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Beschreibung
Das Artenschutzrecht hat den Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zum Gegenstand. Es wirkt in Planungs- und Zulassungsverfahren über das in
44 BNatSchG geregelte Instrument der Zugriffsverbote, insbesondere das Tötungsverbot, das Störungsverbot und der Lebensstättenschutz. Dieses naturschutzrechtliche Instrument ist bei jedem Raum in Anspruch nehmenden Vorhaben bzw. Plan in den Blick zu nehmen. Obwohl das Artenschutzrecht nach seiner Determinierung durch die europäischen Naturschutzrichtlinien anspruchsvolle Schutzpflichten im Zuge derAufstellung von Plänen und der Zulassung von Projekten enthält, sind seine Regelungen nicht als Genehmigungstatbestände ausgestaltet, sondern als verhaltensbezogene Verbote. Vorgaben für die Untersuchung durch den Vorhabenträger und Prüfung durch die Behörde enthält das Bundesnaturschutzgesetz für die Artenschutzprüfung nicht. Im Hinblick auf diese Ausgangslage besteht in der Planungspraxis ein Bedürfnis nach Vorschlägen der Forschung für die Umsetzung einer Artenschutzprüfung. Das Ziel der vorliegenden Arbeit stellt es daher dar, den rechtlichen Rahmen entsprechend seiner facettenreichen Konkretisierungen durch die Rechtsprechung und Literatur herauszuarbeiten und diesen sodann mit Vorschlägen zu offenen Fragen weiter auszufüllen. Die Untersuchung runden Handlungsempfehlungen für die Fortentwicklung des Artenschutzrechts ab.
44 BNatSchG geregelte Instrument der Zugriffsverbote, insbesondere das Tötungsverbot, das Störungsverbot und der Lebensstättenschutz. Dieses naturschutzrechtliche Instrument ist bei jedem Raum in Anspruch nehmenden Vorhaben bzw. Plan in den Blick zu nehmen. Obwohl das Artenschutzrecht nach seiner Determinierung durch die europäischen Naturschutzrichtlinien anspruchsvolle Schutzpflichten im Zuge derAufstellung von Plänen und der Zulassung von Projekten enthält, sind seine Regelungen nicht als Genehmigungstatbestände ausgestaltet, sondern als verhaltensbezogene Verbote. Vorgaben für die Untersuchung durch den Vorhabenträger und Prüfung durch die Behörde enthält das Bundesnaturschutzgesetz für die Artenschutzprüfung nicht. Im Hinblick auf diese Ausgangslage besteht in der Planungspraxis ein Bedürfnis nach Vorschlägen der Forschung für die Umsetzung einer Artenschutzprüfung. Das Ziel der vorliegenden Arbeit stellt es daher dar, den rechtlichen Rahmen entsprechend seiner facettenreichen Konkretisierungen durch die Rechtsprechung und Literatur herauszuarbeiten und diesen sodann mit Vorschlägen zu offenen Fragen weiter auszufüllen. Die Untersuchung runden Handlungsempfehlungen für die Fortentwicklung des Artenschutzrechts ab.
Das Artenschutzrecht hat den Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zum Gegenstand. Es wirkt in Planungs- und Zulassungsverfahren über das in
44 BNatSchG geregelte Instrument der Zugriffsverbote, insbesondere das Tötungsverbot, das Störungsverbot und der Lebensstättenschutz. Dieses naturschutzrechtliche Instrument ist bei jedem Raum in Anspruch nehmenden Vorhaben bzw. Plan in den Blick zu nehmen. Obwohl das Artenschutzrecht nach seiner Determinierung durch die europäischen Naturschutzrichtlinien anspruchsvolle Schutzpflichten im Zuge derAufstellung von Plänen und der Zulassung von Projekten enthält, sind seine Regelungen nicht als Genehmigungstatbestände ausgestaltet, sondern als verhaltensbezogene Verbote. Vorgaben für die Untersuchung durch den Vorhabenträger und Prüfung durch die Behörde enthält das Bundesnaturschutzgesetz für die Artenschutzprüfung nicht. Im Hinblick auf diese Ausgangslage besteht in der Planungspraxis ein Bedürfnis nach Vorschlägen der Forschung für die Umsetzung einer Artenschutzprüfung. Das Ziel der vorliegenden Arbeit stellt es daher dar, den rechtlichen Rahmen entsprechend seiner facettenreichen Konkretisierungen durch die Rechtsprechung und Literatur herauszuarbeiten und diesen sodann mit Vorschlägen zu offenen Fragen weiter auszufüllen. Die Untersuchung runden Handlungsempfehlungen für die Fortentwicklung des Artenschutzrechts ab.
44 BNatSchG geregelte Instrument der Zugriffsverbote, insbesondere das Tötungsverbot, das Störungsverbot und der Lebensstättenschutz. Dieses naturschutzrechtliche Instrument ist bei jedem Raum in Anspruch nehmenden Vorhaben bzw. Plan in den Blick zu nehmen. Obwohl das Artenschutzrecht nach seiner Determinierung durch die europäischen Naturschutzrichtlinien anspruchsvolle Schutzpflichten im Zuge derAufstellung von Plänen und der Zulassung von Projekten enthält, sind seine Regelungen nicht als Genehmigungstatbestände ausgestaltet, sondern als verhaltensbezogene Verbote. Vorgaben für die Untersuchung durch den Vorhabenträger und Prüfung durch die Behörde enthält das Bundesnaturschutzgesetz für die Artenschutzprüfung nicht. Im Hinblick auf diese Ausgangslage besteht in der Planungspraxis ein Bedürfnis nach Vorschlägen der Forschung für die Umsetzung einer Artenschutzprüfung. Das Ziel der vorliegenden Arbeit stellt es daher dar, den rechtlichen Rahmen entsprechend seiner facettenreichen Konkretisierungen durch die Rechtsprechung und Literatur herauszuarbeiten und diesen sodann mit Vorschlägen zu offenen Fragen weiter auszufüllen. Die Untersuchung runden Handlungsempfehlungen für die Fortentwicklung des Artenschutzrechts ab.
Details
| Erscheinungsjahr: | 2022 |
|---|---|
| Fachbereich: | Öffentliche Verwaltung |
| Genre: | Soziologie |
| Rubrik: | Wissenschaften |
| Medium: | Taschenbuch |
| Inhalt: |
400 S.
9 farbige Illustr. |
| ISBN-13: | 9783737610230 |
| ISBN-10: | 3737610231 |
| Sprache: | Deutsch |
| Ausstattung / Beilage: | Großformatiges Paperback. Klappenbroschur |
| Einband: | Kartoniert / Broschiert |
| Autor: | Lukas, Andreas |
| Hersteller: | kassel university press |
| Verantwortliche Person für die EU: | kassel university press, Diagonale 10, D-34127 Kassel, kup@uni-kassel.de |
| Maße: | 21 x 170 x 240 mm |
| Von/Mit: | Andreas Lukas |
| Erscheinungsdatum: | 01.01.2022 |
| Gewicht: | 0,685 kg |