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Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover
Untersuchung zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung
Taschenbuch von Andreas Franitza
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) und die eigens zu seiner Verwaltung bestellte Klosterkammer Hannover (KIK) gehören zu den überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen des Landes Niedersachsen.
Der AHK ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung, bestehend aus Gütermassen geistlicher Herkunft, die trotz Reformation, Gegenreformation und Säkularisation ausschließlich den ursprünglichen Zwecken verwandten Bestimmungen erhalten geblieben sind. Seine jetzige Rechtsgestalt erhielt der AHK durch königliches Stiftungspatent aus dem Jahre 1818, als dieser nach Beendigung der napoleonischen Wirren rekonstituiert und durch ehemals röm.-kath. Säkularisationsgut vermehrt wurde. Gegründet wurde der AHK im Jahre 1542 durch Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen, seine Anfänge liegen im vorreformatorischen landesherrlichen Kirchenregiment. Die Verwaltung der im AHK zusammengeführten Gütermassen geistlichen Ursprungs erfolgte von Anfang an durch eigens beauftragte Beamte (1591 erstmals »Klostersekretär« genannt) der fürstlichen Kammer; die mit diesen Aufgaben betraute Abteilung wurde bereits 1694 als »Kurf. Kloster-Cassa« und 1718 erstmals als »Königliche Klosterkammer« bezeichnet.
In Klosterfonds und Klosterkammer, Ergebnis einer einmaligen Entwicklung innerhalb der welfischen Lande, gelangte ein Institut des konfessionellen Territorialstaates rechtlich unverändert und in seiner Funktion unbeeinträchtigt in den modernen, religiös neutralen Verfassungsstaat hinüber und erbringt seit seiner Gründung ununterbrochen gemäß seinen Stiftungsbestimmungen Leistungen von hoher kirchlicher, kultureller und sozialer Bedeutung.
Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) und die eigens zu seiner Verwaltung bestellte Klosterkammer Hannover (KIK) gehören zu den überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen des Landes Niedersachsen.
Der AHK ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung, bestehend aus Gütermassen geistlicher Herkunft, die trotz Reformation, Gegenreformation und Säkularisation ausschließlich den ursprünglichen Zwecken verwandten Bestimmungen erhalten geblieben sind. Seine jetzige Rechtsgestalt erhielt der AHK durch königliches Stiftungspatent aus dem Jahre 1818, als dieser nach Beendigung der napoleonischen Wirren rekonstituiert und durch ehemals röm.-kath. Säkularisationsgut vermehrt wurde. Gegründet wurde der AHK im Jahre 1542 durch Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen, seine Anfänge liegen im vorreformatorischen landesherrlichen Kirchenregiment. Die Verwaltung der im AHK zusammengeführten Gütermassen geistlichen Ursprungs erfolgte von Anfang an durch eigens beauftragte Beamte (1591 erstmals »Klostersekretär« genannt) der fürstlichen Kammer; die mit diesen Aufgaben betraute Abteilung wurde bereits 1694 als »Kurf. Kloster-Cassa« und 1718 erstmals als »Königliche Klosterkammer« bezeichnet.
In Klosterfonds und Klosterkammer, Ergebnis einer einmaligen Entwicklung innerhalb der welfischen Lande, gelangte ein Institut des konfessionellen Territorialstaates rechtlich unverändert und in seiner Funktion unbeeinträchtigt in den modernen, religiös neutralen Verfassungsstaat hinüber und erbringt seit seiner Gründung ununterbrochen gemäß seinen Stiftungsbestimmungen Leistungen von hoher kirchlicher, kultureller und sozialer Bedeutung.
Über den Autor
Der Autor: Andreas Franitza, Lic. iur. can., Dipl.-Theol., geboren 1968 in Hildesheim. Studium der Philosophie und Theologie in Frankfurt/Main (St. Georgen) und Wien, Studium des Kanonischen Rechtes in Münster. Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kanonisches Recht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Promotionsstipendiat.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Landesherrliches Kirchenregiment - Mediatisierung - Säkularisation - Reluition - NS-Zeit - Überkommene heimatgebundene Einrichtungen - Niedersächsische Landesverfassung - Eigentumsgarantie und Säkularisationsverbot des Grundgesetzes - Vermögenszusammensetzung und Aufgaben.
Details
Erscheinungsjahr: 2000
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Seiten: 182
Reihe: Schriften zum Staatskirchenrecht
ISBN-13: 9783631362419
ISBN-10: 3631362412
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 36241
Ausstattung / Beilage: Paperback
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Franitza, Andreas
Hersteller: Peter Lang
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Schriften zum Staatskirchenrecht
Maße: 210 x 148 x 11 mm
Von/Mit: Andreas Franitza
Erscheinungsdatum: 17.11.2000
Gewicht: 0,244 kg
preigu-id: 126456898
Über den Autor
Der Autor: Andreas Franitza, Lic. iur. can., Dipl.-Theol., geboren 1968 in Hildesheim. Studium der Philosophie und Theologie in Frankfurt/Main (St. Georgen) und Wien, Studium des Kanonischen Rechtes in Münster. Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kanonisches Recht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Promotionsstipendiat.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Landesherrliches Kirchenregiment - Mediatisierung - Säkularisation - Reluition - NS-Zeit - Überkommene heimatgebundene Einrichtungen - Niedersächsische Landesverfassung - Eigentumsgarantie und Säkularisationsverbot des Grundgesetzes - Vermögenszusammensetzung und Aufgaben.
Details
Erscheinungsjahr: 2000
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Seiten: 182
Reihe: Schriften zum Staatskirchenrecht
ISBN-13: 9783631362419
ISBN-10: 3631362412
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 36241
Ausstattung / Beilage: Paperback
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Franitza, Andreas
Hersteller: Peter Lang
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Schriften zum Staatskirchenrecht
Maße: 210 x 148 x 11 mm
Von/Mit: Andreas Franitza
Erscheinungsdatum: 17.11.2000
Gewicht: 0,244 kg
preigu-id: 126456898
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