Leitungsaufgaben. Ziel der hier entwickelten, aktienrechtlichen Kernbereichslehre ist es, konkrete Aufgaben des Gesamtvorstands und deren Inhalte zu benennen, damit der Gesamtvorstand erkennen kann, welche Aufgaben er zwingend selbst wahrnehmen muss und welche er übertragen darf.
76 Abs. 1 AktG die Aktiengesellschaft leiten, woraus gefolgert wird, dass sie die Leitung nicht übertragen dürfen. Andererseits erfordert eine effiziente Unternehmensorganisation gerade auch die Delegation von Leitungsaufgaben. Ziel der hier entwickelten, aktienrechtlichen Kernbereichslehre ist es, konkrete Aufgaben des Gesamtvorstands und deren Inhalte zu benennen, damit der Gesamtvorstand erkennen kann, welche Aufgaben er zwingend selbst wahrnehmen muss und welche er übertragen darf.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Leitungssystem der Aktiengesellschaft - Leitung versus Geschäftsführung - Unveräußerlichkeit der Leitung - Entwicklung eines Stufenmodells zur Erkennung des unveräußerlichen Kernbereichs der Leitung - Erkenntnisse der Untersuchung in Thesen.
Details
| Erscheinungsjahr: | 2015 |
|---|---|
| Fachbereich: | BGB |
| Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
| Produktart: | Nachschlagewerke |
| Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
| Medium: | Taschenbuch |
| Inhalt: | Kartoniert / Broschiert |
| ISBN-13: | 9783631666364 |
| ISBN-10: | 3631666365 |
| Sprache: | Deutsch |
| Herstellernummer: | 266636 |
| Einband: | Kartoniert / Broschiert |
| Autor: | Grabolle, Nina Kristin |
| Hersteller: | Peter Lang |
| Verantwortliche Person für die EU: | preigu GmbH & Co. KG, Lengericher Landstr. 19, D-49078 Osnabrück, mail@preigu.de |
| Maße: | 13 x 148 x 210 mm |
| Von/Mit: | Nina Kristin Grabolle |
| Erscheinungsdatum: | 08.10.2015 |
| Gewicht: | 0,34 kg |