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Beschreibung
Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformdiskussion zurückgeht, wird die Frage eines in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgten Rechts auf Archivzugang des historischen Forschers diskutiert.
Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich "ihrer" Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer "Hilfsanstalten" steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für "Personen der Zeitgeschichte". Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz.
Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich "ihrer" Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer "Hilfsanstalten" steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für "Personen der Zeitgeschichte". Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz.
Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformdiskussion zurückgeht, wird die Frage eines in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgten Rechts auf Archivzugang des historischen Forschers diskutiert.
Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich "ihrer" Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer "Hilfsanstalten" steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für "Personen der Zeitgeschichte". Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz.
Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich "ihrer" Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer "Hilfsanstalten" steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für "Personen der Zeitgeschichte". Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Teil I: Zur Entstehung des wissenschaftlichen Archivwesens: 1. Kapitel: Archive und Geschichtswissenschaft - Teil II: Verfassungsrechtliche Rahmenbestimmungen für das Archivwesen: 2. Kapitel: Organisationsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes für ein öffentliches Archivwesen: Einrichtung und Unterhalt öffentlicher Archive als Ableitung verfassungsrechtlicher Leitprinzipien und Staatsaufgaben - Organisationsrechtliche Vorgaben der Grundrechte - 3. Kapitel: Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers aus Art. 5 Abs. 3 GG: Der Schutzbereich historischer Forschungsfreiheit - Die Schranken des Archivzugangsrechts - Teil III: Archivverwaltungsrecht: 4. Kapitel: Allgemeiner Teil: Entstehung des Bundesarchivgesetzes - Archivrechtliche Begriffe - 5. Kapitel: Die Entstehung von öffentlichem Archivgut: Die Anbietungs- und Übergabepflicht öffentlicher Stellen - Umfang und Grenzen der Anbietungspflicht. Übergabeermächtigungen - Archivierung von nicht-öffentlichen Unterlagen privaten Ursprungs. Deposital- und Ergänzungsarchivgut - 6. Kapitel: Das Recht auf Archivbenutzung: Archivbenutzungsanspruch und allgemeine Sperrfrist - Nutzung personenbezogenen Archivguts - Nutzung von Archivgut, das "der Geheimhaltung" unterliegt - Nutzung von Archivgut Privater (Depositalgut) - Rechtsschutzfragen - Literaturverzeichnis, Sachwortregister
Details
Erscheinungsjahr: | 2001 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Titelzusatz: | Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. |
Reihe: | Schriften zum Öffentlichen Recht |
Inhalt: | 385 S. |
ISBN-13: | 9783428103225 |
ISBN-10: | 342810322X |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Manegold, Bartholomäus |
Hersteller: |
Duncker & Humblot
Duncker & Humblot GmbH Schriften zum Öffentlichen Recht |
Maße: | 233 x 157 x 21 mm |
Von/Mit: | Bartholomäus Manegold |
Erscheinungsdatum: | 13.12.2001 |
Gewicht: | 0,589 kg |
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Teil I: Zur Entstehung des wissenschaftlichen Archivwesens: 1. Kapitel: Archive und Geschichtswissenschaft - Teil II: Verfassungsrechtliche Rahmenbestimmungen für das Archivwesen: 2. Kapitel: Organisationsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes für ein öffentliches Archivwesen: Einrichtung und Unterhalt öffentlicher Archive als Ableitung verfassungsrechtlicher Leitprinzipien und Staatsaufgaben - Organisationsrechtliche Vorgaben der Grundrechte - 3. Kapitel: Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers aus Art. 5 Abs. 3 GG: Der Schutzbereich historischer Forschungsfreiheit - Die Schranken des Archivzugangsrechts - Teil III: Archivverwaltungsrecht: 4. Kapitel: Allgemeiner Teil: Entstehung des Bundesarchivgesetzes - Archivrechtliche Begriffe - 5. Kapitel: Die Entstehung von öffentlichem Archivgut: Die Anbietungs- und Übergabepflicht öffentlicher Stellen - Umfang und Grenzen der Anbietungspflicht. Übergabeermächtigungen - Archivierung von nicht-öffentlichen Unterlagen privaten Ursprungs. Deposital- und Ergänzungsarchivgut - 6. Kapitel: Das Recht auf Archivbenutzung: Archivbenutzungsanspruch und allgemeine Sperrfrist - Nutzung personenbezogenen Archivguts - Nutzung von Archivgut, das "der Geheimhaltung" unterliegt - Nutzung von Archivgut Privater (Depositalgut) - Rechtsschutzfragen - Literaturverzeichnis, Sachwortregister
Details
Erscheinungsjahr: | 2001 |
---|---|
Fachbereich: | Öffentliches Recht |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Titelzusatz: | Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. |
Reihe: | Schriften zum Öffentlichen Recht |
Inhalt: | 385 S. |
ISBN-13: | 9783428103225 |
ISBN-10: | 342810322X |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Manegold, Bartholomäus |
Hersteller: |
Duncker & Humblot
Duncker & Humblot GmbH Schriften zum Öffentlichen Recht |
Maße: | 233 x 157 x 21 mm |
Von/Mit: | Bartholomäus Manegold |
Erscheinungsdatum: | 13.12.2001 |
Gewicht: | 0,589 kg |
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