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Beschreibung
Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle "Beschuldigter", die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den
136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle "Beschuldigter", die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den
136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Verfassungsrechtliche Grenzen der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - Das nemo tenetur-Prinzip - Selbstbelastungsfreiheit in der EMRK - Zulässigkeit körperlicher Eingriffe im Strafverfahren - Der Beschuldigte als Informationsquelle im Strafverfahren - Schutz der körperlichen Integrität - Geschichte des
81a StPO.
81a StPO.
Details
Fachbereich: | Strafrecht |
---|---|
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
ISBN-13: | 9783631559833 |
ISBN-10: | 3631559836 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 55983 |
Autor: | Eisenhardt, Urte |
Hersteller: | Peter Lang |
Maße: | 18 x 149 x 210 mm |
Von/Mit: | Urte Eisenhardt |
Gewicht: | 0,33 kg |
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Verfassungsrechtliche Grenzen der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - Das nemo tenetur-Prinzip - Selbstbelastungsfreiheit in der EMRK - Zulässigkeit körperlicher Eingriffe im Strafverfahren - Der Beschuldigte als Informationsquelle im Strafverfahren - Schutz der körperlichen Integrität - Geschichte des
81a StPO.
81a StPO.
Details
Fachbereich: | Strafrecht |
---|---|
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
ISBN-13: | 9783631559833 |
ISBN-10: | 3631559836 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 55983 |
Autor: | Eisenhardt, Urte |
Hersteller: | Peter Lang |
Maße: | 18 x 149 x 210 mm |
Von/Mit: | Urte Eisenhardt |
Gewicht: | 0,33 kg |
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